S51B als S51N anmelden

 
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 10.10.2018 - 09:21 Uhr  ·  #46
Zitat geschrieben von hallo-stege

Naja, Chick, dafür hat die KTA-ABE 1477-5 auch fast 200 Seiten. Die E/2, E/3 und E/4 sind dort einfach als Versionen der "E" aufgeführt.


OK. also keine eigene Nummer, kann man auch nicht KTA-ABE Nummer herausbekommen ob es ein echte E/4 ist.
Dem zu Folge kann man eine Enduro mit N Elektrik als E/4 aufbauen, keiner kommt so wirklich nach ob es eine echte ist oder nicht.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Moped Museum Munkbrarup
Homepage: kreidler-museum.de…
Beiträge: 542
Dabei seit: 06 / 2008
Moped(s): Simson S 80 E, S83 OR, Sperber, Schwalbe 1964
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 10.10.2018 - 18:58 Uhr  ·  #47
Zitat geschrieben von ckich
OK. also keine eigene Nummer, kann man auch nicht KTA-ABE Nummer herausbekommen ob es ein echte E/4 ist. Dem zu Folge kann man eine Enduro mit N Elektrik als E/4 aufbauen, keiner kommt so wirklich nach ob es eine echte ist oder nicht.


Man könnte es über die FIN schon herausfinden ...
Hobbyschrauber
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Mönchengladbach
Alter: 24
Beiträge: 257
Dabei seit: 06 / 2018
Moped(s): S51 B1-3 12V Elektronik; S50 B1 6V Elektronik
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 12.10.2018 - 08:58 Uhr  ·  #48
@hallo-stege kann man über die Fin auch rausfinden ob da Moped eine S51 B1-3 oder B1-4 ist?
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 22
Dabei seit: 05 / 2013
Moped(s): S50N
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 12.10.2018 - 20:29 Uhr  ·  #49
Meine Glaskugel sagt: Vor BJ.1983 wird es schwieriger, ob 4Gang oder 3Gang.
Für ältere S50,51-Simsons gibt es noch zu wenig Statistiken, weil es wurden weniger Simsons hergestellt.
Die S50 ging auch bereits in den Export.Nur vom SR4-4: Habicht ist mir nix von Export bekannt, dieses Modell war einfach zu gut und zu schade für den Export.
Den Habicht (4Gang)könnte ich sogar für ein paar Hundert Euro in Teilen, fast komplett bekommen.
Leider fehlt mir aber die Zeit.
Früher hatte man schnell Papiere bekommen, klar da ist vielleicht auch hier und da ein Exportmodell einmal durchgeschlüft, was rechtlich nicht nicht ok ist, aber es hat niemanden interessiert. Die Simsons hatten etwa 200-500€ gekostet, jeder hatte seinen Spass am Hobby mit 60km/h, warum soll das nun anders sein oder werden?
Die Preise für Simsons sind einfach Mondpreise, was soll das?
Für meine JAwa 50, gab es KBA-Papiere ohne Probleme, keine Bilder erforderlich.
Die Daten für Exporte oder Importe sind bestimmt einma im Landesarchiv in Thüringen archiviert worden, wer hat sie?
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Moped Museum Munkbrarup
Homepage: kreidler-museum.de…
Beiträge: 542
Dabei seit: 06 / 2008
Moped(s): Simson S 80 E, S83 OR, Sperber, Schwalbe 1964
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 13.10.2018 - 08:50 Uhr  ·  #50
Zitat geschrieben von NewBrony

@hallo-stege kann man über die Fin auch rausfinden ob da Moped eine S51 B1-3 oder B1-4 ist?


Ja.
Und, vor Bj. 1982 ist es sogar einfacher.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 22
Dabei seit: 05 / 2013
Moped(s): S50N
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 24.10.2018 - 01:04 Uhr  ·  #51
Die DDR war ja ein Unrechtsstaat, im Prinzip dürften alle Simsons nur 50km/h fahren.
Da man aber dieses Unrecht irgendwie anerkannt hat, kann es ja nicht sein, dass man hier zweierlei Masstäbe ansetzt, ob mit Gutachter oder KBA-Erlaubnis.
Ich denke daher, die 60km/h-Regelung für alle Simsons ist gerecht.
Moderator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Müritzer
Alter: 47
Homepage: trabantvermietung-…
Beiträge: 21886
Dabei seit: 09 / 2010
Moped(s): KR50, KR51/1S, S50 B1, S51 B1-3, SR50 B4, S51 E/2, S53 E (alle mit 12V-EMZA und, AMAL-Vergaser), Romet ZXT 50
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 24.10.2018 - 06:35 Uhr  ·  #52
Manche sollten nachts lieber schlafen als schreiben.

Die DDR war ein Staat mit eigenen Gesetzen,
in denen den Mopeds eben 60 km/h erlaubt wurden.
Nur weil sich das zur BRD unterschieden hat, ist es lange noch kein Unrecht.
Selten größeren Blödsinn gelesen.
Hobbyschrauber
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Mönchengladbach
Alter: 24
Beiträge: 257
Dabei seit: 06 / 2018
Moped(s): S51 B1-3 12V Elektronik; S50 B1 6V Elektronik
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 24.10.2018 - 06:45 Uhr  ·  #53
Ich versteh jetzt auch ned genau was das Modell mit der Geschwindigkeit zu tun hat xD
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: S51B als S51N anmelden

 · 
Gepostet: 24.10.2018 - 16:45 Uhr  ·  #54
Zitat geschrieben von Thoti

Manche sollten nachts lieber schlafen als schreiben.

Die DDR war ein Staat mit eigenen Gesetzen,
in denen den Mopeds eben 60 km/h erlaubt wurden.
Nur weil sich das zur BRD unterschieden hat, ist es lange noch kein Unrecht.
Selten größeren Blödsinn gelesen.


Sehe ich genauso, so Schwachsinn habe lange nicht mehr gelesen.

Hätte die BRD die KTA-Betriebserlaubnisse der DDR nicht anerkannt, hätte 1990 alle Trabis, Warburgs, Ladas, Moskivtschs, MZs usw. und Kfz-Zubehör, alles eine Einzelabnahme nach §21 benötigt um eine BRD Betriebserlaubnis zu erhalten.
Der Einigungsvertrag wurde gemacht um viele gesetzliche unterschiede zwischen den Gesetzen der DDR und der BRD quasi anzupassen.

Das zb. ein VW, BMW der in Deutschland für den US-Markt gebaut wurde und nach Deutschland zurück kommt ( das nennt man Reimport) muss um in Deutschland, um eine Zulassung zu bekommen zur Einzelabnahme vorgestellt werden und teilweise erst der deutschen STVZO/FZV entsprechen angepasst werden. Da ist nicht anders bei einer Reimport-Simson.

Das nun Fahrzeuge die nicht für das Gebiet der EU gebaut wurden zum Teil nicht die Abgasnorm erfüllen, wie EU-Fahrzeuge,
damit Steuerliche Nachteile haben und zum Teil nicht der deutschen STVZO/FZV entsprechen und deswegen entsprechen umgerüstet werden müssen, ist auch nichts neues.
Unterschiede weitgehendes betreffs Abgasnorm und Zulassung Vorschriften innerhalb von Europa, war vor 20 Jahren noch Thema, das ist erst mit der EU innerhalb dieser, weitgehend gleich geworden. Damit ist das bei Reimporten/Grauimporten innerhalb der EU auch kein großes Thema mehr.
Aber genau wegen den eventueller Nachteile eines Reimporten/Grauimporten hat der Verkäufer eine Aufklärungspflicht gegenüber den Käufer. https://www.anwalt24.de/fachar…fall/29721
Der Nachteil eines Simson Reimport ist halt das dies nie eine KTA Betriebserlaubnis der DDR bekommen hat,
somit nicht unter der Regelung aus dem Einigungsvertrag fällt.
Nach BRD-Recht darf ein Kleinkraft bist Baujahr 2002 nur 50km/h fahren darf, das zählt bei eine Einzelannahme nun mal.
Auch war das vor der Wende schon so in der BRD, eine Simson die vor der Wende in BRD exportiert wurde, als Kleinkraftrad hat auch eine 50Km/h Betriebserlaubnis bekommen.

Unrecht ist das was die Leute tun, die die Simson aus allen möglichen Ländern nach Deutschland hohlen und hier
unwissenden Käufern ohne sie Aufzuklären zu verkaufen.

Nur mal so, seit der Wende darf man keine 150er mehr als 16- jähriger fahren ..........

DDR war ja ein Unrechtsstaat
Sorry die Aussage ist wohl eine der größten Lügen die es gibt.
Das wird behaupten in ein Staat wo Rente, Sozialleistung, Gehalt anhängig davon ist ob man im Westen oder Osten lebt.
In dem es kein einheitliches Schulbildungssystem gibt und Bildung auch noch vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist.
Weiteres aufzuzählen erspare ich mir.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.