Versicherung / Registrierung / Zulassung

 
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Versicherung / Registrierung / Zulassung

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Gepostet: 02.12.2006 - 19:58 Uhr  ·  #1
Die Inbetriebnahme eines Kleinkraftrades ist erst nach Abschluß einer Kraftfahr- Haftpflichtversicherung zulässig.
Das erfolgt durch den jährlichen Kauf eines Versicherungskennzeichens bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft. Dazu erhält der Halter eine Bescheinigung, die beim Führen des Fahrzeuges mitzuführen ist.
Das Kennzeichen ist gut sichtbar am Fahrzeug im Heckbereich anzubringen. Es braucht nicht beleuchtet sein.
Jährlich wechselt die Kennfarbe des Kennzeichens zwischen schwarz, grün und blau.
Die Versicherung ist gültig für ein Verkehrsjahr von 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Die Registrierung von Kleinkrafträdern bei einer Zulassungsstelle erfolgt nicht.
Leichtkrafträder unterliegen der Zulassungspflicht. Sie müssen ein polizeiliches Kennzeichen führen, und der Abschluß einer Haftpflichtversicherung ist erforderlich. Kfz-Steuern werden nicht erhoben.
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Re: Versicherung / Registrierung / Zulassung

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Gepostet: 23.07.2007 - 23:08 Uhr  ·  #2
also ist das jetzt eigentlich amtlich, dass ich mit meiner simme nicht zum tüv muss? sorry, irgendwie lässt mir diese frage (wie so viele andere) schon seit ich sie hab keine ruhe ...
Stammgast
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Re: Versicherung / Registrierung / Zulassung

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Gepostet: 24.07.2007 - 10:19 Uhr  ·  #3
@ milchbar,

Mit ner 50ccm-Simme brauchst du definitiv nicht zum TÜV.

Was leider einige Simson-Fahrer dazu berechtigt, mit zum Teil wirklich verkehrsunsicheren Gefährten umherzufahren.
Mit Reifen, die noch aus tiefsten Vorwendezeiten stammen zu fahren, finde ich persönlich nicht so dolle. Nur ein Beispiel.
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Re: Versicherung / Registrierung / Zulassung

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Gepostet: 24.07.2007 - 10:43 Uhr  ·  #4
@ milchbar, Du mußt nur dann mit Deiner Simme zum TÜV, wenn Du irgendetwas verbaut hast, was definitiv nicht da ran gehört, denn das muß dann erst vom TÜV abgenommen und genehmigt werden.
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