S50 B2 -> Enduro

Umbau-Projekt

 
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S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 12:19 Uhr  ·  #1
Hallo liebe Community,

ich hab mir schon mal überlegt, mir ein Enduromoped anzuschaffen. Dann bin ich auf die Idee gekommen, für meine S50 B2 mir eine Art "Umrüstsatz" zusammen zu stellen(damit ich mir die original Teile aufbehalten kann um sie dann ggf. mal wieder Original zu machen), bestehend aus einem Enduro-;Auspuff-Set;Schutzblech-Set;Lenker;Seitendeckel rechts und den richtigen Crossreifen.Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Ist das so machbar/legal?

Danke schon im Vorraus;

Rennsemme-5000
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 12:31 Uhr  ·  #2
Fehlt noch der Fussbremshebel, Federbeine, Gabelbrücke oben und Streben. Evtl noch mehr, fällt mir aber nicht ein.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 14:41 Uhr  ·  #3
also legal ist das durchaus, was du da vorhast, aber ne richtige enduro wirds dadurch trotzdem nicht so ganz.
dazu bräuchtest du die enduro-rahmenunterzugstreben. diese werden an einer lasche befestigt, die es so nur am originalen enduro-rahmen gibt.

klar kann man sich ein enduromoped aus nem normalen rahmen bauen, es wird nur keine echte wie sie original war. kann trotzdem ein schönes moped werden
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 18:01 Uhr  ·  #4
- Enduro-Fußrastenträger (ist rechts etwas länger wegen dem Auspuff)
- Obergurtstützstrebe rechts mit etwas weiter ausgestelltem Fußrastenhalter (ebenfalls wegen dem Auspuff)
- dann den kompletten längeren Enduro-Bowdenzugsatz, wenn der Lenker höher oder breiter wird,
(wobei es für einem S50-Motor keinen längeren Kupplungszug gibt, hier muß der Enduro-Zug umgearbeitet werden)
- Bei hohem Kunststoffkotflügel die untere Enduro-Gabelbrücke und die obere Klemmgabelbrücke.
Anstelle der oberen Klemmgabelbrücke kann man auch ein Gabelquerjoch verbauen.

Wenn man den Umbau ganz genau nimmt, ist die Sache so einfach nicht legal,
der Umbau muß beim Tüv vorgestellt und in den Papieren vermerkt werden, dann ist alles OK.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 20:44 Uhr  ·  #5
Mir würde es reichen, wenn mein Moped nur grob Optisch wie eine Enduro aussieht(Dass ein Nicht-Simson-Kenner der unterschied nicht gleich kennt). Ich würde sie ja auch keinen Extrebelastungen aussetzen.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 20:47 Uhr  ·  #6
Ja, schon klar, deshalb sind die Unterzugstreben auch verzichtbar.

Nur der Rest nicht.
Ohne Klemmgabelbrücke oder Querjoch würde sich die Telegabel z.B schnell verdrehen,
da das normale Schutzblech auch eine Stabilitätsfunktion hat.
Durch den Auspuff gestaltet sich das drauf sitzen und Bremsen schwer, wenn die Fußrasten direkt unter dem Auspuff liegen,
deshalb die verlängerten Bauteile.
Durch den höheren oder breiteren Lenker werden die Züge und Kabel zu kurz usw. usw.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 21:01 Uhr  ·  #7
OK, passt danke. Das sehe ich alles ein, und ich werds auch so machen wie ihr das sagt. Nur: ist es ohne direkte veränderungen am Rahmen nun legal oder nicht(ohne vorstellung beim TÜV), da ein Thread dies vorher als legal ansah. Aber danke für die Erklärung nochmal!
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 21:05 Uhr  ·  #8
Der Umbau ist eine technische Veränderung am Fahrzeug und damit ohne TÜV nicht legal.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 20.08.2014 - 21:51 Uhr  ·  #9
Hatte zeitweise mal einen normalen Fussrastenträger dran, das geht auch, da kriegt man den Fuss
auch gut drauf, ohne runterzurutschen. Komfortabler ist natürlich der E-Träger
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 21.08.2014 - 08:45 Uhr  ·  #10
@Thoti Ich bin deshalb verwirrt, da in meinem Simson-Ratgeber drinsteht, dass dieser Auspuff bei einer S50 B2 auch ohne TÜV geht. Zu den anderen Teilen steht allerdings nichts drin.
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Re: S50 B2 -> Enduro

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Gepostet: 21.08.2014 - 17:17 Uhr  ·  #11
Jede Veränderung an deiner S50B2, die vom Originalzustand abweicht, ist rechtlich gesehen vom TÜV abzunehmen und einzutragen.

Bei Verwendung Simson-typischer oder originaler Bauteile wird ja nur der korrekte Anbau der Teile geprüft und man bekommt eine Bescheinigung.
Das betrifft den Auspuff genauso wie den Lenker, Motor, Stoßdämpfer usw., einfach alles, was vom Originalzustand abweicht.
Das betrifft nicht den einfachen Austausch von Bauteilen gleicher Art. Dies kann natürlich ohne irgendwas gemacht werden.

Es erfordert ja keine teure Voll- oder Einzelabnahme,
dies wäre nur dann nötig, wenn dem Fahrzeug artfremde Bauteile eingepflanzt werden, z.B. ein MZ-Motor.

Somit wäre dein Umbau zu 100% wasserdicht, ohne Tüv gehts natürlich auch
und ich glaube auch kaum, das es im Normalfall irgendein Problem geben könnte, wenn alles korrekt umgebaut ist.
Nur wenn ein sich auskennender Gutachter z.B. bei Unfall etc. ins Spiel kommt, dann könnte es Ärger geben.
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