Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

 
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 15:28 Uhr  ·  #1
Moin Simsonschrauber!

Ich habe letztens gelesen, dass es sinnvoll ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen des Mopeds mitzuführen, damit es keine Probleme mit der Rennleitung gibt. Stimmt das bzw hat irgendjemand Ahnung was es damit genau auf sich hat?

Beste Grüße!
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 15:43 Uhr  ·  #2
Haben die nicht sowas wie ein E-Prüfzeichen?

Hab noch nie gehört dass Jemand wegen der Reifen Probleme mit der Rennleitung hatte (Spikes und fehlendes Profil ausgenommen)
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 15:46 Uhr  ·  #3
Schaden kann sowas nicht. Normalerweise sollte es ausreichen, wenn Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex passen. Die richtige Laufrichtung ist auch entscheidend.
Meine Erfahrung mit meiner 400er Honda bei der DEKRA:
Zwecks Reifenwechsel und dem Hinweis der Reifenbindung im Schein habe ich mich vorher erkundigt, wie bindend das denn sei. Der Kollege tippte in den Rechner und meinte: "So a Schmarrn!". Die Zulassungsstellen haben eine zeitlang Daten aufgenommen, die absolut fehlerhaft sind. Eine Reifenbindung in dem Sinne gibt es NICHT. Vorne und hinten den gleichen Hersteller fahren, fertig....
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 17:13 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Black_Buffalo

Moin Simsonschrauber!

Ich habe letztens gelesen, dass es sinnvoll ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen des Mopeds mitzuführen, damit es keine Probleme mit der Rennleitung gibt. Stimmt das bzw hat irgendjemand Ahnung was es damit genau auf sich hat?

Beste Grüße!

Aber doch nicht für ein KleinschildMoped.
Größe muss passen - fertig
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 19:26 Uhr  ·  #5
Wenn die in der ABE eingetragene Größe mit den montierten Reifen übereinstimmt (2,75x16), dann ist sowas unnötig.
Anders ist es bei größeren/breiteren Reifen und Felgen. Wäre z.B. hinten eine Felge 16x1,85 und ein Reifen 80/100-16 montiert,
so ist dies in irgendeiner Form zu bescheinigen.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen

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Gepostet: 11.01.2017 - 19:38 Uhr  ·  #6
Hallo,bei einem Motorrad ist die zulässige Reifendimension im Schein eingetragen.Etwaige Änderung bedürfen der Eintragung.Das Fabrikat -die sogenannte Reifenbindung ist bei manchen Modellen auch vorgegeben und wurde eingetragen.Bei meiner Honda z.B. Bridgestone -war Auslieferzustand. Beim Wechsel auf ein anderes Fabrikat gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die mitzuführen ist (sogenannte Reifenfreigabe).Sehen wollte die bei mir noch niemand.
Beim Simson ist die Dimension Bestandteil der ABE. Eine Fabrikatsbindung gabe es dabei nie.
Gruß Hartmut
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