Beleuchtung eines Mopedanhängers?

 
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Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 11.05.2017 - 13:16 Uhr  ·  #1
Ich weiß das das schon mehrmals ein Thema hier war aber ich lese über das Thema Mopedanhänger so viele unterschiedliche Meinungen das ich jetzt selbst noch mal fragen muss.
Möchte einen Hänger an meine Schwalbe hängen.
Was muss an Beleuchtung rann rück und Bremslicht oder nur Rücklicht ohne Bremslicht?
Nummernschild hab ich gehört eine eigenständig angefertigte Kopie würde reichen stimmt das?
Vielen dank
MFG
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Re: Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 11.05.2017 - 14:29 Uhr  ·  #2
Rücklicht und Bremslicht muss ran, Blinker nicht bei der Schwalbe solang sie am Lenker sind.
Der Moped Anhänger brauch auch eine Betriebserlaubnis, Fahrgestellnummer und Typenschild das haben nur die MKH/M1,MKH/M2, MKH/M3 vom VEB Metallkombinat Heldrungen.
Der MKH/F ist nicht für die Nutzung am Moped zugelassen - Fahrradanhänger.
Der MKH/M2 ist für die Schwalbe

"Nach § 27 der FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen."

Weiterhin muss so ein 40 km/h Schild dran. http://i.ebayimg.com/images/g/o~wAAOSwr81UUBS9/s-l300.jpg
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Re: Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 11.05.2017 - 18:03 Uhr  ·  #3
Zitat

Was muss an Beleuchtung rann rück und Bremslicht oder nur Rücklicht ohne Bremslicht?

Es muß an Beleuchtung am Anhänger das vorhanden sein, was man auch am Zugfahrzeug hinten vorfindet.

Neben der Farbkopie des Kennzeichens und der eingekreisten 40 sollten heute beidseitig dreieckige, rote Reflektoren, also 2 Stück, verbaut sein.

So wie hier http://www.simson-moped-forum….le&id=4883
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Re: Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 12.05.2017 - 15:27 Uhr  ·  #4
@ Thoti
Zitat
Es muß an Beleuchtung am Anhänger das vorhanden sein, was man auch am Zugfahrzeug hinten vorfindet.

Das ist so leider nicht ganz richtig.
Dem nach müsste die Schwalbe, Star, Habicht und Sperber mit originalen Blinker am Lenker auch Blinker am Anhänger haben, dem ist nicht so.
Allerdings darf man nur so hoch und breit laden das diese von hinten gut sichtbar bleiben, gleiches gilt bei Mopeds ohne Blinker (wie zb. einer S51 N) für die Handzeichen.
Die Mopeds mit 4 Leuchten Blinkanlagen (S50B, S51B, SR50 usw.) müssen dagegen welche am Anhänger haben, da diese ja zum Teil auch durch den Anhänger verdeckt werden.
Auch das mit den beidseitigen dreieckigen Reflektoren stimmt so nicht.
Für neue Mopedanhänger die heute eine Betriebserlaubnis bekommen wollen/sollen, Ja
Nach heutigen Bestimmung, ist auch Rücklicht rechts und links Vorschrift, gelbe Reflektoren an den Seiten.
Auch Begrenzungsleuchten an der Vorderseite sind teilweise Vorschrift wie auch eine 50mm Kupplung wie wir sie vom PKW kennen usw.
Auch habe ich gelesen, das der Anhänger für zulässige Geschwindigkeiten über 25km/h, Federung haben muss und selbst so dürfen Motorrädern mit Anhänger maximal 60km/h.
Da aber ein Mopedanhänger eine Betriebserlaubnis haben muss, ist diese entscheiden dh. was damals als die Betriebserlaubnis erteilt wurde Vorschrift war, denn die ist ja weiterhin so gültig. Zu der Zeit hat beim Mopedanhänger vom VEB Metallkombinat Heldrungen ein Rücklicht/Bremslicht links angebracht mit integrierten Rückstrahler gereicht.
Mit zwei Brems/Rücklichtern wäre auch technisch möglich gewesen, gibt einfach die originale Elektrik nicht her.
Auch beim Campi (Anhänger für Berliner Roller) ist das so, allerdings ist beim Einradanhänger eh nur ein Brems/Rücklicht erforderlich.
Ich habe mich mit den Thema Mopedanhänger viel beschäftig da ich selber ein haben unbekannter Herkunft, ähnlich eines MKH.
Zu DDR-Zeiten bin ich damit viel unterwegs gewesen, zu Sero-Annahmestelle, Camping usw. , sowas wie eine BE hatte damals kein Interessiert.
Ob die Beleuchtung in Ordnung war und das man eine Zulässige Kupplung hatte das schon.
Heute darf ich diesen wegen mangelnder BE nicht als Mopedanhänger nutzen, hatte deswegen vor Jahren auch Parr mal Ärger mit Rennleitung bekommen.
Um an eine BE zu kommen müsste er aktuelle Vorschriften erfüllen, das heißt geprüfte 50mm Anhängerkupplung, Rücklicht/Bremslicht beidseitig usw.
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Re: Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 12.05.2017 - 18:20 Uhr  ·  #5
@ckich
Ich wusste bisher nicht, das eine Schwalbe bzw. alle Vögel den Lenker hinten haben.
Ich habe ja selbst auch eine Schwalbe und bilde mir ein, das der Lenker doch vor mir ist, oder sitz ich falschrum ?? :blebb:
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Re: Beleuchtung eines Mopedanhängers?

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Gepostet: 12.05.2017 - 20:05 Uhr  ·  #6
@ Thoti
Schön das du wieder was zum spotten hast :brav: weil ich dein "hinten vorfindet" miss verstanden habe.
Das "hinten vorfinden" habe ich als von hinten zu sehen verstanden/gedeutet und nicht den Anbau-Ort am Fahrzeugheck.
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