Modellbezeichnung S51

 
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Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 15.08.2017 - 13:20 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich lese hier oft, das zusätzliche Modellbezeichnungen gibt, wie zb. B1-3 oder B1-4
Ich habe mir eine Simson gekauft (ohne Papiere) aber auch auf dem Typenschild ist nicht ersichtlich zu welcher Baureihe diese gehört.
Ich kann nur soviel sagen, es ist eine Simson S 51 in Rot, Ohne Batterie, ohne Tacho mit 2 Seitenspiegel!

Wie bekomme ich das raus?
Gruß Klaus
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 15.08.2017 - 13:39 Uhr  ·  #2
Ohne Tacho? Hat sie eine Hupe und hintere Fußrasten - bzw. wo sind diese befestigt - an der Hinterradschwinge oder an extra "Armen"?
Ist auf dem Typenschild irgendwo ein Zusatz an die Modellbezeichnung angehängt etwa ein H oder ein CS, oder steht gar extra CM50?

Wenn sie keine Batterie hat, wäre es in der DDR eine S51N gewesen - aber auch die hätte einen Mann Tacho gehabt, aber nur einen linken Spiegel.
Es läßt sich so gut wie alles umbauen, so daß kaum auf das Ursprungsmodell geschlossen werden kann.
Hauptsache Klicks s gibt keine der Zusatzbezeichnungen, die auf einen Reimport hinweisen würden.

ciao Maris
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 15.08.2017 - 15:02 Uhr  ·  #3
@ KamuelS51
Ohne Batterie , auch ohne Zündschloss ? Dann ist es eine S51N normal hat diese ein 3-Gang Getriebe
Ohne Tacho, auch ohne Hupe und ohne Sozius Fußrasten ? Dann ist es wahrscheinlich ein Ungarn Reimport.
Schau mal auf Typenschild und vergleiche mal hier diesen Typenschildern die hier zu sehen sind http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=29531
es geht um die Kennungen wie H-40, H, CM50ccm, CM50, CS, D.
Hat dein Moped eine Kennung davon ist es ein Reimport, und damit hast du (sorry) in die :scheiße: gegriffen, speziell wenn es dir um die 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit geht.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 15.08.2017 - 19:35 Uhr  ·  #4
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 18.08.2017 - 12:31 Uhr  ·  #5
Also es hat auf dem Typenschild den Zusatz CM50ccm. Was genau bedeutet das für mich?
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 18.08.2017 - 12:34 Uhr  ·  #6
Dass Du ein Export Modell gekauft hast. Dafür bekommst du keine 60km/h Papiere.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 18.08.2017 - 12:46 Uhr  ·  #7
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 18.08.2017 - 14:43 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von KamuelS51

Also es hat auf dem Typenschild den Zusatz CM50ccm. Was genau bedeutet das für mich?


Das du Größten Fehler beim Fahrzeug kauf gemacht hast.
Fehler Nummer 1, Fahrzeug kauf ohne Papiere,
Fehler Nummer 2 kein Ordentlichen Kaufvertrag
Fehler Nummer 3, Kaufvertrag wo nicht drin steht,ob Reimport ja oder Nein sowie auch andere zugesicherten Eigenschaften.

Das Ist eine Ungarn Ausführung
Damit hast du (sorry) in die :scheiße: gegriffen, speziell wenn es dir um die 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit geht."
Für das Moped bekommst du keine Betriebserlaubnis (Zweitschrift) vom KBA, da das Moped keine KTA-Betriebserlaubnis der DDR hatte.
Um eine Betriebserlaubnis für ein Reimport zu bekommen muss das Moped bei der DEKRA vorstellen werden und eine relativ teure Einzelabnahmen nach §21 machen zu lassen. Dazu muss das Moped technisch in Ordnung sein und den Vorschriften der STVZO entsprechen.
Die Einzelabnahmen erfolgt logischer weise nach Bundesdeutschen Zulassungsvorschriften (STVZO),
nach dieser darf ein Moped maximal 50km/h und nach Baujahr 2002 45km/h.
Wird für das Moped laut Herstellerangaben oder Herkunftsland eine geringere Höchstgeschwindigkeit angegeben zählt diese als maximale Höchstgeschwindigkeit.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 19.08.2017 - 17:31 Uhr  ·  #9
Hallo
Ich habe das selbe Problem was mir leider Zu spät aufgefallen ist.
Mein TÜV Beamter meinte es wäre kein Problem die 60kmh trotz kleinem Kennzeichen einzutragen da an meiner s51 quasi alles dran ist was bei den normalen DDR Modellen auch dran war
Heißt Hupe Blinker zwei Spiegel Soziusfussrasten an der Schwinge etc.
Baujahr wäre 1990.
Das Moped wurde vom Vorbesitzer komplett neu aufgebaut was leider etwas geblendet hat.original Typenschild vorhanden.
Was denkt ihr was sowas mit neuen Papieren Wert ist?
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 19.08.2017 - 19:09 Uhr  ·  #10
Wenn dein TÜV Beamter meint das 60km/h als Moped machbar ist beim Reimport, dann ist das nicht richtig, er weiß offenbar nicht was ein Moped/Kleinkraftrad nach STVZO ist und damit was es maximal fahren darf.
Auch wenn er das macht kann das dann immer noch an der Zulassungstelle scheitern, die müssen die Betriebserlaubnis noch abstempeln.
Die 60km/h sind machbar auch 75km/h aber als Leichtkraftrad dazu brauch man dann Führeschein A1.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 19.08.2017 - 20:13 Uhr  ·  #11
Wie schnell eine Reimport hier in Deutschland fahren darf entscheidet TÜV und Zulassungstelle, nicht ckich.
In dessen Ermessen sind auch die hochgelobten 60km/h durchaus möglich. Es ist deshalb noch lange kein Leichtkraftrad.
Man muß eben Glück haben, vielleicht auch etwas Charme an den Tag legen, um die 60er Zulassung zu bekommen.

Am Ende ist es aber auch egal, ob man ein 60er Moped mit einem Reso-Zylinder aufmotzt oder ein 50er.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 19.08.2017 - 21:44 Uhr  ·  #12
Auch das hab ich die Woche beim TÜV angesprochen und hinterfragt. Der Gutachter meinte, dass das ganze eine vertragsrechtliche Sache ist. Der Einigungsvertrag würde zwischen der BRD und der ehemaligen DDR geschlossen. Ungarn und andere Ostblockländer haben damit nichts zu tun. Somit wäre die Erteilung der 60km/h Zulassung als Kleinkraftrad für ein Exportmodell ein Vertragsbruch und nicht rechtens.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 19.08.2017 - 22:12 Uhr  ·  #13
Es werden immer mehr. Ist nun schon der dritte innerhalb kurzer Zeit.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 00:14 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von Thoti

Wie schnell eine Reimport hier in Deutschland fahren darf entscheidet TÜV und Zulassungstelle, nicht ckich.
In dessen Ermessen sind auch die hochgelobten 60km/h durchaus möglich. Es ist deshalb noch lange kein Leichtkraftrad.
Man muß eben Glück haben, vielleicht auch etwas Charme an den Tag legen, um die 60er Zulassung zu bekommen.

Am Ende ist es aber auch egal, ob man ein 60er Moped mit einem Reso-Zylinder aufmotzt oder ein 50er.


Da hast du vollkommen recht, das habe ich nicht zu entscheiden, aber auch kein TÜV, Dekra usw.,
auch keine Zulassungstelle das geben die Gesetzlichen Regelungen vor.
Ein Prüfer, Zulassungstelle hat sich an diese Gesetze und Vorschriften der STVZO zu halten., da gibt es kein Ermessen.
Wenn wie du behauptest das im Ermessen des Prüfers liegt, würde allen raten allen die BE mit 60km/h ein zu klagen.
Gleiches Recht für alle, sage ich da nur.
So und jetzt schau in die STVZO was diese sagt zu Punkt Kleinkraftrad und zulässige Höchstgeschwindigkeit steht, wenn du darin findest das ein Kleinkraftrad 60km/h darf sag Bescheid.

Gibt vom Beck Verlag die offizielle Fassung des Straßenverhrsrecht mit allen Erläuterungen.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 00:30 Uhr  ·  #15
@ blubb
Kann so nicht ganz stimmen.
Man bekommt ja auch für die Jawa-Mopeds aus der CSSR
eine ABE vom KBA, ebenfalls 60km/h.

@ckich
Das stammt nicht von mir, hat hallo-stege so angegeben, und nun muß man nur noch wissen, was sein Beruf ist.

In der STVZO steht auch keine DDR-Simson drin.
Die stehen im Einigungsvertrag, alle.
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