Ausflug nach Belgien

Rechtslage und Strafen

 
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Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 26.07.2018 - 11:24 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

es hat sich mir kurzfristig ergeben mit einem Kumpel gemeinsam unsere Feuerböcke im LKW nach Belgien zu fahren um dort auf den Landstraßen umherzufahren.
Daraufhin habe ich bei der belgischen Verkehrsbehörde nachgehakt, ob ich meine 60 km/h schnelle S50 überhaupt mit meinem Klasse B Führerschein fahren darf.
Hier im O-Ton die Antworten:

Such a vehicule is classed as a motorcycle due to the fact that its speed is higher than 45 km/h even as the power is lower or equal to 50cm³ (which is the limit value for mopeds, driven under category AM and that you automatically have with the category B on your European driving license).


With your category B driving license, you cannot drive it in Belgium : such motorcycles require the driving license A1 in the Europese classification of categories.


Daraufhin fragte ich nochmal nach, ob ich denn nicht doch fahren dürfte, da im belgischen Klasse B Führerschein doch der A1 Führerschein inkludiert sei - darauf kam diese Antwort:

Currently that autorisation is only available for those who a Belgian driving license. It was easy for those residing in Belgium, since anyone with an European driving license could ask to exchange it for a Belgian driving license.

But it is solely this year that we have realized that this was not very convenient for tourists who have a fully recognized European license and would like to drive such A1 motorcycles.

We are in the process of changing the reglementation to allow all European driving license owners to benefit this, but until that time, you would be in trouble doing so in case of control from police officers or other officials.

Hence my previous answer, as your travel plans are for this summer and we are in the beginning of the procedure to change this reglementation. Next year it would probably have been adapted.


d.h. also vermutlich nächstes Jahr können wir legal mit unserem Klasse B Führerschein in Belgien 125er/Simson fahren.
Ich frage mich jetzt aber, ob ich nicht trotzdem dieses Jahr schon fahre und es drauf ankommen lasse - was für Strafe könnte mich erwarten? Ist das technisch gesehen "Fahren ohne Führerschein"? Das könnte dann natürlich teuer werden. Ich stelle mir das jetzt eher so optimistisch vor - wenn ich erwischt werde, muss ich die Simson stehen lassen, und mein Kumpel muss die Simson mit dem LKW abholen kommen.

Was denkt ihr darüber? Habt ihr schon Erfahrungen mit der belgischen Polizei gemacht?

Liebe Grüße,

Felix
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 26.07.2018 - 12:19 Uhr  ·  #2
Diese Frage stellt sich immer wieder, egal ob Niederlande, Österreich, Italien ...........
Auf Nachfragen bei den dortigen Ämtern kam oft das ""Nein, dürfen Sie nicht"".

Nach Aussage einiger Mopedfahrer und einem bekannten Fahrschullehrer darf man aber doch. Es solle deutsches Recht gelten innerhalb der EU.
Es muß dabei aber unterschieden werden zwischen Einwanderung (Wechsel der Staatsbürgerschaft) oder einen kurzzeitigen Aufenthalt (Urlaub/Dienstreise).
Bei letzterem:
- Man ist deutscher Staatsbürger
- Das Moped ist in Deutschland gemeldet / versichert
- Man fährt dieses Moped in Deutschland mit entsprechendem Führerschein AM / B.

Was am Ende nun tatsächlich stimmt und was nicht, habe ich bisher auch nicht herausgefunden und bin mir sehr unsicher.
Meine Nachfrage beim Fahrlehrer ging damals aber nur Richtung Österreich / Italien.
Man erkennt ja immer wieder, das das Vereinigte Europa noch lange nicht Einig ist, Leider . Ein 3-faches Hoch auf die Politiker :stinkig:

Neben dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis könnte auch noch Fahren ohne Versicherungsschutz dazukommen,
sollte man in Belgien eine Simson mit 60/km/h und 50ccm tatsächlich zu den 125ern zählen.
Vielleicht wäre eine Nachfrage bei der Versicherung da etwas aufschlussreicher.
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 26.07.2018 - 12:50 Uhr  ·  #3
Danke für die Einschätzung.
Meine Versicherung HUK Coburg hab ich bereits gefragt - die sagt ich bin ganz normal in der ganzen EU versichert.
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 26.07.2018 - 17:16 Uhr  ·  #4
Versichert ja. Führerschein ist auch gültig, ohne Frage.
Der Knackpunkt ist nur, wie von dir richtig erkannt, ob die 60kmh-Regelung im (EU-)Ausland gilt. Und diese Regelung fällt (meines Wissens nach) nicht unter den Grundsatz, dass deutsches Recht anerkannt werden muss. Dass das Belgien auch nicht tut, haben sie dir ja mitgeteilt.
Was ich darüber denke: Letzendlich ist das genauso wie man hier Simson-Tuning betreibt. Kann man machen...wenn man an den Falschen in einer Kontrolle gerät, ist’s halt blöd. :D
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 27.07.2018 - 10:57 Uhr  ·  #5
hab die Ausfahrt jetzt abgesagt, sehr sehr schade... vielleicht nächstes Jahr :'(
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 31.07.2018 - 09:32 Uhr  ·  #6
Nordlicht hab erst heutr den Beitrag gesehen.melde dich bei mir. Kann dir genaue Aussage und Genehmigungen .geben. war 2016 mit der Schwalbe in Belgien. Gruss jörg
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 31.07.2018 - 09:40 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Yoda69

Nordlicht hab erst heutr den Beitrag gesehen.melde dich bei mir. Kann dir genaue Aussage und Genehmigungen .geben. war 2016 mit der Schwalbe in Belgien. Gruss jörg


Glaube das Interessiert auch andere.
Wäre schön wenn du das hier mal erläuterst usw.
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 31.07.2018 - 12:40 Uhr  ·  #8
Genau, wäre doch im Interesse aller, die genauen Aussagen nicht zu verheimlichen.
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Re: Ausflug nach Belgien

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Gepostet: 01.08.2018 - 10:47 Uhr  ·  #9
Also habe Auswärtige Amt und Verkehrsministerium in Belgien Kontaktiert. Folglich habe ich schriftlich folgende Aussage bekommen:
Es handelst sich in Belgien so: Das die Simson Fahrzeuge auf Grund der 60 km/h dort unter den A1 fallen. Aber man dort mit dem Führerschein Pkw dort automatisch bis 125ccm (also auch die Simson) fahren darf.
Es gibt allerdings eine Einschränkung: Da die Simson dort unter Motorrad fallen,muss man mit langärmliger Kleidung und Knochelhohen Schuhen fahren.
Bei Bedearf kann ich das Schriftstück gern zusenden.
Gruss Jörg
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