[Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Augsburg
Homepage: canap.eu
Beiträge: 6
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

[Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 21.06.2008 - 22:34 Uhr  ·  #1
Sorry ich schon wieder mit der S53,
jetzt hat er mir angeboten das Teil umsonst wieder auf 50 ccm umzubauen, was MUSS von den genannten umgebauten Teilen alles vom TÜV abgenommen sein oder in den Papieren stehen????
Auf was soll ich achten????


Es wurden Technische Modifikationen vorgenommen, hier eine Auflistung:

- 4 Gang, 60ccm Motor
- 19er Amal Rennvergaser
- Langtuning Resonanzauspuff in Originaloptik (160€ NP)
- PVL Zündung
- 17er Ritzel
- 51 Kettenrad

Der 60ccm Zylinder, Kolben, Vergaser und Auspuff sind noch sehr jung, sind noch keine 60km gefahren worden.

Optisch wurden auch einige Modifikationen vorgenommen:

- neuer Scheinwerfer
- handgefertigter Metall Frontschutz
- Square LED Blinker
- Square LED Rücklicht
- Fehling M-Lenker
- Digitaltacho mit Verkleidung und Kontrollleuchten
- CNC gefräster Spiegel
- handgefertigte Metall Rücklichtblende
- handgefertigte Metall Schutzbleche und Kennzeichenhalterung
- Neu von Polsterer professionel bezogene Sitzbank mit Echt-Leder
- Neuwertiger Reifensatz Heidenau K36

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe....

Knutsch!!!

EDIT: Ich habe den Titel des Themas verändert. Gruß Conny
Forennutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Göttingen
Beiträge: 586
Dabei seit: 05 / 2007
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 22.06.2008 - 00:19 Uhr  ·  #2
- 4 Gang, 60ccm Motor
- 19er Amal Rennvergaser
- Langtuning Resonanzauspuff in Originaloptik (160€ NP)
- PVL Zündung
- 17er Ritzel
- 51 Kettenrad

- neuer Scheinwerfer
- handgefertigter Metall Frontschutz
- Square LED Blinker
- Square LED Rücklicht- Fehling M-Lenker
- Digitaltacho mit Verkleidung und Kontrollleuchten
- CNC gefräster Spiegel
- handgefertigte Metall Rücklichtblende
- handgefertigte Metall Schutzbleche und Kennzeichenhalterung


All diese Komponenten sind nicht zugelassen = Betriebserlaubnis erloschen! Wenn auf 50ccm umgerüstet wird, fährst du immernoch ohne Versicherungsschutz, was das bedeuten kann ist dir hoffentlich klar! Das heißt du musst die Teile eintragen lassen. Da liegt das Problem. Kein TÜV-Prüfer wird dir das Moped in dieser Form abnehmen!

Ich würde dringend von dem Möp abraten, denn damit wirst du ganz sicher nicht glücklich, bzw. musst eine Menge umbauen und vorallem investieren.
Administrator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Oldenburg
Alter: 56
Homepage: simso-shop.de
Beiträge: 14615
Dabei seit: 06 / 2007
Moped(s): SR50 CE
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 22.06.2008 - 12:23 Uhr  ·  #3
Also das alle Umbauten am Motor zum erliegen der ABE führen ist ja klar.
Wobei die PVL-Zündung aber noch i.O. sein dürfte.

Aber wie ist es mit den anderen Anbauteilen? Erlaubt sind sie so nicht. Aber erlischt dadurch auch gleich der Versicherungsschutz bzw. die ABE?

Und mal ehrlich - wer fährt denn mit seinem Möp zum TÜV?
Forennutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Göttingen
Beiträge: 586
Dabei seit: 05 / 2007
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 22.06.2008 - 15:30 Uhr  ·  #4
Also durch die Anbauteile erlischt natürlich die ABE. LED-Blinker, handgefertigtes Schutzblech etc. sind ja keine Originalteile und müssen daher in die ABE eingetragen werden. Wie sich das anhört, scheint das Möp ja jetzt auch nicht gerade original auszusehen und allein wegen der Blinker ist eine Polizeikontrolle schonmal vorprogrammiert = unnötiger Ärger.

Was bei einem Unfall passiert, davon wollen wir jetzt mal garnicht anfangen (Kein Versicherungsschutz!). Wer das bewusst in Kauf nimmt hat in meinen Augen nicht die nötige geistige Reife.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Moped Museum Munkbrarup
Homepage: kreidler-museum.de…
Beiträge: 542
Dabei seit: 06 / 2008
Moped(s): Simson S 80 E, S83 OR, Sperber, Schwalbe 1964
Betreff:

Re: Welche Teile der S53 müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 22.06.2008 - 21:09 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Ellen

- 4 Gang, 60ccm Motor
- 19er Amal Rennvergaser
- Langtuning Resonanzauspuff in Originaloptik (160€ NP)
- PVL Zündung
- 17er Ritzel
- 51 Kettenrad


Diese Komponenten müssen eingetragen werden. Zum Einen wird dadurch aus Deinem Kleinkraftrad (bis 60 km/h) ein Leichtkraftrad (bis 125 ccm/11kW) mit den entsprechenden Konsequenzen: Fahrerlaubnis, Versicherung, Amtliches Kennzeichen, Hauptuntersuchung. Für den Eintrag sind mindestens eine Leistungsmessung, eine Geräuschmessung (Fahrgeräusch, Standgeräusch), ein Bremsengutachten und - falls nach Baujahr 1989 ein Abgasgutachten nach ECE R 40 (bzw. entsprechende TGL/DDR bis 1991) oder entsprechende Nachweise notwendig.

Zitat geschrieben von Ellen

- neuer Scheinwerfer
- Square LED Blinker
- Square LED Rücklicht


Für Beleuchtungseinrichtungen gilt folgendes: Wenn diese Einrichtungen ein ECE-Prüfzeichen, eine DDR- oder BRD Bauartgenehmigung oder ein EG Prüfzeichen haben und die Anbaulage nicht geändert wurde, und die Beleuchtungseinrichtung von der gleichen Art ist (Blinker gegen Blinker ausgetauscht, nicht gegen Bremslicht etc.) müssen sie nicht eingetragen werden. Hat sich die Anbaulage geändert: Eintragen lassen (§ 19/2 StVZO), Anbaulage beachten.


Zitat geschrieben von Ellen

- Fehling M-Lenker


Der M Lenker hat ein Teilegutachten (siehe Homepage von Fehling), eine Anbauabnahme notwendig (§ 19/3 StVZO)

Zitat geschrieben von Ellen

- CNC gefräster Spiegel


Solange es sich um einen bauartgenehmigten Spiegel handelt, und sich die Anbaulage nicht ändert, nicht eintragungspflichtig. Sonst § 19/2 StVZO.

Zitat geschrieben von Ellen

- Digitaltacho mit Verkleidung und Kontrollleuchten


Der Tacho muss für Motorräder geeignet und beleuchtet sein. Hat der Tacho eine ABE oder eine Bauartgenehmigung und ist Deine Simson im Verwendungsbereich vorgesehen, nicht eintragungspflichtig, an sonsten § 19/2 StVZO.

Zitat geschrieben von Ellen

- handgefertigter Metall Frontschutz
- Digitaltacho mit Verkleidung und Kontrollleuchten
- handgefertigte Metall Rücklichtblende
- handgefertigte Metall Schutzbleche und Kennzeichenhalterung


Diese Teile müssen ggf. nach § 19/2 StVZO begutachtet und eingetragen werden, vor allem, wenn sich etwas in Bezug auf die Radabdeckung ändert, sich die Anbaulage von Beleuchtungseinrichtungen ändert (s.o.) oder die Teile scharfkantig sind.

Zitat geschrieben von Ellen

- Neu von Polsterer professionel bezogene Sitzbank mit Echt-Leder


Kein Eintrag notwendig, solange sich die Abmessungen nicht ändern..

Zitat geschrieben von Ellen

- Neuwertiger Reifensatz Heidenau K36


Wenn sich die Reifengrösse nicht ändert und Geschwindigkeits- bzw. Lastindex der Reifen nicht kleiner sind, ist kein Eintrag notwendig (Simson hat meines Wissens keine Fabrikats- bzw. Profilbindung)

Anbauabnahmen nach § 19/3 StVZO darf jeder Prüfingenieur bzw. amtlich anerkannter Sachverständiger machen, Gutachten nach § 19/2 StVZO nur letzterer (im "Westen" TÜV, im "Osten" Dekra).

Ich hoffe, das hilft etwas weiter.

Gruss von Frank
Administrator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Oldenburg
Alter: 56
Homepage: simso-shop.de
Beiträge: 14615
Dabei seit: 06 / 2007
Moped(s): SR50 CE
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 23.06.2008 - 12:59 Uhr  ·  #6
Echt tolle Auflistung. :gut:

Aber was ist nun mit dem Versicherungsschutz? Erlischt der tatsächlich wenn man z.B. nur ein anderes/geändertes Schutzblech montiert und es nicht eintragen läßt?

Wenn ja, dann ist wohl so gut wie keine Simson versichert. :/
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Moped Museum Munkbrarup
Homepage: kreidler-museum.de…
Beiträge: 542
Dabei seit: 06 / 2008
Moped(s): Simson S 80 E, S83 OR, Sperber, Schwalbe 1964
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 23.06.2008 - 17:51 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Thyr
Aber was ist nun mit dem Versicherungsschutz? Erlischt der tatsächlich wenn man z.B. nur ein anderes/geändertes Schutzblech montiert und es nicht eintragen läßt?


Dafür müsstest Du mal die aktuelle Rechtsprechung befragen. Erlöschen der Betriebserlaubnis und Erlöschen des Versicherungsschutzes sind zwei ziemlich verschiedene Paar Schuhe. Normalerweise erlischt der Versicherungsschutz bei getunten Fahrzeugen, bei Schutzblechen dürfte er nur erlöschen, wenn das Teil unfallursächlich ist. In der Praxis sieht das so aus, das im Falle eines Unfalles die Versicherung den Geschädigten auszahlt und sich dann das Geld ganz oder teilweise vom Fahrzeughalter und Fahrer wiederholen kann.

Gruss von Frank
Administrator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Oldenburg
Alter: 56
Homepage: simso-shop.de
Beiträge: 14615
Dabei seit: 06 / 2007
Moped(s): SR50 CE
Betreff:

Re: [Erledigt]Welche Teile müssen vom TÜV abgenommen werden?

 · 
Gepostet: 23.06.2008 - 19:58 Uhr  ·  #8
Unfallursächlich kann aber eine böse Falle werden. Nehmen wir nur einmal umgebaute und nicht funktionierende Blinker.

Naja, aber ich denke im Großen und Ganzen kann man davon ausgehen, daß optische Veränderungen nicht zum Verlust der Versicherung führen.

Das würde in diesem Fall bedeuten das nur die Tuningteile zurückgebaut werden müßten. Bei den anderen Dingen könnte man abwarten ob es bemängelt wird und erst dann was ändern.
Schließlich ist es ja auch nicht ganz billig irgendwelche Teile eintragen zu lassen. Das wird schnell teurer als die verbauten Teile.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.