Blinker/Blinkerkappen

 
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Blinker/Blinkerkappen

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Gepostet: 15.06.2008 - 22:17 Uhr  ·  #1
War dieses WE mal drüben in Polen und hab super geile Blinker gesehen, konnte sie aber nur nicht kaufen weil sie nur 3 statt 4 die ich bräuchte da hatte...

Diese Blinker hatten weiße Blinkerkappen und heute sagte ein Kumpel zu mir das weiße Kappen in Deutschland nicht zugelassen/erlaubt sind...

Stimmt das was er gesagt hat ??? Kann ich mir die kaufen ohne Probleme mit den Bullen zu kriegen ???


Mfg Chris
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Re: Blinker/Blinkerkappen

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Gepostet: 15.06.2008 - 22:21 Uhr  ·  #2
so bald du eine in europa gültige abe zu den blinkerkappen hast kannst du diese auch anbauen
odo
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Re: Blinker/Blinkerkappen

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Gepostet: 15.06.2008 - 22:42 Uhr  ·  #3
die weißen Kappen bekommst Du auch in Deutschland, aber auch nicht zugelasse.
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Re: Blinker/Blinkerkappen

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Gepostet: 15.07.2008 - 13:20 Uhr  ·  #4
Nicht mal mit gelben Glühbirnen? Wär ja schade... Ist meiner Meinung nach genau das, was meiner noch zur Optik fehlt... :/
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Re: Blinker/Blinkerkappen

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Gepostet: 16.07.2008 - 07:59 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von dazzle-5
kann ich nur widerwillig annehmen, da meine schwester momentan als anwältin für verkehrsrecht tätig ist und mir das so dargelegt hat... die ABE erlischt, wenn das Moped anders ist, als in der ABE angegeben ... ist in der ABE angegeben, dass Blinker dran sind, so müssen Blinker dran sein... so sieht das der gesetzgeber


Ganz streng nach den Regeln sieht der Verordnungsgeber das so, daß die Blinkanlage in den Fahrzeugpapieren nach Begutachtung durch die TP ausgetragen werden muss, es sei denn, in der ABE (bzw. in diesem Falle KTA Typschein) ist die wahlweise Verwendung einer Blinkanlage vorgesehen ... (§ 19 StVZO, § 13 FZV) (Unterscheide hier zwischen ABE als Urkunde an den Hersteller und ABE Kärtchen für den Fahrzeughalter, wichtig ist die Urkunde, und die bekommt kaum ein Normalverbraucher zu sehen. )

Blinkleuchten dürfen dann verwendet werden, wenn sie als Blinkleuchten geprüft wurden, ein entsprechendes Genehmigungszeichen angebracht ist (grosses E im Kreis oder kleines e im Rechteck mit Bezug auf die entsprechende Vorschrift) und wenn die Anbaulage am Fahrzeug nicht verändert wird. Bei Leuchten mit weissen Kappen müssen orange Glühlampen verwendet werden.

Gruss von Frank
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