[Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

 
Stammgast
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[Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 06.08.2008 - 22:37 Uhr  ·  #1
hi leute!

fahre inzwischen nun schon ne ganze zeit mit meiner schwalbe auf deutschlands straßen - heute abend war aber meine allererste verkehrskontrolle.

die sind mir überland ne weile gefolgt (es war dunkel) und haben mich dann irgendwann rausgezogen.

grund: ich wäre viel zu schnell unterwegs gewesen, bergauf wären es 60 km/h gewesen, davor auch noch mehr (70-75 km/h)! :D mal abgesehen davon, dass mich das sehr erfreut hat, hab ich ihnen natürlich sofort erklärt, dass ich davor bergrunter alles gegeben hätte, damit ich den doofen berg anschließend möglichst schnell wieder rauf komme. wie ich bergauf auf ca. 60 km/h kommen soll, ist mir aber trotzdem schleierhaft. naja, auf jeden fall meinten die cops dann, dass ich aber auch bergrunter nicht schneller sein darf, als in den papieren eingetragen. also die 60 km/h. und daher sollte ich mich mal nach ner drosselung auf 60 km/h umsehen (gibts sowas überhaupt???), damit die eingetragene maximalgeschwindigkeit auch tatsächlich bei bergabfahrt eingehalten wird ...

das hat mich sehr verwirrt, weil ich bspw. bei einem kfz es auf der autobahn bergab auch deutlich über die eingetragene maximalgeschwindigkeit schaffe (war bei meinem alten polo so). da juckt das doch auch nicht?

naja, da ich absolut nix an meiner kr getuned hab oder sonst irgendwie verändert, ist das schon seltsam. aber muss ich das ding tatsächlich drosseln lassen, damit ich bergab nicht mehr schneller als 60 bin??? laut der aussage der polizisten wäre das sonst fahren ohne gültige fahrerlaubnis und somit eben strafbar oder was weiß ich.
irgendwie klingt das für mich wie'n einziger witz! und wenn es tatsächlich keiner wäre, dann wäre das mal wieder typisch für unsre scheiß bürokratie ... :x

achso - was mir dann noch kam - vorne am krümmereingang ist mir vor 2 tagen einer der dichtringe gefatzt, daher ist sie im moment auch deutlich lauter als sonst. kann das aber dazu beitragen, dass ich plötzlich viel schneller unterwegs bin? wohl eher nicht, oder?

weiß jmd was? bitte sagt mir, dass die grünen herren einfach keine ahnung hatten! ;)

vg, milchbar
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 06.08.2008 - 23:22 Uhr  ·  #2
Wenn Deine Schwalbe von werks aus so schnell läuft, dann darfst Du auch so schnell damit fahren. :)
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 06.08.2008 - 23:27 Uhr  ·  #3
naja, das sollte man eigentlich meinen. aber erklär das mal den grünen herren. die ziehen mir noch den zündschlüssel ein! :D

aber ist auch die frage, was ab werk bedeutet - inzwischen hab ich so viel teile ausgetauscht und einstellungen verändert. prinzipiell hat sie nur originalteile dran, aber ist eber nicht mehr der ganz originale werkszustand. fängt ja bspw. schon damit an, wie weit jetzt der krümmer in den auspuff reingeschoben wird - original müssten es glaub 2, 5 cm sein, aber ob ich jetzt ganz genau diesen wert getroffen hab, weiß ich selber nich! ^^

also was sagen, wenn sie mich anhalten und mir drohen, meine schwalbe zu beschlagnahmen weil ich zu schnell bin?
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 06.08.2008 - 23:39 Uhr  ·  #4
Dann sag denen, die sollen sich vorher besser infomieren.

Wenn an dem Moped der 50ccm Motor dran ist und auch ein 50ccm Zylinder der richtige Vergaser und der dazu gehörige Auspuff und die Schwalbe rennt trotzdem schneller, dann ist das ok. :)
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 07.08.2008 - 00:24 Uhr  ·  #5
Die sind ja wohl vollkommen bekloppt. Der Motor ist dafür ausgelegt diese 60 km/h auch im Soziusbetrieb zu erreichen. Ist doch klar das man dann allein etwas schneller ist.

Die Fahrzeuge sind so zugelassen wie sie sind und die erreichte Geschwindigkeit ist konstruktionsbedingt.
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 07.08.2008 - 16:04 Uhr  ·  #6
Hallo!

Ich glaube, die Ordnungshüter verwechseln da etwas!

Mofa´s werden gedrosselt indem sie so konstruiert sind, dass bei einer bestimmten Geschwindigkeit die Strömung der Gassäule abreißt. Man hört dann dieses komische Geräusch als wenn man immer Gas gibt oder weg nimmt. Diese Mofa´s laufen dann in der Tat auch bergab nicht schneller.

Ich glaube aber nicht, dass unsere Simsons auf diese Art gedrosselt sind, sondern dass einfach die Leistung die Geschwindigkeit begrenzt.

Trotzdem können die Dir eine geigen, indem sie Dich zum TÜV schicken.

Gruß Hardy
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 07.08.2008 - 18:14 Uhr  ·  #7
wenn an deiner schwalbe alles so ist wie du es schreibst würde ich mir da mal keine sorgen machen und die rennleitung ins offene messer laufen lassen
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 09.08.2008 - 22:21 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von milchbar
- aber was ist mit dem bergab schneller fahren als eingetragen ...


... ist völlig unproblematisch, denn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird immer in der Ebene (und ohne Gegen- bzw. Rückenwind) mit einem 75 kg schweren Fahrer gemessen, dazu hast Du noch 5 % Toleranz. Verweise den nächsten Polizisten einfach auf die EG Richtlinie 95/1/EG dann hat er was zu knacken (obwohl in der ehm. DDR etwas anders gemessen wurde).

Gruss von Frank
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 10.08.2008 - 08:39 Uhr  ·  #9
Die Erfahrung hat mich gelehrt, berufe dich nie auf das Recht der EuroUnion:

Ich habe vor etwa 1,5 Jahren Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Als ich die Klage eingereicht habe hat sich ein Rechtspfleger mit dem Ding beschäfftigt und meinte die Klage sei zulässig, und das Problem würde von den Fachleuten schnell gelöst. So etwa 3 Monate seien die Regel....

Es kam ein Schreiben, wir gewähren antragsgemäß PKH. (Prozesskostenhilfe)
Nach 6 bis 8 Wochen kam ein amtliches Schreiben, das Verfahren gegen das Land NRW ist eröffnet. Dann kam nichts mehr.

Warum? Angefragt. Antwort verkürzt: Wir prüfen Ihre Berufung auf EU -Recht durch entsprechende Vorlage.
Der langen Rede kurzer Sinn, eine Berufung auf EUrecht dauert. Wir rechnen inzwischen mit einem Beschluss in 2012.
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Re: [Erledigt]Muss ich meine KR51/1 drosseln???

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Gepostet: 10.08.2008 - 10:00 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Tania
Der langen Rede kurzer Sinn, eine Berufung auf EUrecht dauert.


Genau, und damit bringst Du jeden Polizist zur Verzweifelung. (ich arbeite täglich mit EU-Recht in Bezug auf Motorräder ;) )

An sonsten müsste man nochmal die StVZO-DDR durchforsten und nachsehen, wie die Höchstgeschwindigkeit damals gemessen wurde und welche Toleranzen damals galten. Wahrscheinlich gibt es eine TGL (eine Art Richtlinie DDR) dazu - diese ist für die Schwalben heute noch verbindlich (siehe Einigungsvertrag)

Gruss von Frank
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