ABE mitführen?

 
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ABE mitführen?

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Gepostet: 26.11.2008 - 20:32 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen

ich habe die Woche meine ABE vom KBA bekommen und habe damit heute die Versicherung ab 01.12. angemeldet. Nun muss man die ABEs ja wohl offiziell dabei haben - macht ihr das? Ich bin mir da nicht so schlüssig, weil sie vom Format her recht groß sind(müsste ich mindestens zweimal knicken und dann sind die dick) und ob dieses Papier das auf Dauer aushält weiß ich auch nicht.
Daher wollte ich mal fragen wie ihr das macht und was eigentlich ist wenn man die ABEs nicht dabei hat(Ordnungswidrigkeit? Bußgeld?)?

Die Versicherungsbescheinigung nehm ich auf jeden Fall mit.
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 26.11.2008 - 21:10 Uhr  ·  #2
@ Isildur, es ist auf jeden Fall Deine Pflicht, die ABE mitzuführen. Die orininale ABE war nicht so riesig. Aber auch wenn die vom KBA groß ist, sie muß mit.

Was passiert, wenn Du ohne erwischt wirst, weiß ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß Du die ABE nachreichen mußt. :)
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 26.11.2008 - 21:11 Uhr  ·  #3
"vergessene" papiere kosten 10€ verwarnungsgeld ... egal ob du führerschein, versicherungsschein oder papiere vergisst (oder beim auto das asu-gutachten)
meist wird aber keiner nach den papieren fragen ... die wollen nur sehen dass das teil versichert ist und dass du nen führerschein hast ;)
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 27.11.2008 - 20:45 Uhr  ·  #4
wir haben auch solche ABE s

und sie sind zweimal gefaltet und dann noch in eine passende Klarsichthülle gepackt recht dick.
Wir haben sie immer dabei aber noch nie gebraucht.
Wenn man es weis fährt man aber ruhiger.
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 28.11.2008 - 00:03 Uhr  ·  #5
@ Froggy, und wenn du die abe einmal zuhause lässt bist du garantiert fällig geht mir zumindest immer so wenn ich alles dabei habe will es keiner sehen und wenn ich mal was vergessen habe werde ich kontrolliert
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 31.12.2008 - 18:27 Uhr  ·  #6
Ist doch egal ob man die BE faltet oder nicht, denke ich, oder liege ich da falsch? :gruebel:
Meine ist bis auf DIA 6 zusammengefaltet, da können die Herren in Grün mal "origami" spielen! :P
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 02.01.2009 - 11:29 Uhr  ·  #7
mir fällt gerade auf, dass ihr die ganze Zeit über eine dicke "ABE" redet.
Ich besitze nur so ein kleinen auf beiden Seiten bedruckten grünen Zettel auf dem die Rahmennummer und das Baujahr steht.
Ist das nicht die ABE?

ohoh.... :roll: wurde noch nie kontrolliert.....
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 02.01.2009 - 12:02 Uhr  ·  #8
@ Itze, das ist die orginale abe von früher aus dem osten die ist noch genauso gültig
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 02.01.2009 - 18:08 Uhr  ·  #9
Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 FZV (Fahrzeug-Zulassungs Verordnung). Dort ist von Kopien keine Rede, insofern muss immer ein Original mitgeführt werden.

"(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

Gruss von Frank
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 02.01.2009 - 18:34 Uhr  ·  #10
@ hallo-stege, es gibt doch aber bestimmt die Möglichkeit, sich eine Kopie beglaubigen zu lassen ... weiß Du wo und wie teuer das ist?
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Re: ABE mitführen?

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Gepostet: 02.01.2009 - 20:16 Uhr  ·  #11
Hallo Conny,

man kann natürlich alles beglaubigen lassen, aber damit ist es immer noch eine Kopie ...

Da wäre es sicherer, sich Ersatzpapiere machen zu lassen.

Gruss von Frank
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