Hallo !
§17 Beleuchtung der StVO schreibt vor, das Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren müssen.
Hierzu ein Zeitungsausschnitt aus „Der motorisierte Berliner“ aus dem Jahre 1987:
Viel Energie wird von der Ladeanlage gefordert
Leser äußerten sich in Briefen zum Thema Fahren mit Abblendlicht bei motorisierten Zweirädern auch am Tage, wie es die „fünfte Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (STVO)“ vorschreibt. Diese Regel dient eindeutig der Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen. Nun ergeben sich für Besitzer von Kleinkrafträdern älterer Bauart einige Probleme mit der Lichtquelle.
Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen. Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“. Aber alle anderen Fahrzeugtypen aus dem VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl „Ernst Thälmann“ waren dafür nicht ausgelegt, also die Baureihen S50, S51, SR4 (Vogelserie) und KR51, wobei die Varianten ohne Blinkanlage ausgenommen sind. Worin besteht nun das Problem einer ständigen Nutzung der Lichtanlage? Dazu erhielten wir vom IFA-Kombinat für Zweiradfahrzeuge die Auskunft, daß bei eingeschaltetem Licht der Batterieladestrom reduziert und damit die Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher, Signalhorn und Blinkleuchten eingeschränkt ist. Die Ursache ist, das die Batterieladespule gleichzeitig Schlußlicht und Tachobeleuchtung einschließlich Bremsleuchte versorgt. Durch eine einfache Schaltungsänderung ist das Problem aber relativ einfach zu lösen. Dafür gibt es eine Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren.
Was ist zu tun? Der Schalter für den Scheinwerfer wird überbrückt, so daß dieser auch in der Stellung 1 des Zündlichtschalters in Betrieb ist, ohne das Rücklicht in Betrieb zu haben. Diese Schaltung läßt sich wie folgt an einzelnen Kleinkrafträdern realisieren:
S51 und S50: das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen und auf den freien Doppelanschluß der Klemme 56 gesteckt.
KR 51/2: Das Kabel braun vom Leitungsverbinder wird vom Zündschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel weiß/schwarz vom Kombischalter wird am Zündschalter von der Klemme 56 abgezogen. Diese beiden Kabel werden nun mit einem herkömmlichen Doppelflachanschlußstück verbunden und mit Isolierschlauch sicher isoliert.
KR 51/1 und SR 4: Das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel schwarz/weiß vom Abblendschalter wird am Zündlichtschalter von Klemme 56 abgezogen. Wie bei KR51/2 werden beide Kabel mittels Doppelflachanschlußstück verbunden.
Nach diesen Veränderungen kann bei Tagesfahrten so in der Stellung 1 des Zündlichtschalters problemlos gefahren werden. Das Hauptlicht brennt bei laufendem Motor und der Kraftfahrer hat lediglich darauf zu achten, daß vorschriftsmäßig das Abblendlicht eingeschaltet ist.
Schlußlicht und Tachobeleuchtung sind bei dieser Schaltung außer Betrieb, weil sie ja am Tage nicht erforderlich sind. Die dadurch ersparte Energie wird zum Aufladen der Batterie verwendet. Ist schlechte Sicht oder Nacht, wird das Schlußlicht durch Einschalten der Schalterstellung 2 zugeschaltet. Hier obliegt dem Fahrer eine besondere Aufmerksamkeit, da das Hauptlicht ständig brennt. Die Kontrolle ist dabei durch die gleichzeitig zugeschaltete Tachobeleuchtung gewährleistet.
Alle Simson Vertragswerkstätten führen diese Schaltungsänderung durch. Für Neufahrzeuge des Typs S51 wird diese seit dem 20.Juli 1987, ab der Fahrgestellnummer 5915000, bereits ab Werk aus durchgängig realisiert.
Generell ist darauf zu achten, daß die Ladeanlage auf „viel Ladung“ eingestellt ist, Kabel rot/grün an Feinsicherung angeschlossen und der Batteriepflege die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wird die Schaltungsänderung nicht berücksichtigt und bleiben die übrigen Hinweise unbedacht, wird durch ständiges Fahren mit Licht die Fahrzeugbatterie nicht mehr genügend nachgeladen. Damit wird die Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher Blinkleuchten und Signalhorn gemindert. Ein Ausfallen ist nach häufigen Betrieb im Großstadtverkehr nicht ausgeschlossen. / Heiner Hein, DDR 1987
@Froggy
So, nun steht es auch hier
§17 Beleuchtung der StVO schreibt vor, das Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren müssen.
Hierzu ein Zeitungsausschnitt aus „Der motorisierte Berliner“ aus dem Jahre 1987:
Viel Energie wird von der Ladeanlage gefordert
Leser äußerten sich in Briefen zum Thema Fahren mit Abblendlicht bei motorisierten Zweirädern auch am Tage, wie es die „fünfte Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (STVO)“ vorschreibt. Diese Regel dient eindeutig der Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen. Nun ergeben sich für Besitzer von Kleinkrafträdern älterer Bauart einige Probleme mit der Lichtquelle.
Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen. Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“. Aber alle anderen Fahrzeugtypen aus dem VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl „Ernst Thälmann“ waren dafür nicht ausgelegt, also die Baureihen S50, S51, SR4 (Vogelserie) und KR51, wobei die Varianten ohne Blinkanlage ausgenommen sind. Worin besteht nun das Problem einer ständigen Nutzung der Lichtanlage? Dazu erhielten wir vom IFA-Kombinat für Zweiradfahrzeuge die Auskunft, daß bei eingeschaltetem Licht der Batterieladestrom reduziert und damit die Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher, Signalhorn und Blinkleuchten eingeschränkt ist. Die Ursache ist, das die Batterieladespule gleichzeitig Schlußlicht und Tachobeleuchtung einschließlich Bremsleuchte versorgt. Durch eine einfache Schaltungsänderung ist das Problem aber relativ einfach zu lösen. Dafür gibt es eine Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des Inneren.
Was ist zu tun? Der Schalter für den Scheinwerfer wird überbrückt, so daß dieser auch in der Stellung 1 des Zündlichtschalters in Betrieb ist, ohne das Rücklicht in Betrieb zu haben. Diese Schaltung läßt sich wie folgt an einzelnen Kleinkrafträdern realisieren:
S51 und S50: das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen und auf den freien Doppelanschluß der Klemme 56 gesteckt.
KR 51/2: Das Kabel braun vom Leitungsverbinder wird vom Zündschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel weiß/schwarz vom Kombischalter wird am Zündschalter von der Klemme 56 abgezogen. Diese beiden Kabel werden nun mit einem herkömmlichen Doppelflachanschlußstück verbunden und mit Isolierschlauch sicher isoliert.
KR 51/1 und SR 4: Das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel schwarz/weiß vom Abblendschalter wird am Zündlichtschalter von Klemme 56 abgezogen. Wie bei KR51/2 werden beide Kabel mittels Doppelflachanschlußstück verbunden.
Nach diesen Veränderungen kann bei Tagesfahrten so in der Stellung 1 des Zündlichtschalters problemlos gefahren werden. Das Hauptlicht brennt bei laufendem Motor und der Kraftfahrer hat lediglich darauf zu achten, daß vorschriftsmäßig das Abblendlicht eingeschaltet ist.
Schlußlicht und Tachobeleuchtung sind bei dieser Schaltung außer Betrieb, weil sie ja am Tage nicht erforderlich sind. Die dadurch ersparte Energie wird zum Aufladen der Batterie verwendet. Ist schlechte Sicht oder Nacht, wird das Schlußlicht durch Einschalten der Schalterstellung 2 zugeschaltet. Hier obliegt dem Fahrer eine besondere Aufmerksamkeit, da das Hauptlicht ständig brennt. Die Kontrolle ist dabei durch die gleichzeitig zugeschaltete Tachobeleuchtung gewährleistet.
Alle Simson Vertragswerkstätten führen diese Schaltungsänderung durch. Für Neufahrzeuge des Typs S51 wird diese seit dem 20.Juli 1987, ab der Fahrgestellnummer 5915000, bereits ab Werk aus durchgängig realisiert.
Generell ist darauf zu achten, daß die Ladeanlage auf „viel Ladung“ eingestellt ist, Kabel rot/grün an Feinsicherung angeschlossen und der Batteriepflege die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wird die Schaltungsänderung nicht berücksichtigt und bleiben die übrigen Hinweise unbedacht, wird durch ständiges Fahren mit Licht die Fahrzeugbatterie nicht mehr genügend nachgeladen. Damit wird die Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher Blinkleuchten und Signalhorn gemindert. Ein Ausfallen ist nach häufigen Betrieb im Großstadtverkehr nicht ausgeschlossen. / Heiner Hein, DDR 1987
@Froggy
So, nun steht es auch hier
