Mein zweites Moped wurde mir zu DDR Zeiten geklaut, nach 4 Wochen hat die Polizei den Rahmen und den Motor ohne Zylinder/Kolben wiedergefunden.
Der Rest war ausgeschlachtet.
Es war Bj. 1984
Eine Betriebserlaubnis hatte ich nie dazu, es hieß damals gibt es nicht mehr. Mittlerweile ist ja klar, dass es eine Lüge war, vermutlich war es nur DDR Mangelwirtschaft und sie hatten einfach keine Vorlagen.
Hat in der DDR auch nie ein Hahn nach gekräht. Polizei wollte immer nur den Versicherungsschein.
Nun zu Sache.
Variante 1
Den Rahmen habe ich leider nicht mehr, hatte ich um 1990 beim Umzug einfach im Keller liegen lassen, shit.
Ich würde mir aber gerne eine 2. Simson aufbauen.
Was ich aber noch habe ist das damalige Garantieheft, also ein Beleg, dass ich der Eigentümer bin, mit entsprechendem Kaufdatum, Rahmennummer und Motornummer.
Ob das möglicherweise fürs KBA ausreichen würde, um eine neue Betriebserlaubnis zu erstellen?
Sicher es geht auch ohne Garantieheft, aber mit wären die möglicherweise aufkommenden Zweifel geringer und es würde eher zum Erfolg führen.
Ich weiß, die wollen ein Foto mit komplettem Moped, Typenschild und Rahmennummer. Aber das ist das geringste Übel, da lass ich mir schon was einfallen und wenn am Ende meine aktuelle Sime für herhalten muss.
Eben gerade probiert, laut Typenbestimmung beim KBA ergibt meine Rahmennummer genau den S51 Typ b2-4 wie im Garantieheft.
Wenn ich allerdings Enduro in Vorauswahl treffe, so wird auch das angenommen und ich hätte am Ende eine Enduro. So 100% wissen die es dann wohl auch nicht, welcher genaue Typ zur Rahmennummer passt.
Oder Variante 2
Würde das Garantieheft möglicherweise ausreichen, um vom TÜV oder DEKRA entsprechende Unterlagen für die Zulassungsstelle zu bekommen und das die dann auch die Rahmennummer auf einen neuen Rahmen stempeln.
Hier mal die Seite aus dem Garantieheft
Der Rest war ausgeschlachtet.
Es war Bj. 1984
Eine Betriebserlaubnis hatte ich nie dazu, es hieß damals gibt es nicht mehr. Mittlerweile ist ja klar, dass es eine Lüge war, vermutlich war es nur DDR Mangelwirtschaft und sie hatten einfach keine Vorlagen.
Hat in der DDR auch nie ein Hahn nach gekräht. Polizei wollte immer nur den Versicherungsschein.
Nun zu Sache.
Variante 1
Den Rahmen habe ich leider nicht mehr, hatte ich um 1990 beim Umzug einfach im Keller liegen lassen, shit.
Ich würde mir aber gerne eine 2. Simson aufbauen.
Was ich aber noch habe ist das damalige Garantieheft, also ein Beleg, dass ich der Eigentümer bin, mit entsprechendem Kaufdatum, Rahmennummer und Motornummer.
Ob das möglicherweise fürs KBA ausreichen würde, um eine neue Betriebserlaubnis zu erstellen?
Sicher es geht auch ohne Garantieheft, aber mit wären die möglicherweise aufkommenden Zweifel geringer und es würde eher zum Erfolg führen.
Ich weiß, die wollen ein Foto mit komplettem Moped, Typenschild und Rahmennummer. Aber das ist das geringste Übel, da lass ich mir schon was einfallen und wenn am Ende meine aktuelle Sime für herhalten muss.
Eben gerade probiert, laut Typenbestimmung beim KBA ergibt meine Rahmennummer genau den S51 Typ b2-4 wie im Garantieheft.
Wenn ich allerdings Enduro in Vorauswahl treffe, so wird auch das angenommen und ich hätte am Ende eine Enduro. So 100% wissen die es dann wohl auch nicht, welcher genaue Typ zur Rahmennummer passt.
Oder Variante 2
Würde das Garantieheft möglicherweise ausreichen, um vom TÜV oder DEKRA entsprechende Unterlagen für die Zulassungsstelle zu bekommen und das die dann auch die Rahmennummer auf einen neuen Rahmen stempeln.
Hier mal die Seite aus dem Garantieheft
