Frage bezüglich Anhänger

 
Nico_Fox
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Frage bezüglich Anhänger

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Gepostet: 03.11.2025 - 09:28 Uhr  ·  #1
Als Simson Anfänger möchte ich mir bald einen Anhänger für meine S51 kaufen. Die meisten sind allerdings eigenbau. Was muss ich beachten um den Anhänger nutzen zu dürfen bzw. eine ABE/EBE zu bekommen?
VG
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Re: Frage bezüglich Anhänger

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Gepostet: 03.11.2025 - 10:05 Uhr  ·  #2
"Die meisten sind allerdings eigenbau" und für diese bekommst in aller Regel du keine BE.

Im Grunde bleibt da nur nach eine Anhänger von VEB Metallwaren Heldrungen zu suchen bzw. zu kaufen, den Typ MWH/Mx
Aber Achtung die gibt nicht nur als Mopedanhänger, beginnt die FIN des Anhängers mit F, ist es ein Fahrradanhänger ( MWH/F) wofür du auch keine BE bekommt.
Die FIN muss mit M beginnen, für diesen gibt es dann bei KBA eine Zweischrift der BE.

Wenn du mit einen MWH/RB liebäugelst, dann bedenke eine S51 Anhängerkupplung für diesen ist Goldstaub, äußerst schwer dafür eine zu bekommen.

Solltest dann auch beachten, bei einer S51 mit Blinkern, auch der Anhänger auch welche haben muss, weiterhin ein Folge VKZ muss dann, 40km/h Schild, dreieckigen Katzenauge.
Nico_Fox
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Re: Frage bezüglich Anhänger

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Gepostet: 03.11.2025 - 11:41 Uhr  ·  #3
Also um einen Anhänger nutzen zu dürfen muss es ein Original sein?
Ich habe gelesen, dass ich auch bei einem Eigenbau ihn zulassen lassen kann.
Thoti
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Re: Frage bezüglich Anhänger

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Gepostet: 03.11.2025 - 20:56 Uhr  ·  #4
Natürlich kannst du es mit einem Eigenbau versuchen, eine BE zu bekommen.
Dieser Weg ist aber nur per Einzelabnahme mit sehr vielen Steinen und Hürden verbunden.
Festigkeitsgutachten des Materials, Schweißerbescheinigungen (Karosseriebau-Meister) usw.

Wirst schnell den Plan aufgeben.
ckich
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Re: Frage bezüglich Anhänger

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Gepostet: 04.11.2025 - 10:34 Uhr  ·  #5
Eigenbau, das scheitert quasi schon daran, das nach geltendes recht, eine 50 mm-Kupplungen haben muss wie beim Auto, neben den was Thoti schon gesagt hat.
Auch muss der Anhänger einen Konstruktionsplan haben worin Berechnung sind, das die ganze Konstruktion mit Zuladung xy, das auch stand hält usw.

Selbst die Anhängerkupplung für die Simson brauch eine Bauartgenehmigung, sprich eine mit KTA Nummer aus DDR Zeiten sind nur zulässig (Bestandsschutz)

Beim Mofa (25Km/h) darf man dagegen eine Fahrradanhänger (ohne BE) und entsprechende Kupplung verwenden,
aber Achtung für Fahranhänger gibt es auch Bau- und Betriebsvorschriften.
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