Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

 
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Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 29.01.2016 - 15:58 Uhr  ·  #1
Hab vor mir demnächst ne S51 zu kaufen. Allerdings ist statt den KBA Papieren ein DEKRA Gutachten nach §21 StVZO dabei. Auf dem Gutachten steht 60 km/h. Soweit so gut, allerdings als Typ S51N, wobei es eher eine S51B2-4 ist. Baujahr und FIN stimmen überein mit dem Rahmen und dem Typenschild.

Dann ist eine "Erklärung zum Gutachten gemäß § 21 StVZO - Wiederinbetriebnahme" dabei. Da steht drauf, dass das Gutachten von der Zulassungstelle abgestempelt werden muss. Das wurde aber nicht gemacht. Das Gutachten ist von 02/2015.

Soll ich mir jetzt neue Papiere vom KBA holen oder aber das Gutachten bei meiner Zulassungsstelle abstempeln lassen?

Vor allem finde ich es komisch, dass man ein Gutachten erstellen lässt, wenn man die Papiere auch easy beim KBA beantragen kann. Der Verkäufer hat das Moped auch so gekauft und ist damit auch das ganze Jahr so rumgefahren ohne Probleme und wurde wohl auch mal kontrolliert.

Hat wer eine Meinung oder einen Rat für mich? (Achso, dass KBA hatte am Telefon soweit keine Bedenken. Meinte ich könnte Papiere bestellen. Allerdings weiß ich nicht inwieweit Sie das auf die schnelle prüfen am Telefon)
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 29.01.2016 - 17:44 Uhr  ·  #2
Pfia Gott!
Ich würd einfach die Papiere beim KBA beantragen, wenn die Gute am Telefon schon sagt, dass das kein Problem ist, damit bist du auf der sicheren Seite. Mit der FIN und Baujahr kann man auch über irgendwelche Listen rausfinden was das mal war, aber da wart mal bis dicken Fische hier mal vorbeikommen...
Wenns dann eine S51N ist, stehen dir alle Türen offen, du kannst dann alles anbauen was du willst oder nicht willst, wenns eine S51B2-4 ist musst du auch alles mindestens haben was damals ab Werk dran war wenn ich das so richtig weiß.
Forenveteran
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 29.01.2016 - 18:18 Uhr  ·  #3
Ich würde einfach neue Papiere beim KBA anfordern. Das Gutachten wurde wahrscheinlich wegen den Umbauten gemacht.
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 29.01.2016 - 21:36 Uhr  ·  #4
Möglich, dass das moped aus ungarn kommt und der vorbesitzer eine abnahme als großes moped gemacht hat, um von 50 auf 60 km/h zu kommen....
So hab ich das hier schonmal gesehen.
Wenn das moped ein deutsches ist würde ich kba papiere holen, ohne lang zu schnacken.....
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 04.02.2016 - 10:25 Uhr  ·  #5
Das hatte ich bei meiner auch,als ich sie abgeholt hatte. Allerdings war das auch ohne Stempel,wie bei dir. Deshalb habe ich ganz normal die ABE beim KBA geholt. Sonst müsste man nur Erklären und wenn da kein Stempel drauf ist, dann wirkt das auch nicht :)
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 02.03.2016 - 17:23 Uhr  ·  #6
Ich hab auch Dekra Papiere und die sind gestempelt.. Außerdem steht auf meinem bei der Auflistung der Mopedeigenschaften "Gutachten" drüber, auf der Rückseite steht jedoch Betriebserlaubnis. Hatte damit auch keine Probleme mit der Polizei :-)
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 03.03.2016 - 19:31 Uhr  ·  #7
Das Gutachten ist die Betriebserlaubnis, wenn die Tante von der Zulassung den Stempel draufgedrückt hat. Warum sollte man dem KBA nochmal Geld für das selbe bezahlen?
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Re: Gutachten nach §21 StVZO oder KBA

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Gepostet: 23.03.2016 - 02:26 Uhr  ·  #8
auch wenn es für uns unlogisch klingt,

es gibt immer noch Menschen in Deutschland welche weder Computer noch Internet haben.
Von anderen elektronischen Helferlein ganz zu schweigen.
Strom aus der Steckdose gehört da auch mit zu.

Also woher sollen die wissen das es Papiere vom KBA gibt.
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