Hänger an der Schwalbe

 
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Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 22.05.2008 - 22:01 Uhr  ·  #1
Hallo Mopedfreunde !
Ich muß mich heute nochmal an euch wenden.
Ich hatte doch schon mal geschrieben, daß sich mein Sohn eine SCHWALBE total überholt. Nun hat er einen Fahrradanhänger im Schuppen gesehen. Den Hänger möchte er nun an seine SCHWALBE dran hängen. Die Kupplung für das Fahrzeug hat er schon...auch schon angebaut. Nun meine Fragen dazu: Welche Zulassungen benötige ich nun ? Muß ich damit nun auch zum TüV ?? Oder reicht hier die Zulassungsstelle? DANKE für die Antwort.
Gruß "didi"
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 22.05.2008 - 22:15 Uhr  ·  #2
nein wenn er den passenden Adapter hat zu Anhängerkupplung, Rück und Stopllicht hat, und die passende Reifengröße zur Schwalbe brauchst du nichtsweiter
beachten
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:41 Uhr  ·  #3
Also ich bin mir da relativ sicher das der Anhänger eine passende ABE braucht.
Man kann nicht einfach irgendeinen Anhänger hinter das Moped packen.
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:52 Uhr  ·  #4
Hallo !
Muß mal ganz dumm fragen: Was ist eine ABE ????
Muß auch noch meine Angaben ergänzen:
Der Hänger ist ein Rohrgerüst, mit Holzplanken und Holzboden.
Er hat sehr robuste Motorradreifen.
Das Ding ist also EIGENBAU, hat keine Fahrgestellnummer.
Der Hänger wurde früher als Fahrradanhänger genutzt
Rücklicht werde ich noch montieren (aber erst dann, wenn ich ihn benutzen kann und darf).
Gruß "didi"
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:54 Uhr  ·  #5
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis.
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:55 Uhr  ·  #6
@didi: ABE ist die Abkürzung für Allgemeine Betriebs Erlaubnis.
Sowas braucht jedes Fahrzeug, wie z.B. auch die Simsons.

@lanolin: Warst eine Min. schneller.
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:57 Uhr  ·  #7
Habe ich gesehen. Aber zumindest einer Meinung und eben eine gute Zusammenarbeit. ;)
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 12:57 Uhr  ·  #8
ABE= Allgemeine Betriebserlaubnis.

Und wie gesagt. Ich bin mir ziemlich sicher das ein Anhänger fürs Moped das haben muß.

Das muß irgendwo in der StVZO oder StVO stehen.
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 23.05.2008 - 13:59 Uhr  ·  #9
DANKE; DANKE; DANKE.....
Diese ABE bekomme ich dann vom TüV ??? Oder ???
Auch wenn der Hänger EIGENBAU ist.
Hmmmmm, dann kann ich alles auf den PKW-Hänger aufladen.....
....zum TüV...dann zurück fahren. Na ja.
Als wir das SR2 von Moped auf Mofa gedrosselt haben....da mußten wir das auch so machen. Leider hat mein Sohn erst den Mofa-Schein.
Mit 17 Jahren will er dann gleich den PKW-Schein machen, bis da hin soll dann auch die SCHWALBE mit dem Hänger fahrbereit sein.
Dann nochmals DANKE für die Auskünfte.
Gruß "didi"
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 24.05.2008 - 19:15 Uhr  ·  #10
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Re: Hänger an der Schwalbe

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Gepostet: 24.05.2008 - 21:45 Uhr  ·  #11
soweit ich weis, kann man in Deutschland hinter ein Mofa ( 25 kmh ) so ziemlich jeden Anhänger hängen den es gibt, wenn man eine Typgeprüfte Anhängerkupplung besitzt.

Bei einem moped sieht das schon wieder anders aus, da braucht es für Hänger und Kupplung eine ABE.

Die Hänger aus Heldrungen und die normalen Kupplungen haben diese notgedrungen. Also wenn Du sicher sein willst hol Dir einen originalen und die passende Kupplung dazu.

Oder versuch es wie gesagt beim Tüv, nimm aber zumindest eine typgeprüfte Anhängerkupplung, das macht die Sache einfacher.
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