Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 
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Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 12:50 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich würde mich für eine Simson S53 CX Baujahr 1992 interessieren.
Der Verkäufer hat auch eine Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis für die Maschine, in der steht das sie 60 km/h fahren darf.
Ist die Betriebserlaubnis rechtens und ausreichend für den Betrieb?





Vielen Dank schon mal im Voraus!
MfG
Michael
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 13:11 Uhr  ·  #2
Zitat

eine Simson S51 CX Baujahr 1992

Eine S53 CX ?? In der Zweitschrift der ABE steht glücklicherweise klar und deutlich Ausführung C, also S53 CX mit 60km/h zul. Höchstgeschwindigkeit.
Dieses Papier ist rechtens, aber nicht ausreichend für den Betrieb, Hierzu wird zusätzlich noch eine Versicherung benötigt.

Mit dem Baujahr 1992 ist es ansonsten recht schwierig.
Wenn du einen Nachweis hast, das das Moped tatsächlich vor dem 28.02.1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde, dann darf das Moped 60km/h fahren.
Dies wäre z.B. ein Versicherungsnachweis der Saison 91/92. Eine Versicherung der Saison 92/93 ist dafür nicht brauchbar, die startet ja erst am 01.03.92
und das würde eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 50km/h bedeuten.
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 13:30 Uhr  ·  #3
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Habe ich das richtig verstanden.
Diese Betriebserlaubnis alleine reicht nicht aus, dass ich 60 km/h fahren darf?
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 13:34 Uhr  ·  #4
Zitat

Dieses Papier ist rechtens, aber nicht ausreichend für den Betrieb, Hierzu wird zusätzlich noch eine Versicherung benötigt.

Das Papier erlaubt dir, mit dem Moped 60km/h zu fahren, nachdem du eine Versicherung abgeschlossen hast
und entsprechende Nachweise der Erstinbetriebnahme vor dem 28.02.92 besitzt, diese sollte man auch immer mit sich führen.
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 14:53 Uhr  ·  #5
Die ABE erlaubt dir das grundsätzlich schon, aber die 60er-Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die erstmalig vor dem 28.02.1992 auf dem Gebiet der DDR (resp. Ex-DDR) in Verkehr gekommen sind. Danach "zugelassene" Fahrzeuge dürfen auch, obwohl sie eine 60er-ABE haben, nur noch 50 km/h fahren.
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 15:07 Uhr  ·  #6
Jetzt bin ich verwirrt.
Also reicht die Betribserlaubnis doch nicht aus um 60 fahren zu dürfen?
Wie finde ich heraus ob die Simson vorher gebaut wurde?
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Re: Interesse an Simson S53 Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 15:35 Uhr  ·  #7
Es geht nicht um wann gebaut, sondern um die erste Inbetriebnahme im Bereich der StVO,
wann das Moped also erstmalig versichert und auf öffentlichen Straßen gefahren wurde.
Dies kann man mit einer Versicherungspolice aus genanntem Zeitraum am besten nachweisen.

Ohne dem ist es ein Glücksspiel, du kannst es mit 60km/h fahren und jeder kontrollierende Polizist nimmt die 60km/h aus der ABE an
oder du triffst dabei auf einen Auskenner, der dir dann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorwirft.
Besser also sich mit (offiziellen***) 50km/h zufriedenzugeben, wenn man denn so eine S53CX haben möchte.
(*** alle S53 außer die M waren und sind schneller als 50)

Was auch gehen würde, um die 60km/h legal zu erreichen wäre ein Umbau des Hauptrahmens auf einen deutschen Hauptrahmen einer S50 oder S51 früherer Baujahre.
Den Originalrahmen aber niemals verkaufen oder zerstören, sondern zur vollständigen Erhaltung des doch recht seltenen Fahrzeugtyps behalten.
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 16:36 Uhr  ·  #8
Vielen Dank für euere Hilfe, jetzt habe ich es endlich kappiert.
Wenn ich keine Papiere der Erstzulassung von damals besitze, kann ich die irgendwo herbekommen?
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 16:51 Uhr  ·  #9
Nur vom damaligen Besitzer oder der damaligen Versicherung, wenn man denn zumindest das Kennzeichen kennt, kann man die Versicherung damit ausfindig machen.
Da das aber schon eine sehr lange Zeit her ist, glaube ich kaum, das man da noch Erfolg mit hätte.
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 27.05.2017 - 21:46 Uhr  ·  #10
Reicht es nicht, dass er Ausführung -C- hat? Ist ja in dem Papier mit 60km/h angegeben...
Ich würde es drauf ankommen lassen..
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 28.05.2017 - 09:22 Uhr  ·  #11
Die ABE sagt 60km/h. Das ist von Hersteller so vorgesehen.
Aber das Fahren mit 60km/h ist nur erlaubt wenn sie vor 28.02.1992 das erste mal zugelassen wurde. Wenn Sie also 1.1.1992 gebaut wurde und erst ein Jahr später zugelassen wurde weil sie irgendwo im Verkaufsladen rum stand darf sie trots ABE keine 60km/h mehr fahren.
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 28.05.2017 - 10:09 Uhr  ·  #12
Wenn sie erst nach dem 28.02.92 verkauft wurde, hätte doch gar keine 60km/h ABE ausgestellt werden dürfen.
Von daher würde ich nach Abschluß einer Haftpflicht für Mokicks mit 60km/h auch diese Geschwindigkeit fahren.
Ob sie mit der ABE auch tatsächlich vor dem Stichtag erstmalig in Betrieb genommen wurde, kann doch kein Mensch mehr nachprüfen.

ciao Maris
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 28.05.2017 - 10:25 Uhr  ·  #13
Die Betriebserlaubnis sagt doch 60km/h und sie ist Baujahr 1992, passt doch.
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 28.05.2017 - 10:28 Uhr  ·  #14
Würde auch 60 fahren. Denke nicht das bei einer Kontrolle da einer Stress macht.
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Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

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Gepostet: 28.05.2017 - 10:46 Uhr  ·  #15
@ Ckich,

es geht ja richtigerweise weniger ums Baujahr, sondern um den Tag der ersten Inbetriebnahme - also ab da, wo erstmalig ein Versicherungskennzeichen dran war und das Fahrzeug legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen durfte
http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=19843
Aber wie gesagt... einen Versicherungsschein für das Fahrzeug aus 1992 zi beschaffen, dürfte so gut wie unmöglich sein. Da könnte höchstens eine Nachfrage beim GDV Sicherheit bringen, aber nach 25 Jahren wird da alles schon im Schredder gelandet sein. Handelt sich ja nur um Verträge mit einem Jahr Laufzeit.

ciao Maris
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