S51 Motor in S50 einbauen

ohne Eintragung möglich?

 
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S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 29.06.2021 - 21:58 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich möchte in meine S 50 einen Motor S 51 einbauen. Ich habe eine neue Betriebserlaubnis erhalten, weil die alte verschwunden war. Dort ist die Leistung mit 2,65 KW (S50 Motor halt) eingetragen. Der neue Motor wird aber 2,72 KW haben. (S 51 Motor) Muss ich die Änderung zwingend in der Betriebserlaubnis eintragen lassen? So eine Sonderabnahme kostet locker 200€.
Mein Versicherungsmensch sagt, für ihn spielt das keine Rolle, nur der Hubraum bis 50ccm und die Höchstgeschwindigkeit 60kmh sind wichtig. Und daran ändert sich ja nichts.
Hat jemand mit so einem Umbau und evtl. Eintragung Erfahrung?

Gruß
Rainer
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 29.06.2021 - 22:15 Uhr  ·  #2
Moin,
Der Umbau ist zulässig, muß aber eingetragen werden.
Die Kosten dafür sind mir zwar unbekannt, aber die §21-Abnahme für z.B. Reimporte kostet meines Wissens nach so ca. 120,- bis 150,-€,
da kann das nicht so teuer sein, wie du es hier meinst.
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 29.06.2021 - 22:32 Uhr  ·  #3
Danke für die schnelle Anrwort.
Dann werde ich mal zum TüV fahren und mich schlau machen.
Aber durch eine solche Änderung verliert das Moped nicht das Recht auf 60kmh mit Mopedführerschein, oder ? Das ist doch diese Sonderregelung für DDR Mopeds.
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 29.06.2021 - 22:46 Uhr  ·  #4
Nein, das bleibt,
der Motorumbau war auch schon zu DDR-Zeiten Standard und ändert nichts an der zul.Vmax.
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 29.06.2021 - 22:56 Uhr  ·  #5
Ok, Danke.
Wenn ich den Eintrag habe, werde ich über die Kosten berichten.

Schönen Abend noch.
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So, jetzt ist der Motor eingetragen

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Gepostet: 02.08.2021 - 12:17 Uhr  ·  #6
War nun zum TüV / Straßenverkehrsamt und bin 180€ leichter. Der S51 Motor wurde eingetragen, dazu habe ich nun eine neue Betriebserlaubnis/Bescheinigung über die Einzelgenehmigung/Typengenehmigung bekommen.
Übrigens sagt der Typ vom TüV, dass eine VAPE Zündanlage nicht eingetragen werden muss. (habe ich leider nicht mitgeschnitten, das Gespräch…)
Auch die S51 Rückleuchte, der S51 Tank und der vordere Kotflügel ohne Strebe müssen bei meiner S50 nicht eingetragen werden.
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 02.08.2021 - 19:35 Uhr  ·  #7
Zitat

Übrigens sagt der Typ vom TüV, dass eine VAPE Zündanlage nicht eingetragen werden muss. ...
Auch die S51 Rückleuchte, der S51 Tank und der vordere Kotflügel ohne Strebe müssen bei meiner S50 nicht eingetragen werden.

Das ist korrekt, hat jemand etwas anderes behauptet?
Selbst, wenn man eine Rückleuchte einer Herkules oder Kreidler verbaut, ist das eintragungsfrei, solange Beleuchtungseinrichtungen ein E-Zeichen tragen.
Eine LiMa erzeugt Strom für Licht und den Zündfunken. Wie, in welcher Höhe und womit genau das geschieht, ist völlig egal.
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Re: S51 Motor in S50 einbauen

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Gepostet: 02.08.2021 - 20:00 Uhr  ·  #8
Ja, das mit der Vape eintragen, hatte auch in anderen Foren gelesen und da waren sich die Leute nie einig. Der eine sagt eintragen, der andere meinte dass es nicht muss.
Meine Rückleuchte hat aber irgendwie gar keine Kennzeichnung. Der Prüfer hatte diese auch gesucht, ich sagte ihm dass die noch aus der DDR ist und keine Kennzeichnung hat. Dann war es für ihn ok…
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