Guten Morgen zusammen,
ich habe Ende letzten Jahres ein PKW-Konvolut in Polen gekauft.
Der Verkäufer war/ist ein Simson-Sammler und gab mir eine SR50 von 1991 dazu.
Vorher habe ich mir bei der Polizei Köln eine Unbedenklichkeitsbescheinigung organisiert und der Verkäufer hatte einen Kaufvertrag von Ende der 90er mit einer Person aus Görlitz.
Anfang des Jahres hatte ich dann einen Antrag beim KBA gestellt.
Leider eine Absage erhalten.
Erst ein Mal hiess es, dass Typenschild sei nicht original.
Ich hatte dann nachgefragt, wo das Problem sei und denen die komplette Situation geschildert.
Dann hiess es plötzlich, es sei ja ein Reimport, also gab es ehe keine ABE dafür.
Also wieder angeschrieben.
Jetzt heisst es, die ursprüngliche ABE sei in Polen durch den Einzug der hiesigen Behörde erloschen (dort werden die 50er mit einem normalen Kennzeichen zugelassen und bekommen Schein/Brief (liegt mir vor)). Ein Reimport führe nicht zum Wiederaufleben einer einmal erloschenen ABE.
Leider hat der Beamte an dieser Stelle keine Paragraphen erwähnt und lediglich auf eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO verwiesen.
Da ich auch andere Hersteller hier habe und auch öfters ohne Papiere Fahrzeuge kaufe, verstehe ich das Problem nicht so richtig.
Bei einer Suzuki (RV50 als Beispiel) ohne Papiere habe ich lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht. Bin damit zum Suzuki-Händler und der hat neue Papiere beantragt/ausgestellt. Ende.
Vllt. hat jemand noch einen Tipp für mich, damit ich mir die Kosten beim TÜV sparen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
-paul
ich habe Ende letzten Jahres ein PKW-Konvolut in Polen gekauft.
Der Verkäufer war/ist ein Simson-Sammler und gab mir eine SR50 von 1991 dazu.
Vorher habe ich mir bei der Polizei Köln eine Unbedenklichkeitsbescheinigung organisiert und der Verkäufer hatte einen Kaufvertrag von Ende der 90er mit einer Person aus Görlitz.
Anfang des Jahres hatte ich dann einen Antrag beim KBA gestellt.
Leider eine Absage erhalten.
Erst ein Mal hiess es, dass Typenschild sei nicht original.
Ich hatte dann nachgefragt, wo das Problem sei und denen die komplette Situation geschildert.
Dann hiess es plötzlich, es sei ja ein Reimport, also gab es ehe keine ABE dafür.
Also wieder angeschrieben.
Jetzt heisst es, die ursprüngliche ABE sei in Polen durch den Einzug der hiesigen Behörde erloschen (dort werden die 50er mit einem normalen Kennzeichen zugelassen und bekommen Schein/Brief (liegt mir vor)). Ein Reimport führe nicht zum Wiederaufleben einer einmal erloschenen ABE.
Leider hat der Beamte an dieser Stelle keine Paragraphen erwähnt und lediglich auf eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO verwiesen.
Da ich auch andere Hersteller hier habe und auch öfters ohne Papiere Fahrzeuge kaufe, verstehe ich das Problem nicht so richtig.
Bei einer Suzuki (RV50 als Beispiel) ohne Papiere habe ich lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht. Bin damit zum Suzuki-Händler und der hat neue Papiere beantragt/ausgestellt. Ende.
Vllt. hat jemand noch einen Tipp für mich, damit ich mir die Kosten beim TÜV sparen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
-paul