KR51/1 BJ 1973 ohne Betriebserlaubnis - §21 Gutachten der Dekra liegt vor von 2022, wurde aber nie von einer Zulassungsbehörde abgestempelt

 
Neuling303
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KR51/1 BJ 1973 ohne Betriebserlaubnis - §21 Gutachten der Dekra liegt vor von 2022, wurde aber nie von einer Zulassungsbehörde abgestempelt

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Gepostet: 12.08.2026 - 21:00 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und kenne mich leider wenig aus. Wir haben für unseren Sohn über Freunde aus Thüringen eine Simson Schwalbe besorgt und dachten es läge mit dem Dekra Gutachten aus Juni 2022 eine Betriebserlaubnis vor.
Leider hat man vergessen dieses innerhalb von 18 Monaten abstempeln zu lassen von der Zulassungsbehörde.

Nun stehen wir da. Das Zulassungsamt hier stellt sich quer, weil das Gutachten zu alt ist.
Typenschild und Rahmen sind original, das ist erkannbar. Das Moped sieht auch aus wie von 1973 mit dem alten Originallack. Die Seriennummer passt auch zum Baujahr.

Bei genauem Hinschauen erkannt man eine CM50 Marke auf dem Typenschild, ähnlich wie hier:
 
 



Ich weiß nicht unter welchen Annahmen der Dekra Prüfer in 2022 dennoch eine 60 km/h Abnahme begründet hat.

KI Angaben deuten aber darauf hin, dass mit der CM50 Prägung es sehr schwierig wird über das KBA.

Welche Möglichkeiten bleiben uns. Hat es trotz CM50 Markierung schon Zulassungen mit 60 km/h gegeben? Gab es auch Mopeds mit Markierung, die dennoch in Ostdeutschland auf den Markt kamen? Gibt es dazu Listen, die das KBA prüfen kann?

Kann ich eine Erstatzmarke besorgen ohne die CM50 Einprägung? Das KBA schreibt ja es muss das originale Typenschild sein. Das neue Schild müsste dann auf alt getrimmt werden. Woran macht das KBA fest, dass es doch kein originales Typenschild ist?

Welchen Vorteil bringt es, dass ein §21 Gutachten mit 60 km/h Einteilung schon existiert?

Vielen Dank für eure Hinweise. Wir möchten einfach vermeiden, dass unser Sohn ohne eine Betriebserlaubnis unterwegs ist.

VG Neuling303
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ckich
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Gepostet: 13.08.2026 - 12:13 Uhr  ·  #2
Da habt ihr ein Griff ins Klo gemacht mit dem Kauf des Mopeds.

Man hat euch da was mit dem Gutachten vorgetäuscht das das Moped eine Betriebserlaubnis hätte, was nicht der Fall ist wenn keine Zulassungsstelle darauf eine erteilt hat.

Gibt nur noch den Weg fürn Reimport mit einer neuen 21er Einzeiabnahme eine BE zu erlangen, entweder
a) mit maximal 50kmh V-max als KKR oder
b) mir 60kmh als LKR wozu ein A1 Führerschein nötig ist und alle 2 Jahre zu HU muss.

Der Zug mit 60km/h als KKR fürn Reimport über eine 21er Einzeiabnahme zu erlangen, ist schon länger abgefahren.
Ist meist auch der Grund warum auf das 21er Gutachten keine Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt hat.

Ein neues Typenschild erkennt man am Schriftbild der eingeschlagen Zahlen, abgesehen davon sieht das KBA an Hand der FIN das es eine Ungarn Ausführung ist, also ein Reimport
Ronny HC63
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Re: KR51/1 BJ 1973 ohne Betriebserlaubnis - §21 Gutachten der Dekra liegt vor von 2022, wurde aber nie von einer Zulassungsbehörde abgestempelt

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Gepostet: 14.08.2026 - 10:44 Uhr  ·  #3
Ich würde mich garnicht groß rumärgern, einfach die 50km/h Zulassungs drauf und gut ist. Die alten KR51/1 lauffen eh nur mit hängen und würgen 60km/h.
Sei froh das Du eine hast, fahr mit und hab deinen Spass.
Kolben-Klemmer
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Re: KR51/1 BJ 1973 ohne Betriebserlaubnis - §21 Gutachten der Dekra liegt vor von 2022, wurde aber nie von einer Zulassungsbehörde abgestempelt

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Gepostet: 18.08.2026 - 17:35 Uhr  ·  #4
Und nach der "offiziellen" Zulassung gäbe es dann ja auch wieder Anpassungen, die optisch nicht auffallen, aber das ganze erneut 60-70 fahren lassen würden
Ronny HC63
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Gepostet: 18.08.2026 - 18:58 Uhr  ·  #5
Soderle das hätte sich dann auch erledigt. Heute morgen oder gestern Abend kam auf dem RBB die Meldung das die 60km/h Zulassung für Simson Fahrzeuge die nicht in der DDR zugelassen worden sind durch ist. Soll heissen alle Simson können, nachdem die Bundesländer das umgesetzt haben, 60km/h fahren.

Bitte übertreibt es nicht. Diese Entscheidung ist wirklich Gold wert! Ich hoffe das jetzt auch die Westdeutschen Mopeds bis 1990! endlich die Beachtung finden die sie verdient haben. Das wäre cool. Das Plastikzeuch will ja keiner.
Thoti
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Gepostet: 18.08.2026 - 23:05 Uhr  ·  #6
vondi
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Gepostet: 19.08.2026 - 07:37 Uhr  ·  #7
Das wird wieder so ein Wahlversprechen sein, kann jeder davon halten was er von Versprechungen halten will. Es stehen ja 2 Wahlen an.

Die richtigen und wichtigen Papiere macht aber der Bund(ID)

Gruß, Frank
ckich
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Gepostet: 19.08.2026 - 11:57 Uhr  ·  #8
Sehe ich auch so.
Seit wann darf sich ein Bundesland über gelten recht hinwegsetzen oder gibt es dazu eine rechtliche Regelung vom BVM ?
Ronny HC63
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Gepostet: 19.08.2026 - 18:58 Uhr  ·  #9
Ist auf Bundesebene durch. So wie es aussieht dauert die Umsetzung halt immer etwas. Macht ja nix wir haben ja Zeit. Instagram hab ich nicht Thoti

Da stehts etwas genauer. Kein tuning und das Moped muss der DDR Typgenemigung entsprechen sprich original.

MotorradDE
-Alex-
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Gepostet: 19.08.2026 - 19:50 Uhr  ·  #10
Dann ist alles in Sack und Tüten. Nachher meldet sich auf einmal noch die EU und die sagt No....?!
Oelkohle
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Gepostet: 19.08.2026 - 22:32 Uhr  ·  #11
Ts,ts,ts. Immer diese Schwarzseher! :-(
Ronny HC63
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Gepostet: 20.08.2026 - 08:48 Uhr  ·  #12
Ich gehe mal davon aus, dass die H40 Typen keine Genemigung bekommen. Die hat es ja so nicht gegeben. So eine völlig originale S51 H40 wäre für mich gesehen cool.
ckich
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Gepostet: 20.08.2026 - 09:11 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von Ronny HC63

Ist auf Bundesebene durch.


Hast du das was offizielles vom BVM ?
Ich konnte bisher da nichts finden und nur das was einzelne Politiker von sich geben, die Medien Schreiben und da leider auch viel Quark dabei, halt nichts offizielles.
ua, liest man das was auch in dein Verlinkten Zeitungsbeitrag steht
"Der Einigungsvertrag enthalte hierfür keine ausdrückliche örtliche Beschränkung – also kein "nur im Beitrittsgebiet erstmalig in Verkehr gekommen". Genau an dieser Stelle lag bislang der Streit."
Das sehe ich nicht so und bisher wurde das auch offiziell nicht so gesehen, es steht zwar kein kein Ort expliziert drin, aber im Grunde doch eine Beschränkung auf ein Ort , die Vorschriften eines Landes.
" 21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren nach §18 Abs. 2 Nr. 4 wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "

Die in den Export gegangen sind, sind nun bekanntlich nicht nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen,
zb. die Ungarn-Modelle erfüllen diese nicht mal.
Exportmodelle sind entsprechend nach den Vorschriften der jeweiligen Landes in den sie exportiert wurde und da erstmals in den Verkehr gekommen.

Man hatte es damals so formuliert mit der Frist, damit es möglich war nach der Wiedervereinigung, die auf Halde stehenden 60km/h Mopeds noch so abzuverkaufen zu können,
Sonst hätte man diese auf 50km/h drosseln oder verschrotten müssen, weil sie ja halt nicht mit dem BRD Vorschriften als KKR konform sind.


Zitat geschrieben von Ronny HC63

Ich gehe mal davon aus, dass die H40 Typen keine Genemigung bekommen. Die hat es ja so nicht gegeben. So eine völlig originale S51 H40 wäre für mich gesehen cool.


Mal ganz abgesehen davon, das die Mopeds, nach dem was Medien berichten, ein KTA Typengenehmigung entsprechen müssen,
ist eine Ungarische im Originalzustand so oder so nicht mit unseren Vorschriften konform.Vorschriften konform.
Ronny HC63
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Gepostet: 20.08.2026 - 12:12 Uhr  ·  #14
in dem Motorad Link steht etwas von einer Presseerklärung.

Copyright Motorrad.de

Zitat Anfang**

Welche Simson-Reimporte gemeint sind – und welche Bedingungen gelten

Laut Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr sollen künftig auch im Ausland erstmals zugelassene DDR-Fahrzeuge einbezogen werden können, wenn sie später nach Deutschland reimportiert wurden.


Entscheidend sind dabei zwei Punkte:

Das Fahrzeug muss den damaligen technischen Anforderungen entsprechen (also einem DDR-genehmigten Typ entsprechen).
Es muss bis einschließlich 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sein.

Wichtig: Der Einigungsvertrag enthalte hierfür keine ausdrückliche örtliche Beschränkung – also kein "nur im Beitrittsgebiet erstmalig in Verkehr gekommen". Genau an dieser Stelle lag bislang der Streit.**

Zitat Ende**

Da wird sicher noch mehr an Erklärung kommen aber das da ist schon vielversprechend. Das würde auch die Reaktion in Zulassungsstelle erklären. Die wussten das zu dem Zeitpunkt schon. Meine Anfrage ist ca. 3 Monate her.

Die CM50 Varianten entsprechen ja dem KTA Typ sind halt nur auf 50km/h gedrosselt. Ich nehme mal an wegen denen ihrer Fahrpappe.
ckich
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Gepostet: 20.08.2026 - 13:08 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Ronny HC63

Die CM50 Varianten entsprechen ja dem KTA Typ sind halt nur auf 50km/h gedrosselt.


Nein sie entsprechen halt keinen KTA Typ
und sind nicht nur gedrosselt, auch haben sie keine Hupe, kein Tacho, kein Fernlicht je nach Ausführung, sind Solomaschinen usw.
Die Mopeds dürfen halt nach ungarischen Vorschriften, nur Solo gefahren werden mit eine maximaler Höchstgeschwindigkeit von 50 oder 40km/h je nach Ausführung.
Eine S51 H40 ist so eine die nur 40km/h darf und läuft.

Zitat geschrieben von Ronny HC63

Wichtig: Der Einigungsvertrag enthalte hierfür keine ausdrückliche örtliche Beschränkung – also kein "nur im Beitrittsgebiet erstmalig in Verkehr gekommen".


Nochmal, nach was für Vorschriften sind Reimporte erstmalig in den Verkehr gekommenen ?
Nach den die in den entsprechenden Vorschriften des Land wohin diese exportiert wurden oder etwa nicht ?
Also halt nicht im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR.

Wie ich schon geschrieben und erklärt habe, ich weiß nicht wo da ein Streitpunkt liegen soll, Reimporte sind nun mal nicht nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen.
Ich habe den Eindruck das dies den gewissen Politiker, irgendwie entgangen ist.
Da gab es in der Vergangenheit nicht schon mehrerer ua. auch die Dekra, die genauso versucht haben so zu argumentieren und sind damit baden gegangen und jetzt fängt man wieder damit an und versucht das das was in Einigungsvertrag ses auszulegen.....
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