MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

 
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MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 22:41 Uhr  ·  #1
Hallo
Ich hoffe einmal ich bin hier richtig und frage nicht an der falschen Stelle.

Also ich habe für meinen noch zerlegten Habicht einen Anhänger gekauft.
Um genau zu sein ein MKH/M1.1 laut Aufkleber, ein Typenschild ist leider nicht dran und auch keine Löcher wo es evtl mal gewesen sein könnte. Da ich immer nur von einem M1 gelesen habe hier meine erste Frage .... Was ist am M1.1 anders ?

Außerdem ist er ohne Licht und Elektronik....Selbst der Halter für das Licht ist nicht dran.
Soweit ich gelesen habe hatte der M1 das selbe Rücklicht wie mein habicht jedoch sieht es so aus als wäre mal ein Halter von einem Runden Rücklicht dran war und aber bis auf das am Hänger abgeschnitten wurde.....deshlab meine andere Frage:
Welches Rücklicht ist hier original dran das Runde oder Eckige?
Der Hänger ist BJ 1986 soweit ich das erkennen konnte.

Zur Zeit könnte ich ein Eckige Rücklicht mit Halter für 15 Euro bekommen wenn das original auch dran war würde ich dort zuschlagen.

Vielen Dank schonmal
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 22:51 Uhr  ·  #2
brauchst Du denn mit einen Habicht keine Blinker am Hänger?
vielleicht hast Du da gerade einen MKH/F erwischt..
Die Form des Rücklichts bleibt letzendlich deinem Ermessen überlassen,das mit den Blinkern ist auch den Zugfahrzeug geschuldet.
Wichtig währe als erstes diesen Karton zugelassen zu bekommen.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 22:57 Uhr  ·  #3
Also laut dem alten Aufkleber ist es ein Mopedanhänger und die Rahmennummer beginnt mit "M" also denke ich das es zu 99% der Mopedanhänger ist die Daten stehen auch so drauf auch die Bezeichnung.
Blinker soweit ich gelesen habe brauche ich beim Habicht nicht am hänger da die ja am Lenker sind und somit auch im Hänger Betrieb sichtbar sind.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:06 Uhr  ·  #4
soviel es mir bekannt ist kann ein" m"auch am beginn eines Fahradanhängers sein.Das Andere wird schon mal gerne abgemacht um die Herkunft zu verwischen.
Mein Tipp erst die Tauglichkeit überprüfen ,bevor unnötig Geld und Arbeit verschwendet wird.
Aber warte doch die andere Antworten ab.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:16 Uhr  ·  #5
Soweit mir bekannt, hatte die Fin vom F keinen Buchstaben davor stehen.

Es gab folgende Modelle MKH bzw. später MWH

/F - Fahrradanhänger mit Fahrradrücklicht
/M1 - Mopedanhänger mit SR2-Rücklicht
/M2 - mit rundem oder eckigem Rücklicht
/M3 - mit Rücklicht und Blinker
/RB - Anhänger (nur) für den SR50, Rücklicht und Blinker
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:19 Uhr  ·  #6
Ich frag mich nur was das M1.1 zu bedeuten hat.
Ich kann ja morgen mal Bilder von dem Schild und der nicht vorhandenen Halterung des Rücklichtes machen und hier rein stellen.
Hoffe doch das ich einen richtigen "M" habe.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:21 Uhr  ·  #7
Solche Bezeichnungserweiterung kenne ich nicht.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:21 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von andreas 67

brauchst Du denn mit einen Habicht keine Blinker am Hänger?
vielleicht hast Du da gerade einen MKH/F erwischt..
Die Form des Rücklichts bleibt letzendlich deinem Ermessen überlassen,das mit den Blinkern ist auch den Zugfahrzeug geschuldet.
Wichtig währe als erstes diesen Karton zugelassen zu bekommen.


Blinker gab es an diesem Anhänger nicht, das kam erst bei späteren Versionen des Anhängers. Der Anhänger ist auch nicht zulassungspflichtig. Eine Kopie vom Versicherungskennzeichen des Mopeds, ein 40 Km/H-Aufkleber und ein dreieckiger Reflektor (mit Spitze nach oben) hinten am Anhänger reichen völlig aus um den Anhänger betreiben zu können.

Die Bezeichnung M1.1 kenne ich allerdings nicht, nur M1
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:26 Uhr  ·  #9
Zitat

Der Anhänger ist auch nicht zulassungspflichtig.

Korrekt.
Aber eine gültige ABE muß mitgeführt werden, wenn der Anhänger im Bereich der STVO bewegt wird.

Blinker am Anhänger sind nur dann Pflicht, wenn das Zugfahrzeug am Heck ebenfalls über Blinker verfügt.
Alle Vögel sowie die N-Modelle sind also davon befreit.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 07.08.2015 - 23:30 Uhr  ·  #10
ABE muss ich noch beantragen. Die erste Baustelle ist zwar der Habicht da der noch zerlegt ist aber da ich das Licht wie ich finde günstig bekommen kann hab ich mir den Anhänger mal angeschaut und dabei ist mir eben das oben genannte aufgefallen.
Aber ich werde sobald ich morgen zu Hause bin Bilder mal zeigen.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 08.08.2015 - 08:34 Uhr  ·  #11
Hab mal ein paar Bilder gemacht.
Hoffe es funktioniert :D
Jeweils ein Bild von diesem Typenaufkleber dann von der nicht vorhandenen Halterung und einmal komplett.
Anhänge an diesem Beitrag
Dateiname: neu.jpg
Dateigröße: 472.44 KB
Titel: Typenschild
Information:
Heruntergeladen: 3421
Dateiname: 20150808_074359.jpg
Dateigröße: 416.7 KB
Titel: Nicht vorhandene Halterung
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Heruntergeladen: 2343
Dateiname: 20150808_074343.jpg
Dateigröße: 563.33 KB
Titel: Komplett
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 08.08.2015 - 08:38 Uhr  ·  #12
ich kenne als Unterschied zwischen Moped und Fahrradanhänger :1. andere Räder und 2. andere Zugkupplung
Nur mal so als Hinweiß
Gruß Hartmut
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 08.08.2015 - 08:45 Uhr  ·  #13
Von der Zugkupplung her sollte es passen oder ? (siehe Bilder)
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 08.08.2015 - 09:07 Uhr  ·  #14
Ja, die Kupplung passt.
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Re: MKH/M1.1 Anhänger Rücklicht

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Gepostet: 08.08.2015 - 12:58 Uhr  ·  #15
Zitat

ich kenne als Unterschied zwischen Moped und Fahrradanhänger :1. andere Räder und 2. andere Zugkupplung


Den Unterschied kenne ich aber nur zwischen den M-Modellen und dem RB.
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