Modifizierung am Blinker und Bremslicht

 
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Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 17:08 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich bin nun seit einiger Zeit mit meiner S51 E fertig.
Jetzt habe ich vor, die langweiligen Glühbirnen in den blinkern durch fancy LEDs zu ersetzen, die dann noch eine animation machen sollen.
Ähnliches habe ich auch beim Bremslicht vor.

Jetzt meine Frage:
Ist das so einfach erlaubt oder muss ich dann noch irgendwas eintragen lassen?
Wäre bissel doof wenn ich wegen sowas dann meinen Lappen verliere, bin noch in der Probezeit und hab nen BF17 Schein...

Danke für jede Antwort
LG jukisu
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 17:35 Uhr  ·  #2
Moped bitte ins Profil.

Deine "fancy" LEDs gibt es. Verstehe allerdings nicht ganz was du für eine Animation im brems, bzw. Rücklicht haben willst.

Solange die Teile eine E-Nummer haben kannst du sie einfach anbauen. Wirklich schöne, zum Original-Look passende gibt es aber kaum.
Ohne E-Nummer wird eine teure Einzelabnahme fällig, ob sich das lohnt muss jeder selbst entscheiden.

Evtl. brauchst du auch andere bzw. überhaupt Widerstände und einen LED-fähigen Blinkgeber.

Gruß
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 17:55 Uhr  ·  #3
Naja, zu den Animationen hab ich jetzt sowas:

https://www.youtube.com/watch?v=ubcRthtaIBA

Zitat

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)


Würde dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen (sonst ist das Moped komplett Original), da ja eigentlich keine der drei Angeführten Punkte zutrifft, oder?
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 18:33 Uhr  ·  #4
Also für dieses Bremslicht wirst du garantiert keine E-Nummer bzw. Einzelabnahme bekommen.
Und da müssten die Kollegen in Blau schon einiges geraucht haben um darüber hinweg zu sehen... ;)

Ich bin kein Jurist, aber im Zweifel ja. Angreifbar machst du dich auf jeden Fall. Wenn du unbedingt LEDs hinten drin willst, es gibt soweit ich weiß einen zugelassenen LED-Einsatz für hinten, hab ihn auf die Schnelle grad nicht gefunden - vielleicht jemand anderes hier.

Zitat
§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Folgende Teile müssen, unabhängig davon ob sie an zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen, d.h., sie müssen eine Bauartgenehmigung haben:

Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
Begrenzungsleuchten
Nebelscheinwerfer
Rückfahrscheinwerfer
Schlußleuchten
Bremsleuchten
Rückstrahler
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen
Lichtquellen für vorgenannte lichttechnische Einrichtungen
Anhängekupplung

§22 (1) 13.-15. STVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 18:50 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von jukisu

Naja, zu den Animationen hab ich jetzt sowas:

https://www.youtube.com/watch?v=ubcRthtaIBA

Zitat

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)


Würde dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen (sonst ist das Moped komplett Original), da ja eigentlich keine der drei Angeführten Punkte zutrifft, oder?


Ja Betriebserlaubnis ist mit sowas erlöschen.
Schlicht und einfach weil der Simson Blinker mit LED-Leuchtmittel keine Bauartgenehmigung hat die hat er nur mit einer 21W Glühlampen.
Weiterhin sind die LED Lampen mit Glühlampenfassung so oder so kein zugelassenes Leuchtmittel laut StVZO.
Von nicht zugelassenen Lampen/Leuchtmitteln kann eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sein, da ja keiner geprüft hat ob sie hell genug leuchten oder zu hell somit andere geblendet werden, Lichtfarbe die richtige ist, der Winkel aus dem sie erkennbar sein müssen usw. Somit trifft auch einer deiner drei aufgeführten Punkten zu.

Da wirst du auch kein Prüfer finden der dir deine Bastelei abnimmt.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 19:01 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von ckich


Von nicht zugelassenen Lampen/Leuchtmitteln kann eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sein, da ja keiner geprüft hat ob sie hell genug leuchten oder zu hell somit andere geblendet werden, Lichtfarbe die richtige ist, der Winkel aus dem sie erkennbar sein müssen usw.



Dieser Satz beschreibt die deutsche Mentalität so treffend wie kaum einer... :kicher: :lol:
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 19:13 Uhr  ·  #7
Is das dumm ey...

Aber naja, die Rennleitung in blau is manchmal halt ganz schön verbissen, son mist
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 19:35 Uhr  ·  #8
Also wenn du unbedingt animierte Blinker haben möchtest, da gibt es welche bei Louis. https://www.louis.de/artikel/l…r=10035508, die haben auch eine E-Zulassung. Sind aber recht teuer, wie ich finde und du brauchst den passenden Blinkgeber.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 19:53 Uhr  ·  #9
Die hatte ich mal überlegt bei mir anzubauen und mal in Live angeschaut. Mir waren sie zu klein und ich war doch etwas erschrocken, dass der Preis für EINEN einzelnen Blinker ist... Dran passen sollten sie aber recht einfach (mit entsprechendem Blinkgeber).

Ansonsten gibts bei Louis etc. zahlreiche LED Blinker / Rückleuchten mit Zulassung in allen Preisklassen - ob sie dir an dem Moped gefallen musst du natürlich selbst wissen.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 25.04.2017 - 20:17 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Carag

Die hatte ich mal überlegt bei mir anzubauen und mal in Live angeschaut. Mir waren sie zu klein.


Die sind doch, mit ihren 8,3 cm Länge, recht groß. :gruebel: Was mich nur etwas stört ist das M10-Gewinde.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 28.04.2017 - 13:58 Uhr  ·  #11
Guckt mal:
https://youtu.be/RdCEBNIPw_I?t=2m
in dem Video ab 2 Minuten wird eine Maschine gezeigt, bei der es einen Umschalter zwischen dem Auspuff für die Straße und den für Showzwecke gibt.
Dort sagen die ja dass es vollkommen Legal ist.

Was wäre wenn ich das so bei mir einbaue und einfach immer (zumindest wenn die Rennleitung da ist) auf die normalen Blinker schalte, und auch nur zu Showzwecken meine LEDs zwischenschalte?
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 28.04.2017 - 14:25 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von jukisu

Guckt mal:
https://youtu.be/RdCEBNIPw_I?t=2m
in dem Video ab 2 Minuten wird eine Maschine gezeigt, bei der es einen Umschalter zwischen dem Auspuff für die Straße und den für Showzwecke gibt.
Dort sagen die ja dass es vollkommen Legal ist.

Was wäre wenn ich das so bei mir einbaue und einfach immer (zumindest wenn die Rennleitung da ist) auf die normalen Blinker schalte, und auch nur zu Showzwecken meine LEDs zwischenschalte?


Das ist denke ich nicht zulässig.
Wenn der Auspuffhersteller eine Betriebserlaubnis für den Betrieb im zustand Leise hat. Dann ist es okay.
Das Problem ist dabei das die Blinker in Kombination mit Led nicht abgenommen sind. Also bräuchtest du eine Erlaubnis die Blinker nach dem Umbau mit Originalen Leuchtmittel noch zu benutzen.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 28.04.2017 - 18:12 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von jukisu

Guckt mal:
https://youtu.be/RdCEBNIPw_I?t=2m
in dem Video ab 2 Minuten wird eine Maschine gezeigt, bei der es einen Umschalter zwischen dem Auspuff für die Straße und den für Showzwecke gibt.
Dort sagen die ja dass es vollkommen Legal ist.

Was wäre wenn ich das so bei mir einbaue und einfach immer (zumindest wenn die Rennleitung da ist) auf die normalen Blinker schalte, und auch nur zu Showzwecken meine LEDs zwischenschalte?


Der von der Rennleitung widerspricht sich da selber.
"wenn der ist zulässig weil es der Hersteller sagt könnt ihr kaufen, aber im öffentlichen Straßenverkehr nein"
so sinngemäß erzählt er da.

Abgesehen davon,
Deine um gebastelten Blinker, auch wenn du im öffentlichen Straßenverkehr die LED nicht benutzt, sind trotzdem nicht zugelassen.
Du hast durch den Einbau der LEDs die Blinklampe eine Bauliche Änderung an den Blinklampen gemacht, so ist die Leuchte aber nicht geprüft und zugelassen wurden.
Damit ist sie als Blinklampe im rahmen der StVZO nicht zulässig und die BE vom Fahrzeug wo sie verbaut ist, ist damit erlöschen.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 28.04.2017 - 20:59 Uhr  ·  #14
Letztlich gibt es vier Möglichkeiten

1. Du läßt es bleiben
2. Du verbaust zugelassene Blinker, Rückleuchten, Scheinwerfer ....
3. Du baust und machst, was du willst und begibst dich zum TÜV für eine Einzelabnahme und hoffst auf eine BE
4. Du baust und machst, was du willst und riskierst es, ohne gültige BE / ABE erwischt zu werden.
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Re: Modifizierung am Blinker und Bremslicht

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Gepostet: 28.04.2017 - 21:32 Uhr  ·  #15
Tja, echt schade, aber ich werde es wohl bleiben lassen müssen...
Trotzdem danke für eure Antworten.
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