Muss ich zum Tüv?

 
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Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 05:10 Uhr  ·  #1
Hallo erstmal,

ein schönes Forum ist das hier und die community scheint auch recht nett zu sein. Ich hoffe Ihr könnt auch mir helfen.

Mir stellt sich die frage ob ich original ersatzteile/Nachbauten (Vergaser; Kickstarter; Sitzbank etc;) von einer S51 eintragen lassen muss wenn ich sie in meine S50 einbaue..? Hatte da nämlich gelesen das solche Umbauten selbst in der Ddr vorgeführt werden musste.

Und wie sieht es mit einer Umlackierung aus? Muss, genaugenommen, diese nicht auch beim Tüv vorgeführt werden?

Achja, hab nen netten Link gefunden zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung, vlt interresierts wen:

http://www.himmelreich-dr.de/h…hwind.html


MfG
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 09:11 Uhr  ·  #2
Hi,

nö eigentlich nicht, es sei denn du willst nen Haufen Geld loswerden. Ich hab auch nen S51 Motor unter meiner S50 und es interessiert keinen, da es ein Originalteil ist, welches den Funktionsumfang nicht verändert.

Grüße und DAnk
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 09:19 Uhr  ·  #3
Zitat
Und wie sieht es mit einer Umlackierung aus? Muss, genaugenommen, diese nicht auch beim Tüv vorgeführt werden?


Hallo guten Morgen! Nein die auch nicht...nicht mal beim Auto hab ich gelesen!

Anders siehts aus wenn du Tuningteile verbaust womit du mehr Leistung/Geschwindigkeit erziehlst. Dann erlischt die BE weil die Teile im öffentlichen Verkehr nicht zulässig sind.

Kannst also bauen was das Zeug hält :) viel Spass :)

Gruss...Roberto

edit: Cooler link ;) also legal 72 km/h fahren mit der Simmi :D
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 09:25 Uhr  ·  #4
@ El Toro, Willkommen im Forum!

Nein, solche Dinge brauchst Du nicht beim TÜV vorführen.

Sehr informativer Link. :biggthumpup:
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 10:29 Uhr  ·  #5
auch von mir ein herzliches willkommen

habe ich den artikel im link jetzt richtig verstanden
ich bau mir einen motor mit 50 ccm und 6 kanäle zusammen mache ein 12ér ritzel drauf das das ding nicht schneller als 72 kmh läuft und bin dann noch im grünen bereich bei der bauartbedingten höchstgeschwindigkeit
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 10:53 Uhr  ·  #6
@ michaxy, Verstehe ich auch so. Allerdings ist die ABE trotzdem futsch.
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 12:52 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Thyr
@ michaxy, Verstehe ich auch so. Allerdings ist die ABE trotzdem futsch.

es liegt dann aber auch kein grund für eine kontrolle vor
ich werd mir mal den urteilsspruch ausdrucken und zu meinen mopedpapieren legen (ich streite ja gern mit der rennleitung)
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 15:45 Uhr  ·  #8
Vielen Dank für die Antworten!


Zitat geschrieben von S50 B1
Hi,

nö eigentlich nicht, es sei denn du willst nen Haufen Geld loswerden. Ich hab auch nen S51 Motor unter meiner S50 und es interessiert keinen, da es ein Originalteil ist, welches den Funktionsumfang nicht verändert.

Grüße und DAnk


Ja, aber wie ist es wenn die Gute jetzt 70 fährt und man aufgehalten wird. Dem Urteil mit den 72 km/h zufolge kann dann doch geprüft werden ob "manipulative Eingriffe" vorgenommen wurden. Würde z.Bsp. ein nicht eingetragener S51 vergaser dann als solcher gewertet werden?
Ich bin polizeilich leider schon etwas vorbelastet ( in meinen Augen nur Kavaliersdelikte, also keine Angst, ich bin ein ganz ein lieber ;) ), deshalb möchte ich mich zu100% absichern.

by the way, ist ein Lenkradschloß bei der S50 serienmäßig bzw. eintragungspflichtig?
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 21.09.2008 - 15:53 Uhr  ·  #9
ja das lenkradschloss ist serienmäßig und muss nicht eingetragen werden
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 22.09.2008 - 20:45 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Roberto
Zitat
Dem Urteil mit den 72 km/h zufolge kann dann doch geprüft werden ob "manipulative Eingriffe" vorgenommen wurden. Würde z.Bsp. ein nicht eingetragener S51 vergaser dann als solcher gewertet werden?


Ganz klares "Ja", wenn sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verschlechtert und/oder die Motorleistung sich ändert ... (vgl. § 19 StVZO).

Zum Urteil: Das Urteil revidiert lediglich das vorinstanzliche Urteil, und zwar aufgrund von Mängeln im Verfahren bzw. in der Urteilsbegründung. Ich denke mal, das man sich zum einen nicht darauf verlassen sollte, das ein OLG in einem anderen Fall ähnlich urteilt (und ganz gewiss wird es nicht so urteilen, wenn Manipulationen - gleich welcher Art - nachgewiesen werden) und ausserdem dürfte der Rechtsstreit einige Jahre gedauert haben. Also Stress pur.

Gruss von Frank

PS: hier ist noch ein nettes Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6180.htm
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 22.09.2008 - 21:41 Uhr  ·  #11
man muss es ja auch nicht gleich drauf anlegen
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 23.09.2008 - 01:48 Uhr  ·  #12
Also drauf anlegen würde ichs auch nicht.. ich jedenfals bin mit echten 60 km/h auch voll zufrieden. Momentan muss mein Kolben und Zylinder halt auch noch eingefahren werden, so das ich maximal an 58 km/h (am Originaltacho) kratze..

Ein bißchen mulmiges Gefühl hab ich aber dennoch... hat vlt. jemand eine verlässliche Quelle die aussagt das ich mich mit meinen nicht eingetragenen S51 Teilen (Vergaßer; Lenker; Kickstarter etc.) im Recht befinde? Oder ist das eher eine juristische Grauzone?

Das Wissen das ich eine eventuelle Polizeikontrolle theoretisch nicht unbeschadet überstehen könnte trübt bei mir halt auch leicht denn Fahrspaß..
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 23.09.2008 - 05:44 Uhr  ·  #13
Zitat
Ein bißchen mulmiges Gefühl hab ich aber dennoch... hat vlt. jemand eine verlässliche Quelle die aussagt das ich mich mit meinen nicht eingetragenen S51 Teilen (Vergaßer; Lenker; Kickstarter etc.) im Recht befinde? Oder ist das eher eine juristische Grauzone?

Das Wissen das ich eine eventuelle Polizeikontrolle theoretisch nicht unbeschadet überstehen könnte trübt bei mir halt auch leicht denn Fahrspaß..


Ne Quelle hab ich nicht. Aber mach dich nicht verrückt ;) Wenn du Lenker Kickstarter etc wechselst machst du nix verkehrt (ausser wie gesagt Cross oder M Lenker...und selbst dann wird niemand was sagen), selbst mit dem Vergaser...du erhöhst ja nicht die Geschwindigkeit oder so. Du optimierst in dem Fall den Verbrauch/Abgaswerte und verbesserst das Laufverhalten. Lenker Kickstarter sind eh gleich wie bei S 51. Selbst der klappbare Kickstarter ist erlaubt oder diese verstellbaren Stoßdämpfer oder Endurokrümmer etc... Du verwendest ja orginal Zubehör.

Gruss...Roberto
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 23.09.2008 - 07:56 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von El Toro
Ein bißchen mulmiges Gefühl hab ich aber dennoch... hat vlt. jemand eine verlässliche Quelle die aussagt das ich mich mit meinen nicht eingetragenen S51 Teilen (Vergaßer; Lenker; Kickstarter etc.) im Recht befinde? Oder ist das eher eine juristische Grauzone?


Ich habe z.B. eine verlässliche und gerne angewandte Quelle, das Du Dich NICHT im Recht befindest: § 19 StVZO. Eine Grauzone gibts da nicht, höchstens Unwissenheit vor Ort (egal, von welcher Seite).

Der Kickstarter ist nicht relevant, andere Teile (Vergaser, Lenker, Auspuff, Krümmer etc.) dagegen sehr wohl. Ob es sich dabei um Original Simson Teile für ein anderes Modell handelt, ist ebenfalls nicht relevant, solange DU keinen Nachweis erbringen kannst, das die Teile an Deiner Simson zulassig sind. Und wenn Deine Simson dann noch nach dem Umbau schneller als 60 km/h (plus 10 % Toleranz bei Nachprüfung) "in der Ebene ohne Wind" fährt, bekommst Du neben dem Ärger für eine erloschene Betriebserlaubnis auch noch ein Führerscheinproblem.

Gruss von Frank
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 23.09.2008 - 08:27 Uhr  ·  #15
ich nochmal... verstehe ich § 19 richtig erlischt die Betriebserlaubnis doch erst dann wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

die ersten beiden Punkte kann man bei mir glaub ich getrost verneinen, beim letzten bin ich mir nicht ganz so sicher. .
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