Wer das Problem hat für seine Simson keine Papiere zu haben, kann sich beim Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) schnell und einfach neue besorgen.
Und so kommt man zum Formular:
http://www.kba.de/
Dort oben in der Navigationsleiste den Punkt "Formulare" wählen.
Dann "Nachweis der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis für die in der ehemaligen DDR hergestellten, ehemals zulassungspflichtigen Fahrzeuge:"
Hier hat man nun die Auswahl zwischen verschiedenen Formaten des Formulares. HTML,PDF oder RTF.
Am einfachsten ist wohl HTML. Einfach ausfüllen und absenden.
Direkt zum HTML Formular geht es hier: https://www.kba.de/SiteGlobals…?nn=644240
Allerdings hat man dann keine Navigation auf der Seite. Braucht man aber auch nicht.
Nach ein paar Tagen steht dann der Postbote mit einer Nachnahmesendung vor der Tür.
Zur Zeit kostet der ganze Spaß 23,34 €.
Was bekommt man zugeschickt:
Zu erwähnen wäre noch das dieser Vorgang nur für vor-Wende Fahrzeuge möglich ist, nicht jedoch für die später produzierten Fahrzeuge.
In diesem Fall sieht das Ganze anders aus:
Hier wäre erstmal der Hersteller für die Ausstellung der neuen Papiere zuständig. Da es den aber nicht mehr gibt, muß man das anders machen.
Als erstes ist eine Neuerteilung der ABE durch den TÜV notwendig.
Das dort erstellte Gutachten muß dann der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Hier wird dann die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.
Ist leider etwas komplizierter und teurer aber immerhin hat man wieder Papiere.
Nachtrag: Ich habe in einem Buch noch eine kurze Info über das Problem: Betriebserlaubnis fehlt, was nun? gefunden.
Nur für Vorwendefahrzeuge gilt folgendes:
Nach der endgültigen Auflösung des Suhler Fahrzeugherstellers kann von dort keine Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis mehr beschafft werden.
Der Fahrzeugbesitzer kann sich zur Erlangung der Betriebserlaubnis an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 24932 Flensburg wenden. Ein Eigentumsnachweis ist beizufügen und die Fahrgestellnummer, das Baujahr und der Fahrzeugtyp sind bekannt zu geben.
Für Vor- und Nachwendefahrzeuge
Es ist aber auch möglich eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZO bei der zuständigen TÜV- oder Dekra-Prüfstelle zu beantragen. Dazu ist das Fahrzeug vorzustellen.
Das vom TÜV oder Dekra erteilte Gutachten ist dann der Zulassungstelle vorzulegen, die dann darauf nach § 18, Absatz 5 der StZVO "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt.
Für Vorwendefahrzeuge ist aus Kostengründen der erstere Weg zu empfehlen.
Ich selbst (Conny) habe letztens online über den o.g. Fragebogen eine Betriebserlaubnis für die Schwalbe (BJ 1964) beantragt, die mal meinem Vater gehörte, der aber die Papiere verbaselt hat. Ich hatte also keinen Eigentumsnachweis. Also habe ich das Formular einfach ausgefüllt und abgeschickt und siehe da - es hat problemlos funktioniert.
Und so kommt man zum Formular:
http://www.kba.de/
Dort oben in der Navigationsleiste den Punkt "Formulare" wählen.
Dann "Nachweis der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis für die in der ehemaligen DDR hergestellten, ehemals zulassungspflichtigen Fahrzeuge:"
Hier hat man nun die Auswahl zwischen verschiedenen Formaten des Formulares. HTML,PDF oder RTF.
Am einfachsten ist wohl HTML. Einfach ausfüllen und absenden.
Direkt zum HTML Formular geht es hier: https://www.kba.de/SiteGlobals…?nn=644240
Allerdings hat man dann keine Navigation auf der Seite. Braucht man aber auch nicht.
Nach ein paar Tagen steht dann der Postbote mit einer Nachnahmesendung vor der Tür.
Zur Zeit kostet der ganze Spaß 23,34 €.
Was bekommt man zugeschickt:
- - einen Bescheid, der darüber informiert, daß das damalige KTA der DDR für das Fahrzeug mit der angegebenen Fahrzeugidentifikationsnummer tatsächlich damals eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt hatte, und unter welcher Nummer diese damals registiert war.
- - ein Merkblatt, das einen über die erforderliche Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse und die Sonderregelungen des Einigungsvertrages aufklärt.
- - und das Wichtigste: der „Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kleinkraftrad“, auf schöner, weißer Elefantenhaut.
Zu erwähnen wäre noch das dieser Vorgang nur für vor-Wende Fahrzeuge möglich ist, nicht jedoch für die später produzierten Fahrzeuge.
In diesem Fall sieht das Ganze anders aus:
Hier wäre erstmal der Hersteller für die Ausstellung der neuen Papiere zuständig. Da es den aber nicht mehr gibt, muß man das anders machen.
Als erstes ist eine Neuerteilung der ABE durch den TÜV notwendig.
Das dort erstellte Gutachten muß dann der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Hier wird dann die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.
Ist leider etwas komplizierter und teurer aber immerhin hat man wieder Papiere.
Nachtrag: Ich habe in einem Buch noch eine kurze Info über das Problem: Betriebserlaubnis fehlt, was nun? gefunden.
Nur für Vorwendefahrzeuge gilt folgendes:
Nach der endgültigen Auflösung des Suhler Fahrzeugherstellers kann von dort keine Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis mehr beschafft werden.
Der Fahrzeugbesitzer kann sich zur Erlangung der Betriebserlaubnis an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 24932 Flensburg wenden. Ein Eigentumsnachweis ist beizufügen und die Fahrgestellnummer, das Baujahr und der Fahrzeugtyp sind bekannt zu geben.
Für Vor- und Nachwendefahrzeuge
Es ist aber auch möglich eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZO bei der zuständigen TÜV- oder Dekra-Prüfstelle zu beantragen. Dazu ist das Fahrzeug vorzustellen.
Das vom TÜV oder Dekra erteilte Gutachten ist dann der Zulassungstelle vorzulegen, die dann darauf nach § 18, Absatz 5 der StZVO "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt.
Für Vorwendefahrzeuge ist aus Kostengründen der erstere Weg zu empfehlen.
Ich selbst (Conny) habe letztens online über den o.g. Fragebogen eine Betriebserlaubnis für die Schwalbe (BJ 1964) beantragt, die mal meinem Vater gehörte, der aber die Papiere verbaselt hat. Ich hatte also keinen Eigentumsnachweis. Also habe ich das Formular einfach ausgefüllt und abgeschickt und siehe da - es hat problemlos funktioniert.