Rahmennummer

 
Neuling
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Rahmennummer

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Gepostet: 02.02.2013 - 12:05 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen...ich habe mal ne frage und hoffe das mir einer helfen kann!
also ich habe einen s51 rahmen gekauft mit rahmennummer und papieren, ist nur leider vorne krum durch nen auffahr unfall oder so...
jetzt mal die frage....
wenn ich mir einen neuen rahmen ohne rahmennummer besorge, darf ich dann meine vorhandene rahmennummer auf den neuen rahmen ohne nummer übertragen? also neu einschlagen?

würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet...

bin für jede antwort dankbar....

Gruss Slime
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Re: Rahmennummer

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Gepostet: 02.02.2013 - 12:40 Uhr  ·  #2
Trag erstmal dein Moped in dein Profil ein.
Neuling
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Re: Rahmennummer

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Gepostet: 02.02.2013 - 12:46 Uhr  ·  #3
ok...habe ich jetzt mal gemacht....danke für den hinweis
me.
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Re: Rahmennummer

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Gepostet: 04.02.2013 - 01:51 Uhr  ·  #4
Antwort zur Frage: ja darfst Du
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Re: Rahmennummer

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Gepostet: 04.02.2013 - 11:34 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von slime
wenn ich mir einen neuen rahmen ohne rahmennummer besorge, darf ich dann meine vorhandene rahmennummer auf den neuen rahmen ohne nummer übertragen? also neu einschlagen?


Dazu sagt §59 StVZO (Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer) Abs.2:

"... Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

- die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug- Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

- die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt."

Es muss sichergestellt sein, das Deine Rahmennummer nicht auf 2 Rahmen existiert. "Weisungsbefugt" in der ganzen Angelegenheit ist Deine örtliche Zulassungsstelle, die sagt Dir auch, ob Du selbst die Nr. einschlagen darfst oder ob das z.B. ein KFZ Betrieb oder eine technische Prüfstelle machen muß. Und das ganze muss natürlich in Deine Fahrzeugpapiere eingetragen werden ...

Gruss von Frank
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