Das Gutachten muss von einer Zulassungsstelle abgestempelt und unterschrieben werden, damit es erstmal eine gültige Betriebserlaubnis wird. Ein Stempel der DEKRA reicht nicht. Dann ist es aber immer noch so, dass es ein Reimport ist. Damit kann es halt nicht unter die Einigungsvertragsklausel fallen. Ob das später mal Konsequenzen haben wird... who knows?