Hallo,
ich habe im Jahr 2005 von einem guten Freund eine Simson S70 gekauft.
Dazu gab es auch den Fahrzeugbrief, der teilweise im Foto zu sehen ist.
Am 23.10. musste ich zur DEKRA-Prüfstelle, um dort ein Duplikat eines Gutachtens für eine SR50 ausstellen zu lassen.
Bei der Gelegenheit fragte ich nach, was notwendig wäre, um für eine S70 ein 5-Ganggetriebe eingetragen zu bekommen.
Der wirklich freundliche Techniker begab sich an seinen PC-Arbeitsplatz und suchte dort, ob es wohl schon einen solchen Fall gab, dann wäre die Angelegenheit schneller geregelt.
Leider wurde er nicht fündig.
So teilte er mir mit, dass er ein Technisches Gutachten bräuchte, welches genau beschreibt, was das Getriebe macht - sein Wortlaut.
Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu vernachlässigen.
Das im Fahrzeugbrief eine solche nicht angegeben ist, wollte er mir nicht glauben.
Leider hatte ich den Fahrzeugbrief nicht dabei.
Nun meine Fragen:
Waren die S70 im Fahrzeugbrief als Kraftrad eingetragen und nicht als Leichtkraftrad?
War eine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen (75km/h)?
Gruß und Dank, Jens.
ich habe im Jahr 2005 von einem guten Freund eine Simson S70 gekauft.
Dazu gab es auch den Fahrzeugbrief, der teilweise im Foto zu sehen ist.
Am 23.10. musste ich zur DEKRA-Prüfstelle, um dort ein Duplikat eines Gutachtens für eine SR50 ausstellen zu lassen.
Bei der Gelegenheit fragte ich nach, was notwendig wäre, um für eine S70 ein 5-Ganggetriebe eingetragen zu bekommen.
Der wirklich freundliche Techniker begab sich an seinen PC-Arbeitsplatz und suchte dort, ob es wohl schon einen solchen Fall gab, dann wäre die Angelegenheit schneller geregelt.
Leider wurde er nicht fündig.
So teilte er mir mit, dass er ein Technisches Gutachten bräuchte, welches genau beschreibt, was das Getriebe macht - sein Wortlaut.
Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu vernachlässigen.
Das im Fahrzeugbrief eine solche nicht angegeben ist, wollte er mir nicht glauben.
Leider hatte ich den Fahrzeugbrief nicht dabei.
Nun meine Fragen:
Waren die S70 im Fahrzeugbrief als Kraftrad eingetragen und nicht als Leichtkraftrad?
War eine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen (75km/h)?
Gruß und Dank, Jens.