S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

 
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S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 01:40 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich habe im Jahr 2005 von einem guten Freund eine Simson S70 gekauft.
Dazu gab es auch den Fahrzeugbrief, der teilweise im Foto zu sehen ist.

Am 23.10. musste ich zur DEKRA-Prüfstelle, um dort ein Duplikat eines Gutachtens für eine SR50 ausstellen zu lassen.
Bei der Gelegenheit fragte ich nach, was notwendig wäre, um für eine S70 ein 5-Ganggetriebe eingetragen zu bekommen.
Der wirklich freundliche Techniker begab sich an seinen PC-Arbeitsplatz und suchte dort, ob es wohl schon einen solchen Fall gab, dann wäre die Angelegenheit schneller geregelt.
Leider wurde er nicht fündig.
So teilte er mir mit, dass er ein Technisches Gutachten bräuchte, welches genau beschreibt, was das Getriebe macht - sein Wortlaut.
Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu vernachlässigen.
Das im Fahrzeugbrief eine solche nicht angegeben ist, wollte er mir nicht glauben.
Leider hatte ich den Fahrzeugbrief nicht dabei.

Nun meine Fragen:
Waren die S70 im Fahrzeugbrief als Kraftrad eingetragen und nicht als Leichtkraftrad?
War eine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen (75km/h)?

Gruß und Dank, Jens.
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Re: S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 10:09 Uhr  ·  #2
Laut Betriebserlaubnis auf die der Kfz Brief beruht sagt 75km/h.
Abgesehen ist der DDR Brief uninteressant.
Es wird eine neue BE ausgestellt oder man vordert eine Zweitschrift der BE beim KBA an.
Da stehen die 75km/h drin auch in der dazu ausgestellt Zulassung.
In einer DDR Zulassung stand auch 75km/h drin.
Auch gab es zu DDR Zeiten kein Leichtraftrad, Sperber, S70 war ein Motorrad/Kraftrad genau wie eine MZ 150 oder 250.
Nach Führerscheinregelung Motorrad durfte man ab 16 Jahren bis 150ccm, fahren und ab 18 Jahren dann nach oben offen.
Da gab es so eine blödsinnige Aufteilung in A1,A2 und A nicht.
Deswegen ist die S70, Sperber nach DDR Regelung ein Motorrad/Kraftrad.
Sperber und S70 werden heute als Leichtkraftrad eingestuft.
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Re: S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 15:08 Uhr  ·  #3
Ich bin etwas verwirrt.
Im Fahrzeugbrief wurde keine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben, erst in der Zulassung wurde diese auf 75 km/h festgesetzt?
Ich meine eine Zeit, als man die DDR nicht nur vom Hörensagen kannte.

Da das Fahrzeug seit 1991 offiziell stillgelegt ist, müsste für die Neuzulassung ein Vollgutachten erstellt werden.
Der Gedanke war, eben gleich Nägel mit Köpfen zu machen und ein 5-Ganggetriebe, notfalls auch mit einer Einzelabnahme, eingetragen zu bekommen.
Tüftler mit (un-)gesundem Halbwissen :-)
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Re: S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 15:11 Uhr  ·  #4
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Re: S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 15:21 Uhr  ·  #5
Hallo Faddi,

hatte er den originalen Fahrzeugbrief aus DDR-Zeiten dabei?
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Re: S70 als Kraftrad ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

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Gepostet: 27.10.2019 - 18:25 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von cbch26

Hallo Faddi,

hatte er den originalen Fahrzeugbrief aus DDR-Zeiten dabei?

Wie schon geschrieben, der ist uninteressant da er ungültig ist.
Als Sammlerstück zum Fahrzeug ist dieser nur noch interesant.
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