Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

Beide Augen auf beim Simson-Moped-Kauf !!!

 
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten !

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Gepostet: 19.12.2017 - 18:45 Uhr  ·  #151
Zitat
auch, weil es sich um einen älteren Herren handelt.


Da solltest Du mal mich kennen lernen! :whistle:

Im Ernst: Es steht jeden Morgen ein Dummer auf. Der willst doch nicht Du sein?
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten !

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Gepostet: 16.04.2018 - 09:16 Uhr  ·  #152
Ich habe den Eindruck das immer mehr Simson´s (auch Rahmen)mit gefälschter KTA- Betriebserlaubnis sowie Registrierschein gibt.
Also aufpassen schaut euch die BE`s genau an.
Hier wurde dazu schon mal ein Thema aufgemacht
http://www.simson-moped-forum….serlaubnis

Hier mal ein Beispiel
http://www.simson-moped-forum….real375789
Soll eine BE für eine S51 Baujahr 1983 sein.
Die KTA-Nummer die in der BE steht für eine SR50 und diese gab es nicht mit dieser Faltkarte
Ab 1983 gab es auch das einfache Kärtchen als BE.

Ein weiteres Beispiel
https://www.simsonforum.de/wbb…?pageNo=1#
Auch interessant die gezeigte BE von der Dekra, das ist immer noch ein Leichtraftrad.
Bedeutet trotz 50ccm und 60km/h Höchstgeschwindigkeit wird ein A1 Führerschein benötigt sowie großes Kennzeichen.

Könnte noch ein weiteres Beispiel bringen, aber ich weis nicht wie das rechtlich ist mit einstellen von Screenshots einer Kleinanzeigen Seite ist.
Also lasse ich das, aber wenn es interessiert den kann ich es per PN zusenden.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 21.04.2018 - 16:47 Uhr  ·  #153
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 15:23 Uhr  ·  #154
Moin,

ich habe mir eine Schwalbe gekauft, von einem Händler.
Habe die auch angemeldet und mich gefreut, dass ich mit einem "normalen" Führerschein auch mit 60 km/h fahren darf.

Jetzt hat gestern jemand die Maschine angeschaut und mir gesagt, es wäre eine aus Ungarn und die dürfte nicht 60 km/h fahren, weil CM50 dran steht.

Vom Händler wurde ich darauf in keinster Weise darauf hingewiesen. Im Kaufvertrag hat er sogar noch extra "Bastlerfahrzeug / Ersatzteillager" reingeschrieben.

Hat jemand Erfahrung, ob das nun Betrug ist ? Am Telefon hat er natürlich gesagt, dass die läuft und auch was gemacht werden muss, aber das ich die so nicht benutzen kann, war in keinster Weise erwähnt.

Danke
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 16:18 Uhr  ·  #155
Hast du denn eine Betriebserlaubnis dazu ? Ohne darfst du eh nicht fahren.
Was meinst du mit angemeldet, eine Versicherung abgeschlossen ?
CM50 ist ein Ungarn-Modell also ein Reimport.

Wenn der Verkäufer dich nicht aufgeklärt hat das es ein Export/Reimport ist, hat er dich arglistig getäuscht.
https://www.anwalt24.de/fachar…fall/29721
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 18:05 Uhr  ·  #156
Hallo,dieser Begriff-Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilspender- wird im allgemeinem verwendet um ein nicht verkehrssicheres zum zerlegen oder Wiederaufbau gedachtes Schrottfahrzeug loszuwerden.Damit geht der Verkäufer möglichen Mängeln die sich noch herausstellen aus dem Weg.Ob das gesetzeskonform ist weiß ich nicht.
Es kommt darauf an welche Zusagen in Deinem Kaufvertrag noch stehen,eventuell wäre es Täuschung wogegen Du Dich wehren solltest ,oder eben Leergeld .
Gruß Hartmut
Ps .ckich für den Abschluß einer Versicherung braucht es auch eine gültige BE
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 19:24 Uhr  ·  #157
Zitat

für den Abschluß einer Versicherung braucht es auch eine gültige BE

Einige Versicherungen wollen nur die FIN, die ABE verlangen die nicht zur Einsicht.
Gerade bei den Online-Versicherungen ist das sehr häufig so.

Ändert aber nichts daran, das man einen Nachweis der Betriebserlaubnis benötigt, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 19:26 Uhr  ·  #158
Zitat geschrieben von spätbremser

Ps .ckich für den Abschluß einer Versicherung braucht es auch eine gültige BE


Da muss ich klar widersprechen.
Ich haben noch nie eine BE zum Abschluss einer Versicherung vorlegen müssen und da bin ich nicht der einzige.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 20:12 Uhr  ·  #159
Ich habe zuerst mit dem Verkäufer telefoniert bzw. auch über Ebay Kleinanzeigen geschrieben.
Aus diesem Gespräch war ganz klar, dass ich die Schwalbe auch fahren will - und eben keine Maschine zum "ausschlachten".
Das ich auch ein absoluter Anfänger im Thema Moped bin war auch klar. Deswegen dachte ich, ein Händler wäre seriöser und habe ich für den Kauf dort entschieden.

@ Harmut: Ja, das war "Lehrgeld/Leergeld". Jedoch glaube ich, dass es mehreren wohl so gehen wird, da dies ein Händler ist. Deswegen ist schon die Frage, ob ich was tun soll.

Papiere habe ich folgende bekommen:

- Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder: (auf grünem Papier), Fahrgestell Nr. und Motor Nr. mit der Hand eingetragen. -dort ist die Unterschrift vom Händler mit Stempel sowie auch ein Stempel und Unterschrift von "VEB IFA-Vertrieb K.M. Stadt". Dort steht auch, dass die Maschine 60 km fahren darf.

- Kraftfahrt-Bundesamt: normaler weißen Papier. Fahrzeug ID auch mit der Hand eingetragen


Auf dem Kaufvertrag ist geschrieben:

"Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender ohne jegliche Garantie und Rückgaberecht! Käufer ist damit völlig einverstanden! Papiere/Datenblatt wurde in Kopie ausgehändigt!"

Dazu ist das Problem, dass ich das Fahrzeug nicht selber entgegen genommen habe und den Vertrag mein Vater unterschrieben habe. Aufgrund des oben genannten Satzes gehe ich davon aus, dass ich auch keinerlei Chancen habe was zu machen.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 20:26 Uhr  ·  #160
Zitat

- Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder: (auf grünem Papier), Fahrgestell Nr. und Motor Nr. mit der Hand eingetragen. -dort ist die Unterschrift vom Händler mit Stempel sowie auch ein Stempel und Unterschrift von "VEB IFA-Vertrieb K.M. Stadt". Dort steht auch, dass die Maschine 60 km fahren darf.

- Kraftfahrt-Bundesamt: normaler weißen Papier. Fahrzeug ID auch mit der Hand eingetragen

Beides definitiv Fälschungen.
Auf Seite 1 dieses Themas gibts dazu mehr.
Die KBA-ABE ist aus wachsartigen, dickem Papier und hat keinerlei handschriftliche Eintragungen.

Die Sache ist ein Fall für den Anwalt !

Den Händler darfst du auch gerne benennen, damit andere vor ihm gewarnt werden.

Eventuell ist es ja dieser hier, den ich gerade auf den kleinanzeigen gesehen habe.
Unmengen an Reimport-Fahrzeugen, allesamt können und werden nur mit "Kopien" einer ABE verkauft,
wo ich zu 100% davon ausgehe, das alles gefälscht und am PC zusammengeschustert ist.
Link:
https://www.ebay-kleinanzeigen…Id=7271852

Oder noch ein anderer, ebenfalls alles blinkerlose Reimporte,
Link:
https://www.ebay-kleinanzeigen…2-305-3727
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 21:09 Uhr  ·  #161
Bei arglistiger Täuschung geht immer was zu machen, wird dir jeder Anwalt bestätigten.
Da kann man in der Regel immer den Kauf rückgängig machen.
Datenblatt ist keine BE und wie Thoti schreibt, klingt sehr stark nach Fälschung.
Wenn ich das richtig verstehe hat Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder: (auf grünem Papier) zwei Stempel, ein von "VEB IFA-Vertrieb K.M" und ein weiteren von den Händler von den du es gekauft hast ??
Dann ist das 100% eine Fälschung.
Stell mal Bilder von den Papieren rein, dann kann man meist schon mehr sagen.
Bei gefälschten Papieren sollte dein erster weg zur Polizeiwache sein, das ist Urkunden Fälschung, eine Straftat.
Solche Leuten muss man das Handwerk legen.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 22.05.2018 - 21:25 Uhr  ·  #162
Das Wichtigste wurde dazu ja schon geschrieben. Dem Verkäufer kann man sowohl privatrechtlich als auch strafrechtlich sehr viel vorwerfen...
Angenommen du würdest bedeutend weniger Geld zahlen (so, dass man von einem Schnäppchen reden kann) oder der Kauf wird rückabgewickelt, wärst du damit zufrieden?
Wenn ja, dann versuche das außergerichtlich zu erreichen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, rufe dort mal an und lasse dich beraten. So kriegst du ein paar sachliche Infos, die den Verkäufer dazu bringen, das zu tun, was du willst. ;-)
Mein persönlicher Vorschlag: Geh direkt zu dem Typen hin und konfrontiere ihn ohne Druck, aber trotzdem bestimmt und sachlich. Gebe ihm zu verstehen, dass es für ihn besser ist, wenn er sich auf dich einlässt. Hole ihn an seiner jetzigen Position "der dumme Kunde" ab und führe ihn zu der Einstellung, dass du der sympathische "Rechthaber" bist, bei dem man nur daran denkt, ihm das Gewünschte zu geben.
So formuliert klingt das wie der letzte Husten...aber es ist schwer, etwas, wofür man nur ein Gefühl hat, in Worten zu kommunizieren. 8-)
Wenn sich nichts machen lässt: Die harte Tour bleibt immernoch offen.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 24.05.2018 - 23:08 Uhr  ·  #163
Zitat geschrieben von RoteSchwalbe


Papiere habe ich folgende bekommen:

- Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder: (auf grünem Papier), Fahrgestell Nr. und Motor Nr. mit der Hand eingetragen. -dort ist die Unterschrift vom Händler mit Stempel sowie auch ein Stempel und Unterschrift von "VEB IFA-Vertrieb K.M. Stadt". Dort steht auch, dass die Maschine 60 km fahren darf.

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Gewerbliche Urkundenfälschung, gibt normal mindestens 5 Jahre Knast ...
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 26.05.2018 - 10:43 Uhr  ·  #164
Moin,

interessantes Thema, ein befreundeter Schrauber hatte mich vor einiger Zeit auf die Problematik der Re-Importe aufmerksam gemacht. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit für halbseidene Gestalten noch einen schnellen Euro zu machen, die Marktsituation mit guten, gebrauchten DDR- Modellen wird ja nicht besser. Kann man nur hoffen, dass sich interessierte Käufer im Vorfeld gut informieren und der Schrott bald vom Markt verschwindet und von den Fahrzeugen maximal die Ersatzteile verkauft werden können.
Hat schon mal jemand versucht, solche Anzeigen zu melden?

Zitat geschrieben von RoteSchwalbe

Auf dem Kaufvertrag ist geschrieben:

"Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender ohne jegliche Garantie und Rückgaberecht! Käufer ist damit völlig einverstanden! Papiere/Datenblatt wurde in Kopie ausgehändigt!"

Dazu ist das Problem, dass ich das Fahrzeug nicht selber entgegen genommen habe und den Vertrag mein Vater unterschrieben habe. Aufgrund des oben genannten Satzes gehe ich davon aus, dass ich auch keinerlei Chancen habe was zu machen.


Mit den Bezeichnungen Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender möchte der Händler nur die Gewährleistung von einem Jahr ausschließen, die er für das Fahrzeug eigentlich geben müsste. Das geht natürlich so auch nicht, gibt es Urteile drüber. Das ist unwirksam. Außerdem kann das ja kein Freifahrtschein sein, arglose Käufer über den Tisch zu ziehen.
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Re: Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten und gefälschten ABE's!

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Gepostet: 26.05.2018 - 10:59 Uhr  ·  #165
Zitat geschrieben von Volvisti


Zitat geschrieben von RoteSchwalbe

Auf dem Kaufvertrag ist geschrieben:

"Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender ohne jegliche Garantie und Rückgaberecht! Käufer ist damit völlig einverstanden! Papiere/Datenblatt wurde in Kopie ausgehändigt!"

Dazu ist das Problem, dass ich das Fahrzeug nicht selber entgegen genommen habe und den Vertrag mein Vater unterschrieben habe. Aufgrund des oben genannten Satzes gehe ich davon aus, dass ich auch keinerlei Chancen habe was zu machen.


Mit den Bezeichnungen Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender möchte der Händler nur die Gewährleistung von einem Jahr ausschließen, die er für das Fahrzeug eigentlich geben müsste. Das geht natürlich so auch nicht, gibt es Urteile drüber. Das ist unwirksam. Außerdem kann das ja kein Freifahrtschein sein, arglose Käufer über den Tisch zu ziehen.


Ganz richtig. Allgemein sind bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer über eine bewegliche Sache) Regelungen unwirksam, die die Rechte des Käufers bei einem Sachmangel einschränken.
Zur Beurteilung, ob es sich um einen Unternehmer handelt oder nicht, ist auch nicht ausschlaggebend, was auf dem Kaufvertrag steht (die ganz zwielichten Händler schreiben ja aus diesem Grund "Privarverkauf" drauf :kotz: ), sondern, ob die Person objektiv betrachtet in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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