Hi, wollte Mal fragen ob solche Transparenten Blinkerkappen zulässig sind. Bei mir steht drauf, dass die ein e50 Prüfzeichen haben. Reicht das oder brauch man da eine ABE?
Hallo, schau mal vorne auf Deinen eventuell originalen DDR Scheinwerfer aufs Glas oder hinten auf die eventuelle originale DDR Rücklichtkappe, da ist auch jeweils ein E-Prüfzeichen drauf. Will damit sagen, das E-Prüfzeichen reicht.
Normal gibt es neben dem E-Prüfzeichen noch weitere Merkmale.
Hier wäre also noch die 1 bzw. 1a für vordere Blinkleuchten und die 2a für hintere Blinkleuchten bzw. dessen Kappen erforderlich.
Und natürlich sind bei Verwendung klarer Blinkerkappen orange eingefärbte Leuchtmittel Bedingung.
Ist dies gegeben, ist keine Abnahme oder Eintragung erforderlich.
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