Typenbezeichnung auf Betriebserlaubnis passt nicht mit Typenschild überein

sehr zusammengebastelte Schwalbe?!

 
Neuling
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Typenbezeichnung auf Betriebserlaubnis passt nicht mit Typenschild überein

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Gepostet: 27.03.2022 - 13:15 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Schwalbe, welche ich vor ca. 10 Jahren von meinen Eltern geschenkt bekommen habe, wieder auf Vordermann zu bringen.
Als ich Sie bekommen habe lief alles. Jetzt stand Sie ungefähr 4 Jahre unbenutzt herum.
Jetzt bin ich wieder an dem Punkt wo mir schrauben selber Freunde bereitet, weshalb ich die Schwalbe wieder fertig machen will.

Jetzt zum eigentlichen Problem:

Mir ist aufgefallen, dass die Typenbezeichnung auf der Betriebserlaubnis (KR 51/2 L), nicht mit dem Typenschild welches auf der Schwalbe ist, übereinstimmt (KR 51/2 S). Laut Karrosserie ist es meiner Meinung nach eine KR 51/1 (Eckige Rückleuchte)
Was wirklich komisch ist, ist dass die Fahrzeugnummer auf Betriebserlaubnis und Typenschild übereinstimmt.

Ich habe das Gefühl, dass wir damals ziemlich verar***t wurden.
Bei der Schwalbe passt nämlich fast nichts zusammen.

Das nächste ist, dass ich meiner Meinung nach einen M531KFR habe (standartmässig für KR 51/2 E und L?), auf dem Gehäuse des Motors ist jedoch eine 4 zu erkennen, was ja eindeutig für einen M541 steht. Ich habe allerdings nie 4 Gänge gehabt.

Ich bin gerade sehr verwirrt und unsicher was ich jetzt machen soll, ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.


Einfach nur wieder zum Fahren bringen und anmelden wird wahrscheinlich schwierig, bzw. sogar Illegal sein?


Ich bedanke mich schonmal für jede Anwort!
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Betreff:

Re: Typenbezeichnung auf Betriebserlaubnis passt nicht mit Typenschild überein

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Gepostet: 27.03.2022 - 18:43 Uhr  ·  #2
Moin,
eine KR51/2 S hat es nicht gegeben. Nur eine KR51/1 S, die Halbautomatik-Schwalbe (ohne kupplung schalten) Motorbez.: M53/11 AR.
Mit der 4 auf dem Motordeckel ist nun kein großes Ding, kann man austauschen und sagt über den Motor kaum was aus.
Aber 3 Gänge hat nur die KR51/2 N,
weiteres Aber - der M531 bzw. M541 passt nicht in den Rahmen einer KR51/1,
das Blechkleid aber passt größtenteils.

Zitat

Ich habe das Gefühl, dass wir damals ziemlich verar***t wurden.

Ich habe das Gefühl auch.
Wenn deine Angaben zum Schild und Betriebserlaubnis stimmen, dann sind beide wohl gefälscht.

Zitat

Einfach nur wieder zum Fahren bringen und anmelden wird wahrscheinlich schwierig, bzw. sogar Illegal sein?

Mit einer gefälschten ABE ist das illegal, der Weg, eine neue BE zu erhalten kann lang und holprig werden.
Wäre jetzt herauszufinden, ob du ein Reimport erwischt hast.
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