Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

Wiederaufnahme des Themas

 
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Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 01.09.2008 - 12:41 Uhr  ·  #1
Anfang Juli habe ich die zuständige Versicherung angeschrieben. Heute, nach fast 2 Monaten kommt folgende Mail:

Sehr geehrte Frau S****,

wir bestätigen Ihnen hiermit, dass der Vertrag mit der o. g. Versicherungsscheinnummer durch den Erwerb des Fahrzeuges
HFC 123, Fahrgestellnummer 4***546, mit allen Rechten und Pflichten auf Sie übergegangen ist.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen allzeit "Gute Fahrt".


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Cornelia W***************
Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Kundenservice
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover
Tel. +49 (511) 5701 - 30 30
Fax +49 (511) 5701 - 3000
mailto:kundenservice@concordia.de
www.concordia.de
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Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit - Aufsichtsratsvorsitzender: Volker Stegmann - Vorstand: Dr. Heiner Feldhaus, Vorsitzender; Henning Mettler, Manfred Schnieders, Hans-Jürgen Schrader, Lothar See - Sitz der Gesellschaft: Hannover - Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Registergericht: Amtsgericht Hannover HRB 3461 - USt.-Id.-Nr.: DE 115658106 - Anschrift: Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover

Ich habe schon nicht mehr damit gerechnet. ;-)
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Re: Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 02.09.2008 - 23:41 Uhr  ·  #2
Hallo Tanja,

Warum gehst Du nicht einfach zum Versicherungsvertreter vor Ort und lässt die Versicherung umschreiben ???

Gruss von Frank
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Re: Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 04.09.2008 - 20:02 Uhr  ·  #3
es ist doch egal wer als versicherungsnehmer drin steht hauptsache du hast einen nachweis das die versicherung besteht
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Re: Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 04.09.2008 - 22:26 Uhr  ·  #4
Scusi. Da sagt das Versicherungsvertragsgesetz - was für ein Wortungetüm aber etwas anderes. z.B. eine evt. Gefahrerhöhung durch den Verkauf und daraus folgende Leistungsfreiheit und es gibt sicher noch andere Fallstricke.

Deswegen bin ich im Umgang mit Versicherungen sehr vorsichtig. :ergeben:
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Re: Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 05.09.2008 - 23:41 Uhr  ·  #5
aber 2 monate wartezeit hätte ich auch nicht hingenommen ich gehe mal von aus das du dich gleich an die versicherung gewendent hast wegen der umschreibung also kann von einer gefahrerhöhung nicht die rede sein
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Re: Übergang Haftplicht nach Kauf eines angemeldeten Möppchen

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Gepostet: 06.09.2008 - 06:45 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von michaxy
aber 2 monate wartezeit hätte ich auch nicht hingenommen ich gehe mal von aus das du dich gleich an die versicherung gewendent hast wegen der umschreibung also kann von einer gefahrerhöhung nicht die rede sein

Das war nur als Beispiel gemeint, im konkreten Fall ist das mit Sicherheit nicht so. Aber ich weiß wovon ich rede, wenn ich sage, Versicherungen sind im Schadensfall nicht unbedingt begeisterte Zahler.

Ich bin leider mehrfach ein "gebranntes Kind, was das Feuer scheut".
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