Umbauten an Simson. Rechtslage

 
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: ehemalige DDR
Alter: 54
Beiträge: 326
Dabei seit: 04 / 2016
Moped(s): KR51/1, KR51/2, S50 B1
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 06:50 Uhr  ·  #16
@ckich

Zitat
..... Durfte man deshalb offiziell mehr wie 60 Km/h fahren ? Man konnte es !
Aber das ging auch mit einem S50 Motor. In beiden war keinerlei Sperrvorrichtung vorhanden wie zum Beispiel heutzutage bei den China-Mopeds. Demzufolge war es theoretisch wie auch praktisch möglich schneller zu fahren, wie es die damalige BE erlaubt hat.


Wir waren bei dem besagten Leistungsunterschied von 0,1 PS mehr S51 gegenüber S50 Motor.

Was ich damit sagen wollte ist, dass die S51 mit 0,1 PS mehr an Leistung auch nicht schneller fahren durfte, wie die zulässigen 60 Km/h. Machbar waren aber bei beiden Fahrzeugen ob S50 oder S51 meist um 65 oder wenn's ganz gut kam. sogar 70 Km/h.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1426
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 09:35 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von schwarzelimone

Und wie würde das jetzt theoretisch laufen ? Fahr ich zum TÜV /Dekra und der PrüfIng. Schreibts mir handschriftlich in die Papiere (BE) ?
Meine jetzt kein tuning aber z.B. wie der übliche Motorumbau von dem wir gerade sprachen.

So ungefähr ist es, die Dekra stellt eine neue BE aus mit den Abnahmen aus.
Zitat geschrieben von andreasKR51

Wir waren bei dem besagten Leistungsunterschied von 0,1 PS mehr S51 gegenüber S50 Motor.

Was ich damit sagen wollte ist, dass die S51 mit 0,1 PS mehr an Leistung auch nicht schneller fahren durfte, wie die zulässigen 60 Km/h. Machbar waren aber bei beiden Fahrzeugen ob S50 oder S51 meist um 65 oder wenn's ganz gut kam. sogar 70 Km/h.

Das ist richtig aber 70km/h läuft eine Stino nicht, nur Bergab mit Rückenwind.
Was ich mit den 0,1PS sagen wollte, das man mit einer Leistungsteigerung nicht unbedingt schneller sein muss bzw., das das Moped nicht mehr der Gesetzesvorgabe eines Kleinkraftrad entspricht, siehe MS50 mit 5,1PS
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 2027
Dabei seit: 07 / 2014
Moped(s): S51/1B mit vielen Änderungen - siehe Signatur VEKAUFT
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 10:05 Uhr  ·  #18
Eine Simson kann man aber nicht auf einem normalen Rollenprüfstand bei einer Verkehrskontrolle prüfen.
Der Prüfstand ermittelt ohne Last die Geschwindigkeit - bei Plastikrollern funktioniert das, weil sie per CDI in ihrer Drehzahl gedrosselt sind und nicht schneller als 45/50km/h fahren (sollten).
Eine Simson hat aber keine derartige Begrenzung und läuft auf einem solchen Prüfstand sicher 80 oder 90.
Die DDR Fahrzeuge waren nur in der Art in ihrer Höchstgeschwindigkeit begrenzt, indem sich bei vorgegebener Motorleistung und Übersetzung bei Belastung mit 2 Personen und dem entsprechenden Windwiderstand eine Art Gleichgewicht einstellt. Dieses ergibt dann die erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h (plus ein paar zerquetschte an Toleranz).

ciao Maris
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1426
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 10:47 Uhr  ·  #19
Zitat geschrieben von Rhodosmaris

Eine Simson kann man aber nicht auf einem normalen Rollenprüfstand bei einer Verkehrskontrolle prüfen.
Der Prüfstand ermittelt ohne Last die Geschwindigkeit - bei Plastikrollern funktioniert das, weil sie per CDI in ihrer Drehzahl gedrosselt sind und nicht schneller als 45/50km/h fahren (sollten).
Eine Simson hat aber keine derartige Begrenzung und läuft auf einem solchen Prüfstand sicher 80 oder 90.
Die DDR Fahrzeuge waren nur in der Art in ihrer Höchstgeschwindigkeit begrenzt, indem sich bei vorgegebener Motorleistung und Übersetzung bei Belastung mit 2 Personen und dem entsprechenden Windwiderstand eine Art Gleichgewicht einstellt. Dieses ergibt dann die erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 60km/h (plus ein paar zerquetschte an Toleranz).

ciao Maris


War früher bei zb.einer Puch, Zündapp auch nicht anders, da gab es keine elektronischen Geschwindigkeisbegrenzungen.
Moderator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Müritzer
Alter: 47
Homepage: trabantvermietung-…
Beiträge: 21898
Dabei seit: 09 / 2010
Moped(s): KR50, KR51/1S, S50 B1, S51 B1-3, SR50 B4, S51 E/2, S53 E (alle mit 12V-EMZA und, AMAL-Vergaser), Romet ZXT 50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 11:39 Uhr  ·  #20
Nannte man früher auch "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit", also Fahrzeuge, die allein durch ihren Aufbau nicht schneller konnten.
Diese Fahrzeuge sind auf einem lastfreien Prüfstand, egal welcher Art, nicht realistisch prüfbar.
Ein Entfernen von Bauteilen führt hier nicht zu höherer Geschwindigkeit, das Fahrzeug wird dadurch nur betriebsunfähig.

Bei den heutigen Rollern etc. ist es die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit,
wo man also durch ein oder mehrere zusätzliche Bauteile eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit bestimmt.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 18
Dabei seit: 12 / 2019
Moped(s): S51 E
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 09.12.2019 - 14:01 Uhr  ·  #21
Danke für die vielen Kommentare. Ich für meinen Teil werde gucken, dass die elementaren Teile passen, also Motor zum Modell etc.
Bei "Kleinigkeiten" wie Blinkern, Endurostreben etc. wäre ich wohl auch entspannt. Wobei ich finde, dass eine Enduro-Auspuff an einer normalen S51 nix zu suchen hat...
Aber wie bereits geschrieben, wenn man es zu genau nimmt, dürften die meisten Mopeds gar nicht mehr fahren. Bei den meisten wurde in den letzten 30-40 Jahren halt schon viel geschraubt.

Gruß Robert
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.