Umbauten an Simson. Rechtslage

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 18
Dabei seit: 12 / 2019
Moped(s): S51 E
Betreff:

Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 11:48 Uhr  ·  #1
Moin zusammen,

da ich gerade auf der Suche nach einer Simson(bevorzugt S51) bin. Sieht man ja immer wieder "Interessante" Angebote. Schwer genug etwas angeblich "deutsches" zu finden. Mit Papieren(ob echt oder gefälscht ist eine anderes Thema) ist noch schwieriger. Und original...….wenns keine Neuaufbauten sind...fast unmöglich.
Daher meine Frage (und ja, ich habe bereits versucht eine Antwort zu finden. Falls ich was überlesen habe, nehmt es mir bitte nicht übel):
Wie ist die Rechtslage bei Umbauten, kein Tuning/ keine Leistungssteigerung, sondern so etwas wie

- S50 mit S51 4-Gang Motor
- S51B/N mit Endoro Streben oder Auspuff
- S51 N mit Blinkern
etc.
Müsste so etwas offiziell vom TÜV geprüft werden? Oder nicht, weil alles aus dem gleichen "Baukasten" kommt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Danke

Gruß Robert
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 1628
Dabei seit: 08 / 2015
Moped(s): Simson S53 CX Habicht mit 5 Gang Motor und RZT LT60ccm Reso Zylinder, Simson MS 50 Sperber mit RZT 1004 SO Motor , Derbi Senda DRD Evo mit 85ccm BK mod. Racing Zylinder , Aprilia SL 750 Shiver, Honda CB Seven Fifty RC42
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 12:09 Uhr  ·  #2
Ist eigentlich ganz einfach: alles was nicht der ABE entspricht muss abgenommen sein / eingetragen werden. Wenn man aber danach geht, dann dürften die meisten Mopeds so nicht mehr herum fahren.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 13:32 Uhr  ·  #3
Na ganz so einfach ist das nun (leider) doch nicht.
Gibt genug was nicht eingetragen werden muss, weil die Teile entsprechen geprüft sind.
Sage nur Vape oder HS1, H4 Scheinwerfer......
Auch gibt es zb. Lenker, die müssen nicht eingetragen werden, man muss dann die ABE/Unbedenklichkeitserklärung davon mitführen.

S50/51N mit Blinkern,
das ist kein Problem so lange man Bauteile (sprich Blinker) verwendet die dafür zugelassen sind und diesen nach den Vorschriften der STVZO/FZV anbaut. Mit den originalen Blinker und Halter, erfüllt man ja diese Automatisch.
Umgekehrt, bei eine zb. B Blinker abbauen, da sieht es anders aus.
Ist wie einer Nebenschluss, eine Zugelassene Nebelschuss kann man anbauen unter Beachtung der Anbau Vorschriften aber abbauen wenn ab Werk eine dran ist, ist nicht zulässig die abzubauen, noch zumal sie ab Baujahr XY auch noch laut STVZO/FZV Pflicht sind.
Auch Nebelscheinwerfer, Tagesfahrleuchten bei PKWs, darf man anbauen und müssen auch nicht abgenommen werden.

S50 mit S51 4-Gang Motor, Ist Klar Abnahme/Eintragungspflichtig. Das ein anderer Motor- Typ,
damit ist das eine technische Veränderung am Fahrzeug,
https://www.simsonforum.de/wbb…ost1495166

S51B/N mit Endoro Streben oder Auspuff,
Ich sage mal ich Betrachte es so.
Der Enduro Auspuff hat ja im Grunde eine Zulassung am Fahrzeugtyp S51 ist da wenn man so will eine Modellausstattung.
In Grunde ist der Auspuff nicht unterschiedlich, sondern nur der Krümmer.
Mit den Enduro Streben ist es im Grunde das selbe, wenn man ein Ersatzrahmen kauft ist die Lasche sogar dran.

Ein Bing Vergaser ist auch Abnahme/Eintragungspflichtig bei einer S50/51 usw.
Das steht es in TÜV Bescheinigung die zum Vergaser ist.
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: ehemalige DDR
Alter: 53
Beiträge: 326
Dabei seit: 04 / 2016
Moped(s): KR51/1, KR51/2, S50 B1
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 14:18 Uhr  ·  #4
Komisch, in der Tuning-Szene macht sich diesbezüglich keiner so wirklich einen Kopf.
Da werden Zylinder-Kit's und was weis ich nicht alles verbaut, welche enorm zur Leistungssteigerung führen und selten kommt da die Frage ob man das überhaupt darf usw.
Tüftler mit (un-)gesundem Halbwissen :-)
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Herford
Alter: 42
Homepage: rock-addict.de
Beiträge: 655
Dabei seit: 10 / 2017
Moped(s): S51 B2-4 (Umbauten s. Signatur); Anhänger MWH/M2; MZ ETZ250
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 14:47 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von andreasKR51
Komisch, in der Tuning-Szene macht sich diesbezüglich keiner so wirklich einen Kopf.
Da werden Zylinder-Kit's und was weis ich nicht alles verbaut, welche enorm zur Leistungssteigerung führen und selten kommt da die Frage ob man das überhaupt darf usw.
In den seltensten Fällen passiert auch etwas.
Das vielbesagte "Erwischen von der Polizei" ist auch "nur ärgerlich" für einen selber, aber da sehe ich nicht die hauptsächliche Gefahr:
Nur wenn du mal mit deinem getunten Moped in einen Unfall verwickelt bist und ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird, dein Moped zu prüfen (war bei meinem Unfall letztes Jahr - zum Glück ist bei mir nichts getunt ;-) ), kann einem das schnell teuer zu stehen kommen. Und da ist´s egal, ob man selber schuldig an dem Unfall war oder nicht!

Viele Grüße,
Faddi
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: ehemalige DDR
Alter: 53
Beiträge: 326
Dabei seit: 04 / 2016
Moped(s): KR51/1, KR51/2, S50 B1
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 14:56 Uhr  ·  #6
@Faddi

Genau und wir reden von getunten Fahrzeugen, also solchen wo erheblich an der Leistungsschraube gedreht worden ist. Da machen die Rechtsvorschriften aus meiner Sicht Sinn, aber nicht wenn man sich nachträglich Sachen am Fahrzeug verbaut, welche wie schon erwähnt aus einem Baukastenprinzip stammen und weder die Leistung steigern bzw. die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Cottbus
Beiträge: 301
Dabei seit: 09 / 2011
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 15:15 Uhr  ·  #7
Moment ,
war der S51 Motor nicht sogar ab Werk für die S50 freigegeben?
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 15:31 Uhr  ·  #8
@andreasKR51
Kannst du drehen und wenden wie du willst,
Tuning ist nun mal genauso eine technische Veränderung, wie halt ein Typ fremden Motor zu verbauen. Auch wenn dieser gleichen Hubraum und Leistung hat.
Ob nun eine S50 mit S51 Motor oder S50/51 mit S70 Motor, genauso wie in ein Star, KR51/1 ein S51 Motor, alles eine technische Veränderung .

Umringens, auf den Papier hat genau genommen eine S50 mit S51 Motor sogar eine Leistungssteigerung, um 0,1PS........

@schwarzelimone
"war der S51 Motor nicht sogar ab Werk für die S50 freigegeben? "
Nein, das war ein zulässiger Umbau zu DDR Zeiten,
DDR-Zeiten sind aber seit 30 Jahren vorbei.
Siehe weiter oben den link dazu was hallo-stege mal dazu geschrieben hat.
Stammgast
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 248
Dabei seit: 11 / 2019
Moped(s): SR4-1 M52KH BJ1969 Original-Lack, S51/1 BJ1991 Originallack/VAPE, S51B2 BJ1980 6V/EMZA,
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 15:38 Uhr  ·  #9
1000 Leute; 1000 Meinungen,

Ich bin mit der Simson aufgewachsen.
1976 besaß ich mein erstes S50.
Da die Fahrzeugen fast alle 60 Kmh fahren durften, die Bauteile entsprechend zugelassen waren, sehe ich hinsichtlich der ABE keine Probleme.
Entscheidend war die Tatsache das die Fahrzeuge (abgesehen vom SR4-3) nicht über die 60 Kmh fahren durften. Die S70 Baureihe kahm später und mit zulassungspflichtigem Kennzeichen wie der SR4-3.
Selbst ein S50 Motor (mit Zylinderkopf vom Spatz verbaut) im SR4-2 Star stellte kein Problem dar. Ebenso wenig ein S51 Motor im S50.
Wiederum ein S50 motor im SR4-1 Spatz war nicht erlaubt. Der Grund dafür. Das Fahrwerk und die Bremsen (zum Teil) waren nicht dafür ausgelegt.
Der SR 4-1 allerdings auch nur mit 50Kmh zugelassen, seitens der ABE.
Der SR 2 nur mit 45Kmh.
Es gab in der DDR ein Buch in dem die zulässigen Umbauten geschrieben waren.
Leider habe ich das gerade meinem Sohn geliehen.
Da es in dem sibzigern nichts gab waren Modifizierungen durch Ersatzteile an der Tagesordnung.
Und das ohne Beanstandung der staatlichen Behörden .
Laut Einigungvertrag sehe ich hierauch keine Probleme.
Es gab auch unterschiedliche Lenker auch bei der Vogelserie. Ein zulässiger Adapter um den starren Lenker gegen einen sportlichen zu tauschen hatte man ebenfalls im Programm (GS50 mit dem die Silbervase eingefahren wurde). Leider war das Teil so gut wie nicht zu bekommen.
LG
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 16:49 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von weini

1000 Leute; 1000 Meinungen,........

Ich bin mit der Simson aufgewachsen.

Nicht nur du......
So ein Buch mit den zulässige Umbauten besitze ich.
Laut Thema geht's aber nicht um Meinungen oder zu DDR-Zeiten zulässige Umbauten waren, sondern um die jetzige Rechtslage.
Hier nochmal der link, https://www.simsonforum.de/wbb…ost1495166 meine Meinung dazu kann man da auch lesen.

Allerdings besteht im Gegensatz zu DDR Zeiten, durchaus die Möglichkeit ein M53/M500 Motor im Spatz eingetragen zu bekommen (wenn er nicht schneller als 50km/h damit läuft)
sowie auch ein M500 Motor im Star, Habicht, KR51/1.
Ich kenne sogar jemanden der im Star ein M500 Motor hat und eingetragen ist.
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: ehemalige DDR
Alter: 53
Beiträge: 326
Dabei seit: 04 / 2016
Moped(s): KR51/1, KR51/2, S50 B1
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 16:54 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von ckich


Umringens, auf den Papier hat genau genommen eine S50 mit S51 Motor sogar eine Leistungssteigerung, um 0,1PS........



Das ist korrekt. Durfte man deshalb offiziell mehr wie 60 Km/h fahren ? Man konnte es !
Aber das ging auch mit einem S50 Motor. In beiden war keinerlei Sperrvorrichtung vorhanden wie zum Beispiel heutzutage bei den China-Mopeds. Demzufolge war es theoretisch wie auch praktisch möglich schneller zu fahren, wie es die damalige BE erlaubt hat.

Zitat geschrieben von ckich

@schwarzelimone
"war der S51 Motor nicht sogar ab Werk für die S50 freigegeben? "
Nein, das war ein zulässiger Umbau zu DDR Zeiten,
DDR-Zeiten sind aber seit 30 Jahren vorbei.


Nun mal angenommen, ich hätte mir zu DDR Zeiten einen Motor von einer S51 in eine S50 eingebaut/einbauen lassen ( was laut Deiner Aussage ja zum damaligen Zeitpunkt erlaubt war) und würde dieses Fahrzeug in dieser Konstellation mit vorhandener original BE fahren, wäre das im Falle eines Falles (Kontrolle durch Schutzmann) ein Vergehen und würde dahingehend die bestehende BE erlöschen ?
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1425
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 21:34 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von andreasKR51

Das ist korrekt. Durfte man deshalb offiziell mehr wie 60 Km/h fahren ? Man konnte es !
Aber das ging auch mit einem S50 Motor. In beiden war keinerlei Sperrvorrichtung vorhanden wie zum Beispiel heutzutage bei den China-Mopeds. Demzufolge war es theoretisch wie auch praktisch möglich schneller zu fahren, wie es die damalige BE erlaubt hat.


Das ist ja nun nicht war.
Nach den DDR Gesetzen durfte ein Moped auch nicht schneller wie 60km/h fahren, auch nicht nach der damaligen BE, die ja noch heute gültig ist.
Die Rennleitung zu DDR Zeiten wusste genau zb. wo sie hin schauen müssten um ein S70 Zylinder zu erkennen.
Allerdings wurde vieles nicht so eng gesehen wie heut zu tage.

Zitat geschrieben von andreasKR51

Zitat geschrieben von ckich

@schwarzelimone
"war der S51 Motor nicht sogar ab Werk für die S50 freigegeben? "
Nein, das war ein zulässiger Umbau zu DDR Zeiten,
DDR-Zeiten sind aber seit 30 Jahren vorbei.


Nun mal angenommen, ich hätte mir zu DDR Zeiten einen Motor von einer S51 in eine S50 eingebaut/einbauen lassen ( was laut Deiner Aussage ja zum damaligen Zeitpunkt erlaubt war) und würde dieses Fahrzeug in dieser Konstellation mit vorhandener original BE fahren, wäre das im Falle eines Falles (Kontrolle durch Schutzmann) ein Vergehen und würde dahingehend die bestehende BE erlöschen ?


Das ist nicht meine Aussage, ich gebe nur wieder was hallo-stege dazu geschrieben hat.
Ja, genau genommen ist die BE erlöschen.
Lese doch mal das im link durch, genau mit der selben Darstellung habe ich da auch augmentiert.
Ist halt leider so das was zu DDR-Zeiten rechtes war, zum teil heute nicht anerkannt wird bzw. garnicht zählt oder sogar rechtlich ganz anders ist.
Stammgast
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 248
Dabei seit: 11 / 2019
Moped(s): SR4-1 M52KH BJ1969 Original-Lack, S51/1 BJ1991 Originallack/VAPE, S51B2 BJ1980 6V/EMZA,
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 06.12.2019 - 23:23 Uhr  ·  #13
da gebe ich dir Recht.
Es wird heute enger gesehen.
Doch die neuen Generationen von Ordnungshütern haben nicht mehr das Fachwissen wie die alten Hasen.
Auch glaube ich das diese Änderung geahndet wird.
Schlimmer finde ich das VIELE mit einem Tuningzylinder unterwegs sind
Jeneits der 50 ccm. Selbst das wird nicht erkannt.
LG
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 1628
Dabei seit: 08 / 2015
Moped(s): Simson S53 CX Habicht mit 5 Gang Motor und RZT LT60ccm Reso Zylinder, Simson MS 50 Sperber mit RZT 1004 SO Motor , Derbi Senda DRD Evo mit 85ccm BK mod. Racing Zylinder , Aprilia SL 750 Shiver, Honda CB Seven Fifty RC42
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 00:18 Uhr  ·  #14
Früher konnten die Ordnungshüter unterscheiden ob ein 50ccm oder 70ccm Zylinder montiert ist. Bei einer Verkehrskontrolle mit Rollenprüfstand bekommen die heute schon mit, was zwecks Tuning so eingebaut wurde.
Stammgast
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Cottbus
Beiträge: 301
Dabei seit: 09 / 2011
Betreff:

Re: Umbauten an Simson. Rechtslage

 · 
Gepostet: 07.12.2019 - 01:55 Uhr  ·  #15
Und wie würde das jetzt theoretisch laufen ? Fahr ich zum TÜV /Dekra und der PrüfIng. Schreibts mir handschriftlich in die Papiere (BE) ?
Meine jetzt kein tuning aber z.B. wie der übliche Motorumbau von dem wir gerade sprachen.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.