Hallo liebe Forumsuser,
ich habe hier auch ein ähnliches Problem...
Habe mir im August dieses Fahrzeug hier zusammen im Konvolut weiterer Teile gekauft:
Als Simson S50/S51 konnte man dieses eigentlich nicht mehr bezeichnen. Alles war nur bunt zusammengewürfelt und teilweise defekt.
Mir ging es eigentlich nur um den Rahmen und andere wichtige Teile. Der Rahmen verfügte über keine Plakette.
Der Verkäufer versicherte mir aber, dass das Fahrzeug bei der Polizei geprüft wurde und es "sauber" sei. Da ich misstrauisch war, bin ich zu Hause gleich nochmal zur Polizei und habe das Prüfen lassen. Alles i.O.
Meine Recherche der Rahmennummer im Netz ergab, dass es sich um eine S50 B, Baujahr 1979 handeln soll. Soweit so gut, ich fing an mit der "Restaurierung" des Fahrzeuges.
Parallel dazu habe ich kurz nach dem Kauf schon mal beim KBA einen Antrag auf Erstellung einer neuen ABE auszufüllen. Dort stand (bis heute) etwas von Mindestbearbeitungsdauer von 20 Wochen.
Da ich aber noch einige Zeit brauchte mit der "Restaurierung", habe ich das erstmal sein gelassen. Hätte ja sein können, dass die Bearbeitungszeiten im Herbst wieder normal sein würden.
Wir haben jetzt Oktober, ich bin mit dem Fahrzeug soweit fertig, beim KBA dauerts scheinbar immer noch 20 Wochen.
OK, da gibt's ja noch die Alternative über die DEKRA/TÜV mit der Einzelabnahme und dann ab zur Zulassungsstelle....
Pustekuchen....
Heute die DEKRA angeschrieben und folgende Antwort erhalten:
..."Sehr geehrter Herr ...,
das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist vollkommen korrekt da gelegt.
Eine Besonderheit haben wir bei einer Einzelabnahme die durch uns durchgeführt wird.
1.Es muss ein Nachweis erbracht werden von Ihnen, dass das Fahrzeug mit der Identnummer nicht als gestohlen gemeldet ist (durch Polizei oder Zulassungsbehörde)
2. Es muss nachgewiesen sein, dass das Fahrzeug kein Reimport aus Bulgarien Ungarn etc. ist. Da diese nicht unter den Deutsch deutschen Einigungsvertrag fallen und keine
60 Km/h laufen dürfen. Nur original in der DDR betrieben Fahrzeuge fallen unter diesen Vertrag und dürfen 60 Km/h fahren.
Gerne können wir ihnen einen Termin geben zur Begutachtung. Kosten wären mit ausdrucken der Betriebserlaubnis 90,70 Euro."...
Zu Punkt 1.) Kein Problem, da ich den Nachweis durch die Polizei in Form einer schriftlichen Bestätigung erbringen kann !
Zu Punkt 2.) Den Nachweis, dass es sich bei der eingestanzten Rahmennummer nicht um ein Reimport handelt (die Plakette ist ja nicht mehr vorhanden), kann ich doch auch nur wieder über das KBA erbringen !!???
Beantrage ich also eine neue ABE mit Wartezeit von 20 Wochen kann es mir durchaus passieren, dass mir mitgeteilt wird, dass es sich um ein Reimport handelt , usw....?
Frage ich schriftlich an (Formular dafür hab ich noch nicht gefunden) kann es im dümmsten Fall auf das Gleiche hinaus laufen, bei eventuell gleich langer Wartezeit ?
Gruß Andi
P.S.: Die betreffende Rahmennummer sende ich per PN