VAPE

 
Stammgast
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Re: VAPE

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Gepostet: 06.04.2009 - 21:37 Uhr  ·  #31
Dann sollte man MZA mal fragen, was die zur Stellungnahme des KBA sagen.
Des weiteren sind die Händler doch eigentlich verpflichtet, eintragungspflichtige Bauteile als solche zu kennzeichnen?
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Re: VAPE

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Gepostet: 06.04.2009 - 21:40 Uhr  ·  #32
Auch die üblichen Händler sagen durch die Bank: Eintragung nicht nötig ... ich hatte über den Winter mal rundrum gefragt.

Wir haben hier mittlerweile drei Stück KR51/1S mit VAPE, und hätten nur zu gerne ein offizielles Papier vom TÜV, in dem drinsteht, dass kein offizielles Papier nötig ist. Ihr erkennt das Dilemma, an dem dieses Ansinnen scheitert :?

Wir werden's trotzdem nochmal probieren - bei einer Prüfstelle, wo ich persönliche Bekanntschaft drinsitzen habe. Vielleicht geht da mehr als anderswo.
odo
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Re: VAPE

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Gepostet: 06.04.2009 - 22:58 Uhr  ·  #33
Zitat geschrieben von Wally
Dann sollte man MZA mal fragen, was die zur Stellungnahme des KBA sagen.
Des weiteren sind die Händler doch eigentlich verpflichtet, eintragungspflichtige Bauteile als solche zu kennzeichnen?



MZA weis bescheid, ist ja auch kein Problem da die Vape ja auch erlaubt ist.
Man muss diese nur eintragen lassen, und das braucht MZA laut Gesetzt nicht mit in der Artikel Beschreibung mit angeben. Was habe wir alle in der Fahrschule gelernt und verdrängt? das alle umbauten eingetragen werden müssen. Um die Vabe eintagen zu lassen reicht die Einbauanleitung.

Nur zur Info die Vabe wird von mehrere Großhändler angeboten und nicht nur von MZA.
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 09:07 Uhr  ·  #34
@ odo, Hast du deine Vape jetzt eintragen lassen? Was kostet der Spaß?
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 15:53 Uhr  ·  #35
[quote="odo"]Man muss diese nur eintragen lassen[/quote]

Alle bisher Befragten, vom Generalimporteur über die Händler bis zu diversen individuellen Prüfstellen, sagen das Gegenteil - keine Eintragung nötig.

Also, jetzt mal Butter bei die Fische, liebe Vetreter der Eintragen-Müssen-Fraktion:
Hat hier jemand (du zum Beispiel, odo) seine VAPE von einer TÜV/Dekra Prüfstelle eingetragen bekommen und kann ein entsprechendes Papier vorweisen?

Wie gesagt: Auch in anderen Foren haben sich bisher nur Leute gefunden, die mit einem gelangweilten "braucht keine Eintragung" wieder heimgeschickt wurden.

Es finden sich andererseits aber immer genügend Leute, die behaupten, eine Eintragung wäre nötig - oder gar unmöglich, weil die VAPE sowieso illegal sei.

Es wäre schön, wenn aus dieser Gemeinde mal was Greifbares käme.

Peter
odo
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 16:39 Uhr  ·  #36
Für mich ist die Aussage die ich Schriftlich vom KBA habe maßgeblich.
Jetzt bist Du aber an der reihe und zeige mal ob Du vom Importeur, Dekra, Tüv oder anderen Shop etwas schriftlich hast. Das die Vape nicht eingetragen werden muss, schriftlich wollte mir das keiner geben. Und wenn Du ein Versicherungsschaden hast dann zählt im Schadensfall nur das was Du schriftlich hast.
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 16:44 Uhr  ·  #37
Zitat geschrieben von Bernd
@ odo, Hast du deine Vape jetzt eintragen lassen? Was kostet der Spaß?



Ja ich habe meine Vape eintragen lassen, dafür brauchst Du die Unterlagen die bei der Vape dabei waren. Beim Tüv habe ich 26,50 bezahlt und bei Straßenverkehrsamt dann noch mal 10,20€
Zurzeit habe ich 3 Fahrzeuge im gebrauch mit Vape und alle eingetragen.
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 17:08 Uhr  ·  #38
Da bin ich auch mal gespannt ob Auxburger etwas Amtliches / Schriftliches vorweisen kann, ob die Vape nicht eingetragen werden muss oder nicht. Für mich ist das KBA Kraftfahrtbundesamt die höchste Institution für den Strassenverkehr die über so etwas entscheiden können. Und nicht irgendein Importeur oder irgendwelche Forum aussagen.
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 17:14 Uhr  ·  #39
Dann werde ich wohl oder übel auch zum Tüv fahren. Hoffentlich läuft das alles reibungslos. Erhält man eine Bescheinigung in der die Änderung vermerkt wird oder muss dann eine neue Betriebserlaubnis erstellt werden? Würde meinen originalen DDR-Schein gerne beibehalten.
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 17:49 Uhr  ·  #40
odo: Na also, du hast doch was ... du bist tatsächlich der erste weit und breit. Kannst du das nochmal einscannen, so dass man den Text auch lesen kann? Dann hätten wir alle was davon :)

Bernd: Wenn etwas "eingetragen" wird, ergänzt das die vorhandene Betriebserlaubnis. Die darfst du natürlich behalten ... du kriegst etwas hineingeschrieben oder einen Extrazettel drangetackert, so wie odo ihn grade zeigt.

fripa: Ich hab's von MZA in rechtsverbindlicher Form (e-Mail, mit dem kompletten Anhängsel, das eine e-Mail zu einer Firmenaussage macht - volle Firmenbezeichnung und -adresse, Handelsregisternummer, Nennung der Geschäftsführer usw. etc.).
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 18:08 Uhr  ·  #41
Welche Papiere brauche ich denn konkret von der Vape? Ich besitze nur eine Einbauanleitung. Was wird denn vor Ort beim Tüv genau geprüft?
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 20:14 Uhr  ·  #42
Zunächst mal wird der korrekte Anbau (wie vom Hersteller vorgesehen) geprüft - deswegen brauchst du die Einbauanleitung, und machst Bonuspunkte mit den bunten Verkabelungsplänen von moser-bs.de .

Wenn der Prüfer die Eigenschaften der Zündung hinterfragt (wegen Tuningverbot bei den Kleinkrafträdern), dann sind die Datenblätter von www.vape.cz nützlich - siehe vorige Seite, da habe ich die Komponenten schonmal zusammengefasst.


Dank odo sind wir ja schonmal einen Schritt weiter: Sollte die VAPE entgegen der Herstellerbehauptung eintragungspflichtig sein, dann bekommt man sie auch eingetragen. Die These, das Set sei sowieso illegal und man bekäme es nie und nimmer eingetragen, ist also schonmal raus - und das wäre ja der Super-GAU gewesen.

Jetzt bleibt noch die 50-Euro-Frage: Muss man oder muss man nicht?

Ich ganz persönlich störe mich nicht daran, überflüssigerweise etwas eingetragen zu haben, was nicht eingetragen werden muss ... aber es gibt genug Mopedfahrer, denen die Gebühren durchaus wehtun. Machen wir uns die Mühe und finden das auch noch raus :)
odo
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Re: VAPE

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Gepostet: 07.04.2009 - 21:12 Uhr  ·  #43
@ Auxburger,

laut KBA muss die Vape eingetragen werden, wo ist da jetzt das Problem?

Ob das jetzt Sinn macht oder nicht, das KBA möchte es so.


@ Bernd

Bei uns schaut der TÜV nur ob alles geht, die haben nicht auseinander gebaut.

Die finden es ja selber zum.......... weil die Vape eingetragen werde muss.

Dein Betriebserlaubnis darfst Du behalten, du bekommst eine Abnahmebescheinigung.
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Re: VAPE

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Gepostet: 08.04.2009 - 00:16 Uhr  ·  #44
odo: Das KBA sagt, "Wenn die Lichtanlage ausgetauscht wurde ..."

"Lichtanlage" heißt Beleuchtung, nicht Stromerzeugung.

Hast du auch nur eine einzige Lampe getauscht bei der Umrüstung? Oder sind immer noch die typgeprüften dran, die immer schon dran waren, nur mit (funktions- und leistungsgleichen) 12V-Leuchtmitteln drin? Ist das also ein "Austausch der Lichtanlage"? Du merkst schon, so klar wie du das hineinliest in dieses Schreiben, ist es nicht wirklich ... das will ich mit "meinem" Prüfingenieur eben auf dieser Ebene mal durchdiskutieren.

In dem Zusammenhang wäre natürlich auch interessant: Wie war denn der Wortlaut deiner Anfrage ans KBA? Die Antwort kennen wir ja, aber was hattest du gefragt?


Aber nochmal: Kannst du deine Prüfbescheinigung nochmal in lesbar hier reinsetzen? Danke und gute Nacht!
odo
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Re: VAPE

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Gepostet: 08.04.2009 - 07:16 Uhr  ·  #45
Den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr, aber das KBA hatte von mir ja auch die Unterlagen die bei der Vape mit dabei sind.
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