Vape-Zündung erlaubt?

 
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Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 22:29 Uhr  ·  #1
Hi,

mein neues Moped http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…:IT&ih=019 war wohl doch kein Schnäppchen; u.a. habe ich feststellen müssen, dass der "Herzkasten" bis auf 2 Lüsterklemmen vollkommen leer ist, Blinkrelais und Zündschloss fehlen ebenfalls.

Frage 1: Ist der Einbau einer Vape-Zündung legal, oder erlöscht die Betriebserlaubnis; wenn ja, welche ist erlaubt? - Es scheint ja verschiedene Versionen zu geben ("Race +", "Race ++", "Street +" und "Street ++"). http://www.tkm-racing.com/Simson/Tuningteile/Zuendung.htm

Frage 2: Ist der freie Aufbau der Elektrik/Elektronik erlaubt, wenn alles vorschriftsmäßig funzt? (Nach dem Motto: Man nehme einige Dioden, Elkos, Widerstände, Leistungstransistoren und füge eine Zenerdiode hinzu.)
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 22:53 Uhr  ·  #2
Bei Race+ und Race++ handelt es sich um PVL Zündungen ohne Licht. Ich denke mal die kommen eher nicht in Frage oder?

Die Vape Street+ ist ohne Regler. So gesehen also auch ohne Licht.

Für den Alltag kommt also nur die Street++ in Frage, da Du sonst ohne Licht fahren würdest. In der Form ist sie dann auch erlaubt.

Wegen der restlichen Elektrik sage ich jetzt mal wenn es so funktioniert wie es soll, wird wohl niemand nen genaueren Blick drauf werfen. ;)
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:04 Uhr  ·  #3
mir hat mal so ein kleines grünes mänchen gesagt das was angebaut ist muss auch funktionieren also wenn du blinken willst sollte es auch blinken und nicht hupen
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:09 Uhr  ·  #4
Vielen Dank, jetzt weiß ich, worauf ich achten muss. - Was bedeutet "PVL"?
Hinsichtlich der restlichen Elektrik interessiert mich, ob, wenn jemand einen genauen Blick darauf wirft, evtl. die Betriebserlaubnis erlöscht.
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:11 Uhr  ·  #5
es reicht schon theoretisch wenn du eine 10 watt statt einer 5 watt rücklichtbirne einsetzt das deine abe futsch ist
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:16 Uhr  ·  #6
Also auch wenn absolut alles vorschriftsmäßig leuchtet, blinkt, hupt und zündet würde ich mit einer/mehreren Eigenbau-Schaltungen mit eigener Kabelführung die ABE verlieren?

Anders formuliert: Kommt es auf das Ergebnis an, oder muss die Elektrik ansich zugelassen sein?
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:26 Uhr  ·  #7
Was die Abkürzung PVL nun genau bedeutet weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Ist halt auch eine Elektronikzündung aber keine Vape. Kurz gesagt anderer Hersteller.

Tja, ich denke mal da es sich auch bei der Elektrik um eine technische Veränderung handelt wird man sich auch da an die Vorgaben halten müssen.

Andererseits wer wird kontrollieren wie es funktioniert wenn es funktioniert?
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:36 Uhr  ·  #8
@ Thyr, ich dachte an eine Kontrolle der Versicherung nach einem Unfall, was die technische Veränderung anbelangt, vermute ich das gleiche, weiß es aber nicht sicher, da eine solche Veränderung ja eigentlich weder einen Einfluss auf die Endgeschwindigkeit, noch auf die Verkehrsicherheit haben dürfte. - Fallen Zündung oder Blinker aus, darf ich eh nicht fahren, wie bei einer fertig gekauften Elektrik auch.
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 26.01.2009 - 23:45 Uhr  ·  #9
Sicher weiß ich es leider auch nicht.
Aber da bei so gut wie jeder Änderung die ABE erlischt gehe ich mal davon aus das man es nicht einfach so darf.
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 27.01.2009 - 00:00 Uhr  ·  #10
Danke, das vermute ich auch. - Möglicherweise wird bei einem Unfall zwecks genauer Beurteilung hinsichtlich der Schadenshaftung (Teilschuld) ein Gutachten erforderlich sein.

Meine eigentliche Frage hinsichtlich der Vapezündung ist eigentlich geklärt. - Werde wohl nach dem Ersten eine bestellen. - Vielen Dank noch mal!
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 27.01.2009 - 00:14 Uhr  ·  #11
Hallo eine Veränderung der Elektrik ist nicht Eintragungspflichtig, es gibt jedoch ein paar Dinge zu beachten:
- die Anlage muß Funkentstört sein
- die Kabel müßen der erhöhten Strombelastung angepasst sein, sonst kann es schmoren.
- die Birnen dürfen einen bestimmte Wattzahl nicht Überschreiten
Blinker 12 V/ 21 W
Hauptscheinwerfer 12 V 55/60 W
Rücklicht 12 V 5 W
Bremslicht 12 V 21 W
Sollte ein anderer Hauptscheinwerferverbaut werden muß er eine E-Prüfnummer haben und richtig eingestellt sein. Eine Veränderung an der Beleuchtung zu 12 Volt dient ja auch der Sicherheit. Eine 6V 25 W Birne kann man auch durch ein Teelicht ersetzen, ist genauso hell. ;)
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 27.01.2009 - 01:59 Uhr  ·  #12
"Nicht eintragungspflichtig", "funkentstört", "Kabel angepasst" (klar), "Hauptscheinwerfer 12 V 55/60 W", "E-Prüfnummer", das sind Fakten, das wollte ich lesen. - Die Vape wird diesen Anforderungen entsprechen.
Logisch schließt sich der Kreis, prima! :zustimm:
me.
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Re: Vape-Zündung erlaubt?

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Gepostet: 27.01.2009 - 08:42 Uhr  ·  #13
die E Prüfnummern findest Du auf allen Leuchten, egal ob Scheinwerfer oder Blinker. Wenn sie zugelassen sind.

Sogar die originalen DDR Gläser haben eine Prüfnummer, welche da sein muß.

ZB eine Klarglasblinklicht hat keine und wenn die Polizei sich auskennt gibt es damit Ärger.

Warnen will ich Dicch auch vor den neuen LED Glühlampen, die sind zB auch nicht gestattet. Wobei es bei der originalen Elektik eh Probleme gibt die zu verwenden, weil diese auf eine bestimmte Last ausgelegt ist.
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