Man kann sagen das in die KR51/2 ein M531 oder M541 Motor gehört, beide zulässig sind aber kein M53 oder M54 Motor.
Wenn du den nicht zulässigen M53 Motor ersetzt, dann würde ich so oder so einen M541 (4 Gang) verbauen, ein M531 (3 Gang) käme mir da nicht in die Tüte, äh Schwalbe.
Welches Modell es mal war, da kannst du nur in Prinzip nur mit Hilfe der Ausstattungsmerkmalen herausfinden, solange dahingehend nichts umgebaut wurde wenn keine BE hast.
M531 Motor, mechanisch gedämpften Federbeinen und 25 W-Scheinwerfer, das wäre eine KR51/2N.
Die KR51/2 E und L hatten hydraulisch gedämpften Federbeinen und 4 Gang.
Die KR51/2 L hatte statt eine U-Zündung mit 25 W-Scheinwerfer eine E-Zündung mit 35W Scheinwerfer.
Wenn du den nicht zulässigen M53 Motor ersetzt, dann würde ich so oder so einen M541 (4 Gang) verbauen, ein M531 (3 Gang) käme mir da nicht in die Tüte, äh Schwalbe.
Welches Modell es mal war, da kannst du nur in Prinzip nur mit Hilfe der Ausstattungsmerkmalen herausfinden, solange dahingehend nichts umgebaut wurde wenn keine BE hast.
M531 Motor, mechanisch gedämpften Federbeinen und 25 W-Scheinwerfer, das wäre eine KR51/2N.
Die KR51/2 E und L hatten hydraulisch gedämpften Federbeinen und 4 Gang.
Die KR51/2 L hatte statt eine U-Zündung mit 25 W-Scheinwerfer eine E-Zündung mit 35W Scheinwerfer.

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