Zitat
Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.
Kleinkrafträdern alten Rechts die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen sind und Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen nur noch 45 km/h schnell fahren.
Zu beachten ist hierbei das sich diese Regellung auf den Rahmen der Fahrzeuge bezieht. Man braucht also nur einen alten Rahmen und kann sich damit eine neue Simson zusammen bauen!
Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.
Kleinkrafträdern alten Rechts die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen sind und Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen nur noch 45 km/h schnell fahren.
Zu beachten ist hierbei das sich diese Regellung auf den Rahmen der Fahrzeuge bezieht. Man braucht also nur einen alten Rahmen und kann sich damit eine neue Simson zusammen bauen!
also ich hab da jetzt mal folgende frage:
mein mitbewohner hat sich ja diese tolle schwalbe organisiert - ist übrigens ne kr 51/2n, baujahr 1986. jetzt ist im fahrzeugschein aber die erste zulassung von 1992 (hab grad kein plan, wann genau)... keine ahnung, was dazwischen mit der schwalbe war... jetzt haben wir uns gedanken gemacht, wie es jetzt mit den 60 km/h aussieht? zählt jetzt das baujahr oder das jahr der ersten zulassung als "erstmals in den verkehr gekommen"? und wenn es ganz dumm laufen sollte, könnte man doch auch einfach ne neue abe beim kraftfahrtbundesamt anfordern, weil es dann ja auch ein scheunenfund sein könnte, bei dem es keine originalen papiere mehr gibt, oder? dann wüsste ja niemand mehr, wann es erstmals zugelassen wär...
weiß jemand, welches jahr das entscheidende ist?
grüße!