[Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

 
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[Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 19:24 Uhr  ·  #1
Zitat
Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.

Kleinkrafträdern alten Rechts die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen sind und Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen nur noch 45 km/h schnell fahren.

Zu beachten ist hierbei das sich diese Regellung auf den Rahmen der Fahrzeuge bezieht. Man braucht also nur einen alten Rahmen und kann sich damit eine neue Simson zusammen bauen!


also ich hab da jetzt mal folgende frage:

mein mitbewohner hat sich ja diese tolle schwalbe organisiert - ist übrigens ne kr 51/2n, baujahr 1986. jetzt ist im fahrzeugschein aber die erste zulassung von 1992 (hab grad kein plan, wann genau)... keine ahnung, was dazwischen mit der schwalbe war... jetzt haben wir uns gedanken gemacht, wie es jetzt mit den 60 km/h aussieht? zählt jetzt das baujahr oder das jahr der ersten zulassung als "erstmals in den verkehr gekommen"? und wenn es ganz dumm laufen sollte, könnte man doch auch einfach ne neue abe beim kraftfahrtbundesamt anfordern, weil es dann ja auch ein scheunenfund sein könnte, bei dem es keine originalen papiere mehr gibt, oder? dann wüsste ja niemand mehr, wann es erstmals zugelassen wär...

weiß jemand, welches jahr das entscheidende ist?

grüße!
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 19:52 Uhr  ·  #2
Bin mir jetzt auch nicht ganz sicher aber ich meine "erstmalig in den Verkehr gekommen" bezieht sich auf das erstmalige Ausstellungsdatum der ABE.

Was meinst Du denn mit Zulassung? Einen Fahrzeugschein wie beim PKW hast Du doch gar nicht und in der ABE steht nur das Baujahr.
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 20:05 Uhr  ·  #3
ich hab selber nur ne abe vom kba... deswegen weiß ich ja nicht, wie die origniale abe ausschaut.

aber er meinte, da wäre eben einmal das baujahr eingetragen und nochmal weiter das datum einer zulassung, eben 1992. das hat sich für mich schon ganz nach einer wie beim kfz angehört - vor allem, weil er auch irgendwas von fahrzeughalter oder so gesagt hat. leider hab ichs selber auch noch nicht gesehen. ich hatte nur das ungute gefühl wegen 1992! ;-)
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 20:12 Uhr  ·  #4
Komisch. In den Originalpapieren die ich kenne steht nie etwas von einer Zulassung. Nur das Baujahr und das Verkaufsdatum.

Aber wie gesagt, ich bin mir ziemlich sicher, daß das Datum der erstmaligen ABE-Erteilung ausschlaggebend ist.
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 21:59 Uhr  ·  #5
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 18.09.2007 - 23:57 Uhr  ·  #6
naja, ich denke auch, dass das baujahr hier entscheidend ist ... und im zweifelsfall holt er sich einfach ne abe vom kba, dann dürfte sowieso alles passen! ;-)

wollte eben nur mal kurz nachhaken bei euch, so zur sicherheit! :-)

abermals danke!
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 19.09.2007 - 02:06 Uhr  ·  #7
Laut Simson wurde die letzte Schwalbe 1986 produziert worden. Und ich glaube nicht das die Schwalbe noch 6 Jahre herumstand und dann erst angemeldet worden ist. Und zum anderen woher soll das KBA wissen das sie erst 92 das erste mal angemeldet wurde.
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 19.09.2007 - 13:40 Uhr  ·  #8
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 19.09.2007 - 19:03 Uhr  ·  #9
hier ist wieder nur das baujahr entscheident, weil zugelassen oder sonst was wurden die Mopeds in der DDR ja nicht.
Man bezahlte auch keine Versicherung oder so was.

Einfach aus dem Laden schieben und losfahren.
Zumindest bis zur nächsten Tanke ;)
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 19.09.2007 - 19:54 Uhr  ·  #10
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 19.09.2007 - 22:14 Uhr  ·  #11
Leider kann ich mom nicht scannen. Ich habe ein sehr tolles Buch, mit vielen Bildern. Und darin ist der Versicherungsschein mit der "Kraftfahrzeug-Steuer-und -Versicherungskarte" abgebidet.
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 20.09.2007 - 10:16 Uhr  ·  #12
So hier jetzt die Versicherungskarte die es in der DDR gab.
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 20.09.2007 - 11:26 Uhr  ·  #13
jo, das sieht doch dann ganz gut aus, mit den 60 km/h, denke ich! :-)
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 20.09.2007 - 11:34 Uhr  ·  #14
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Re: [Erledigt]Was bedeutet: "Erstmals in den Verkehr gekomm

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Gepostet: 20.09.2007 - 17:07 Uhr  ·  #15
@ Jan

die gab es aber nicht für die 50 iger sondern erst ab der 70 iger.......
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